Wochenschau KW 50/20

Zwei Prozesse wegen Wieder­betä­ti­gung, bei­de Male wegen via What­sApp ver­schick­ter Nachricht­en. Die vier in Salzburg Angeklagten kamen etwas glimpflich­er davon als jene zwei, die sich in Wiener Neustadt ver­ant­worten mussten.

Tennengau/Salzburg: Nazi-Post­ings via WhatsApp
Wiener Neustadt/NÖ: Nazi-Postings

Tennengau/Salzburg: Nazi-Post­ings via WhatsApp

Gle­ich vier Män­ner zwis­chen 27 und 30 Jahren aus dem Ten­nen­gau standen in der let­zten Woche vor wegen Wieder­betä­ti­gung Gericht. Der Vor­wurf: Der Aus­tausch von NS-ver­her­rlichen­den Nachricht­en via What­sApp. Dafür gab’s für alle drei jew­eils acht Monate bed­ingt. Die vier Män­ner waren geständig, und 

„[ü]berdies rech­nete das Gericht den Angeklagten auch mildernd an, dass diese von sich aus bere­its vor Anklageer­he­bung das ehe­ma­lige Konzen­tra­tionslager Mau­thausen besucht und dort für sich einen geführten Rundgang organ­isiert hat­ten, der sie, so Staat­san­walt Neher, ‚augen­schein­lich beein­druckt hat‘“.(sn.at, 11.12.20) 

Wäre inter­es­sant zu erfahren, wie sich die „augen­schein­liche“ Beein­druck­ung bemerk­bar gemacht hat!

Wiener Neustadt/NÖ: Nazi-Postings

Sein Fre­und stand bere­its vor Gericht, nun musste sich der Zweite aus dem Duo, ein 39-Jähriger aus dem Ste­in­feld (Bez. Wiener Neustadt), nach dem Ver­bots­ge­setz vor Gericht ver­ant­worten. 

Ihm wurde seit­ens der Staat­san­waltschaft vorge­wor­fen, über What­sApp eine Vielzahl an Bildern, Videos und Nachricht­en mit nation­al­sozial­is­tis­chem Inhalt ver­schickt zu haben. Zum Beispiel am 20. April die Frage „Wer hat denn heute Geburt­stag?“ (Adolf Hitler, Anm. d. Red.) oder ein Bild von Hitler mit dem Beisatz „Guter Junge“ und Ähn­lich­es. (noen.at, 13.12.20)

Die zur Vertei­di­gung vorge­bracht­en Gründe: Sarkas­mus, ein blöder Schmäh. Nach­dem auch zahlre­iche ein­schlägige Dateien auf Com­put­er und Handy des Angeklagten gefun­den wurde, hielt die Rich­terin die Erk­lärung des Angeklagten wohl auch eher für einen Schmäh und ver­hängte – wie schon beim Kom­plizen des 39-Jähri­gen – 14 Monate bed­ingt (nicht rechtskräftig).

P.S.: Bei­de nun­mehr Verurteil­ten seien bere­its in ihrer Jugend in der recht­sex­tremen Szene unter­wegs gewe­sen, aber hät­ten damit nach Eige­nangaben nichts mehr tun. Auch ein Schmäh?