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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Hafenecker & exxpress über den Bundespräsidenten

Es läuft fast wie frü­her. FPÖ-Chef Stra­che über­nahm Mel­dun­gen der „Kro­ne“ und push­te sie auf sei­ner Face­book-Sei­te. Umge­kehrt lief das auch – mit Gewinn für bei­de Sei­ten. Das Modell, das „Krone“-Redakteur Richard Schmitt, „Stra­ches Bes­ter“ (sueddeutschedeutsche.de, 1.7.19), bis Ibi­za erfolg­reich prak­ti­zier­te, über­nahm er auch für „exxpress.at“ – bloß mit gerin­ge­ren Reich­wei­ten. Statt Stra­che jetzt FPÖ-Kickl oder FPÖ-Hafenecker. Hap­pen an Halb- oder Des­in­for­ma­ti­on und die erreg­te Meu­te erle­digt den Rest. Auch den Bundespräsidenten.

7. Juli 2023

„Exxpress.at“, das ist jenes Online-Medi­um, das angeb­lich der ÖVP nahe­steht, aber deut­lich FPÖ-Posi­tio­nen kam­pag­nis­iert: nach dem Stra­che-Schmitt-Mus­ter, mit gei­fern­der rech­ter Meu­te als Gratis-Zugabe.

Christian Hafenecker legt vor …

Am 19. Juni schreibt der FPÖ-Gene­ral­se­kre­tär Chris­ti­an Hafenecker in einer APA-OTS-Aus­sendung, dass ihm die Prä­si­dent­schafts­kanz­lei die Fra­gen beant­wor­tet habe, wie oft der Bun­des­prä­si­dent einer straf­recht­li­chen Ver­fol­gung nach § 117 StGB zuge­stimmt hat. Hafenecker empört sich über die Ant­wort: „… das Staats­ober­haupt dürf­te auch sehr dünn­häu­tig sein, was Kri­tik an sei­ner Per­son betrifft. So ließ Van der Bel­len in sie­ben Fäl­len eine Ermäch­ti­gung zur Straf­ver­fol­gung wegen übler Nach­re­de bzw. Belei­di­gung zu. Doch mit die­sen Ver­su­chen der Ein­schüch­te­rung bla­mier­te er sich auf gan­zer Linie.“

Was Hafenecker in sei­ner Aus­sendung bewusst verschweigt:

  • Es waren 59 Fäl­le, in denen die Staats­an­walt­schaft der Ansicht war, dass sie als straf­ba­re Hand­lun­gen (wegen übler Nach­re­de oder Belei­di­gung) zu ver­fol­gen sind. Um die­se Fäl­le ankla­gen zu kön­nen, braucht die Staats­an­walt­schaft die Zustim­mung des Bun­des­prä­si­den­ten. In 52 Fäl­len hat der Bun­des­prä­si­dent die­se Zustim­mung nicht erteilt, in sie­ben schon. Was macht Hafenecker dar­aus? „Nicht zu knapp“ habe Van der Bel­len von die­sem Recht Gebrauch gemacht. Ist das jetzt nur eine Halb­wahr­heit oder schon Desinformation?
  • Mit „die­sen Ver­su­chen der Ein­schüch­te­rung bla­mier­te er sich auf gan­zer Linie“, schreibt Hafenecker. Die Wahr­heit (die auch Hafenecker kann­te) ist: Von den sie­ben Fäl­len einer Zustim­mung zur Straf­ver­fol­gung (fünf wegen Belei­di­gung, zwei wegen übler Nach­re­de) ende­ten vier mit einer Ver­ur­tei­lung, einer mit einer Diver­si­on (bei Hafenecker heißt das „zu gemein­nüt­zi­ger Arbeit ver­don­nert“) , in einem Fall stell­te die Staats­an­walt­schaft das Ver­fah­ren ein, ein ein­zi­ger Fall ende­te mit einem (nicht rechts­kräf­ti­gen) Frei­spruch in ers­ter Instanz. Bla­ma­ge auf gan­zer Linie?

In allen Anga­ben zur Ant­wort der Prä­si­dent­schafts­kanz­lei ver­schweigt Hafenecker wesent­li­che Details. Nur die Anga­be von den sie­ben Ermäch­ti­gun­gen ist rich­tig, aber auch nur eine Halb­wahr­heit. Statt sich mit den Grün­den für die stark gestie­ge­ne Het­ze gegen den Bun­des­prä­si­den­ten näher zu beschäf­ti­gen, macht er ihn dafür ver­ant­wort­lich: Das Opfer wird zum Täter. „Bun­des­prä­si­dent Alex­an­der Van der Bel­len dürf­te in der Bevöl­ke­rung weder über gro­ße Beliebt­heit, noch über gro­ßes Ver­trau­en ver­fü­gen, was auf­grund sei­ner par­tei­ischen Amts­füh­rung kaum ver­wun­dert.“ Dann setzt er noch einen Begriff: der „Majes­täts­be­lei­di­gungs-Para­graph“ 117 StGB soll­te abge­schafft werden.

… der exxpress übernimmt

Zwei Tage spä­ter, am 21. Juni, über­nimmt exxpress.at. Die Hafenecker-For­de­rung nach Abschaf­fung des Majes­täts­be­lei­di­gungs-Para­gra­phen wird im Titel gleich zur „Majes­täts­be­lei­di­gung: Van der Bel­len ließ sie­ben Mal gegen Kri­ti­ker ermit­teln“ Der Titel erweckt den Ein­druck, als ob Van der Bel­len Kri­tik an ihm als Majes­täts­be­lei­di­gung sehen wür­de und straf­recht­lich ver­fol­gen lie­ße. Nur neben­bei wird erwähnt, dass in 52 Fäl­len der Bun­des­prä­si­dent die Zustim­mung ver­wei­ger­te und dass bei zwei der Ver­ur­tei­lun­gen noch ande­re Delik­te wie Ver­het­zung, Ver­bre­chen nach dem Ver­bots­ge­setz und gefähr­li­che Dro­hung hin­zu­ka­men. Es han­del­te sich also zumin­dest in zwei Fäl­len um Ver­bre­cher, nicht um „Kri­ti­ker“.

Aus­führ­lich wird die Posi­ti­on von Hafenecker refe­riert. Kei­ne Erwäh­nung fin­det der Umstand, dass die FPÖ erst jüngst das Sati­re-Por­tal „Tages­pres­se“ geklagt hat und auch sonst mit Kla­gen und Klags­dro­hun­gen nicht gera­de zim­per­lich umgeht. Ande­re Posi­tio­nen oder auch nur die Aus­füh­run­gen der Prä­si­dent­schafts­kanz­lei zur Anfra­ge von Hafenecker wer­den nicht gebracht. In die­ser heißt es nämlich:

Es ist für den Bun­des­prä­si­den­ten selbst­ver­ständ­lich, dass er sich als Amts­trä­ger und Per­son der Öffent­lich­keit mehr Ehr­ver­let­zun­gen gefal­len las­sen muss als eine Pri­vat­per­son. Er macht aber dann von sei­nem Recht zur Ermäch­ti­gung zur Straf­ver­fol­gung Gebrauch, wenn Drit­te von der Ehr­ver­let­zung mit­be­trof­fen und daher zu schüt­zen sind oder wenn ihm Rechts­bruch unter­stellt wird. Eine sol­che Unter­stel­lung wiegt beson­ders schwer, wenn sie im Zusam­men­hang mit der Amts­füh­rung des Bun­des­prä­si­den­ten erho­ben wird.

Der Bun­des­prä­si­dent geht also davon aus, dass er sich, so wie ande­re Poli­ti­ker, mehr Belei­di­gun­gen gefal­len las­sen muss, eben weil er Poli­ti­ker ist. Für „exxpress.at“ ist die­se deut­li­che Ein­schrän­kung sei­ner Rech­te aber uner­heb­lich – sie wür­de dem Titel und der Marsch­rich­tung, dass sich der Bun­des­prä­si­dent als Majes­tät sieht und Kri­ti­ker abstra­fen will, widersprechen.

Die gei­fern­de rech­te Meu­te nagt im express-Forum den Kno­chen gebüh­rend ab, ver­schluckt sich manch­mal an der Majes­tät („mai­äs­tet“, „Majes­tet“), erbricht aber sonst brav: „Que­ru­lant“, „Nix­leis­ter“, „ein­fäl­ti­ger Kotz­brockn“, „ehr­lo­ses Würs­tel“, „islam­grü­ner sta­li­nist“, „öster­reich-ver­rä­ter“ … sind nur eini­ge der Beschimp­fun­gen, die sich der Bun­des­prä­si­dent „gefal­len las­sen muss“, weil es irgend­wie als selbst­ver­ständ­lich gilt, dass man Politiker*innen beschimp­fen und belei­di­gen darf.

VdB-Beschimpfungen im exxpress-Forum
VdB-Beschimp­fun­gen im exxpress-Forum

Kol­por­tiert wird dort auch eine „Klags­flut“ durch den Prä­si­den­ten, einer hofft, „der tritt bald ab, egal auf wel­chem Weg!!!“ Es fin­det sich jedoch nicht nur eine Flut an Het­ze, Belei­di­gun­gen aller Art bis hin zum „A‑loch“. Unter all dem sticht eine mehr­fach wie­der­hol­te Falsch­mel­dung her­aus: Der Bun­des­prä­si­dent habe „ein gan­zes Volk“ oder „52 %“ oder auch nur die „Hälf­te“ als rus­si­sche Kol­la­bo­ra­teu­re bezeich­net. Hat er das? Natür­lich nicht!

exxpress-Forum zur VdB-Äußerung über Kollaborateure 52%, die Hälfte, das ganze Volk
exx­press-Forum zur VdB-Äuße­rung über Kol­la­bo­ra­teu­re 52%, die Hälf­te, das gan­ze Volk

2022, bei der Eröff­nung der Salz­bur­ger Fest­spie­le, sprach Van der Bel­len davon, dass „ein­zel­ne jetzt ohne Not gezielt zün­deln und damit den Zusam­men­halt in Euro­pa gefähr­den. (…) All jene, die jetzt ins­ge­heim oder ganz unge­niert mit den Inter­es­sen Putins sym­pa­thi­sie­ren oder tat­säch­lich oder ver­meint­lich mit ihm kol­la­bo­rie­ren, gefähr­den unse­ren Zusam­men­halt.”

Auszug Rede Van der Bellen Eröffnung Salzburger Festspiele 2022 (zit. nach kleinezeitung.at, 26.7.22): "All jene, die jetzt insgeheim oder ganz ungeniert mit den Interessen Putins sympathisieren oder tatsächlich oder vermeintlich mit ihm kollaborieren, gefährden unseren Zusammenhalt doppelt."
Aus­zug Rede Van der Bel­len Eröff­nung Salz­bur­ger Fest­spie­le 2022 (zit. nach kleinezeitung.at, 26.7.22)

Ein­zel­ne, nicht das „gan­ze Volk“ oder des­sen „Hälf­te“! „exxpress.at “ greift auch hier nicht in das Forum mode­rie­rend ein, zumal er im Vor­jahr mit einem Bei­trag über die­se Rede selbst die Erre­gung geschürt hat­te. Mit einem Zitat von Vilims­ky, der die­se „Ent­glei­sung“ des Bun­des­prä­si­den­ten gei­ßelt und mit dem Tweet eines Tho­mas Edt­mei­er. Wer ist das? Ein ehe­ma­li­ger FPÖ-Gemein­de­rat, der arbeits­lo­se Gas­tro­no­mie-Fach­kräf­te als „arbeits­fau­le Wohl­stands­pa­ra­si­ten“ beschimpft hat und als „Hei­mat­schutz Ober­ös­ter­reich“ auf­ge­tre­ten ist. Das ist ein Kron­zeu­ge für „exxpress.at“! Sind noch Fra­gen offen?

exxpress zitiert Thomas Edtmeier (26.7.22): “Also, Herr Van der Bellen, als Kritiker der Sanktionen gegenüber Russland bin ich in Ihren Augen nun ein Kollaborateur? Bei allem Respekt vor dem Amt, das Sie derzeit innehaben: Geht‘s Ihnen noch gut?”
exx­press zitiert Tho­mas Edt­mei­er (26.7.22): “Also, Herr Van der Bel­len, als Kri­ti­ker der Sank­tio­nen gegen­über Russ­land bin ich in Ihren Augen nun ein Kol­la­bo­ra­teur? Bei allem Respekt vor dem Amt, das Sie der­zeit inne­ha­ben: Geht‘s Ihnen noch gut?”
Edtmeier als Betreiber der FB-Seite "Heimatschutz Österreich"
Edt­mei­er als Betrei­ber der FB-Sei­te „Hei­mat­schutz Österreich”
§ 117 StGB Handlungen zu Verletzung der Ehre: "Sie sind jedoch von Amts wegen zu verfolgen, wenn sie gegen den Bundespräsidenten (...) gerichtet sind."
§ 117 StGB Hand­lun­gen zu Ver­let­zung der Ehre: „Sie sind jedoch von Amts wegen zu ver­fol­gen, wenn sie gegen den Bun­des­prä­si­den­ten (…) gerich­tet sind.”
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Schlagwörter: exxpress | FPÖ | Hetze | Österreich | Rechtsextremismus

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