Wochenschau KW 50/20

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Zwei Pro­zes­se wegen Wie­der­be­tä­ti­gung, bei­de Male wegen via Whats­App ver­schick­ter Nach­rich­ten. Die vier in Salz­burg Ange­klag­ten kamen etwas glimpf­li­cher davon als jene zwei, die sich in Wie­ner Neu­stadt ver­ant­wor­ten mussten.

Tennengau/Salzburg: Nazi-Pos­tings via WhatsApp
Wie­ner Neustadt/NÖ: Nazi-Postings

Tennengau/Salzburg: Nazi-Pos­tings via WhatsApp

Gleich vier Män­ner zwi­schen 27 und 30 Jah­ren aus dem Ten­nen­gau stan­den in der letz­ten Woche vor wegen Wie­der­be­tä­ti­gung Gericht. Der Vor­wurf: Der Aus­tausch von NS-ver­herr­li­chen­den Nach­rich­ten via Whats­App. Dafür gab’s für alle drei jeweils acht Mona­te bedingt. Die vier Män­ner waren gestän­dig, und 

„[ü]berdies rech­ne­te das Gericht den Ange­klag­ten auch mil­dernd an, dass die­se von sich aus bereits vor Ankla­ge­er­he­bung das ehe­ma­li­ge Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger Maut­hau­sen besucht und dort für sich einen geführ­ten Rund­gang orga­ni­siert hat­ten, der sie, so Staats­an­walt Neher, ‚augen­schein­lich beein­druckt hat‘“.(sn.at, 11.12.20) 

Wäre inter­es­sant zu erfah­ren, wie sich die „augen­schein­li­che“ Beein­druckung bemerk­bar gemacht hat!

Wie­ner Neustadt/NÖ: Nazi-Postings

Sein Freund stand bereits vor Gericht, nun muss­te sich der Zwei­te aus dem Duo, ein 39-Jäh­ri­ger aus dem Stein­feld (Bez. Wie­ner Neu­stadt), nach dem Ver­bots­ge­setz vor Gericht ver­ant­wor­ten. 

Ihm wur­de sei­tens der Staats­an­walt­schaft vor­ge­wor­fen, über Whats­App eine Viel­zahl an Bil­dern, Vide­os und Nach­rich­ten mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Inhalt ver­schickt zu haben. Zum Bei­spiel am 20. April die Fra­ge „Wer hat denn heu­te Geburts­tag?“ (Adolf Hit­ler, Anm. d. Red.) oder ein Bild von Hit­ler mit dem Bei­satz „Guter Jun­ge“ und Ähn­li­ches. (noen.at, 13.12.20)

Die zur Ver­tei­di­gung vor­ge­brach­ten Grün­de: Sar­kas­mus, ein blö­der Schmäh. Nach­dem auch zahl­rei­che ein­schlä­gi­ge Datei­en auf Com­pu­ter und Han­dy des Ange­klag­ten gefun­den wur­de, hielt die Rich­te­rin die Erklä­rung des Ange­klag­ten wohl auch eher für einen Schmäh und ver­häng­te – wie schon beim Kom­pli­zen des 39-Jäh­ri­gen – 14 Mona­te bedingt (nicht rechtskräftig).

P.S.: Bei­de nun­mehr Ver­ur­teil­ten sei­en bereits in ihrer Jugend in der rechts­extre­men Sze­ne unter­wegs gewe­sen, aber hät­ten damit nach Eigen­an­ga­ben nichts mehr tun. Auch ein Schmäh?