Freispruch für Adolf H?

Im Früh­jahr ver­anstal­tete McDon­alds den Online-Wet­tbe­werb „Mein Burg­er“, bei dem die Teilnehmer*innen aus ver­schiede­nen vorgegebe­nen Zutat­en einen Burg­er basteln, benen­nen und dazu auch noch voten kön­nen. Auf Platz 7 des Vot­ings schaffte es zeitweise der User „Adolf H“ mit einem von ihm „Krusty Jew Flesh“ benan­nten Burg­er. Vor eini­gen Tagen musste er sich deswe­gen vor einem Geschwore­nen­gericht in Ried im Innkreis wegen des Ver­dachts der Wieder­betä­ti­gung verantworten.

Fast alles an dem Vor­fall ist schi­er unfass­bar: Im Vot­ing des Wet­tbe­werbs von McDon­alds kon­nte „Adolf H“ zeitweise sog­ar Platz 7 erre­ichen, muss also Unter­stützung durch eine unbekan­nte Zahl von Votern erhal­ten haben. Als über die Sozialen Medi­en darauf aufmerk­sam gemacht wurde, wur­den User und und Burg­er umbe­nan­nt – in „Dein Burg­er 1098“, ein­gere­icht von „Burg­er­bauer 25“.

Nazi-Burger von Adolf H auf Platz 7, dann umbenannt

Nazi-Burg­er von Adolf H auf Platz 7, dann umbenannt

In der Folge kamen noch weit­ere anti­semi­tis­che und ras­sis­tis­che „Kreatio­nen“ zum Vorschein, die dann von McDonald’s gelöscht wur­den. Gerne hät­ten wir von McDonald’s noch vor unserem Bericht via Mail vom 20.10. Antworten auf einige offene Fra­gen erhal­ten, etwa wie viele „ras­sis­tis­che, anti­semi­tis­che oder sonst­wie het­zerische Kreatio­nen wur­den von Ihnen damals bemerkt bzw. gelöscht“ und eventuell auch angezeigt wur­den. Wir woll­ten auch wis­sen, ob McDonald’s irgendwelche Kon­se­quen­zen aus dem unfass­baren Vor­fall gezo­gen hat, etwa in ein­er Mod­er­a­tion des Wet­tbe­werbs. Aber McDonald’s hat auf unsere Fra­gen nicht geant­wortet. Offen bleibt damit vor­erst auch, ob gegen die anderen anti­semi­tis­chen und ras­sis­tis­chen Burg­er­bastler, so es sich um unter­schiedliche Per­so­n­en han­delt, ermit­telt wurde bzw. wird.

Juden- und Nigger-Burger beim Voting von McDonald's

Juden- und Nig­ger-Burg­er beim Vot­ing von McDonald’s

„Adolf H“ musste sich jeden­falls vor einem Rieder Geschwore­nense­n­at vor über ein­er Woche wegen des Ver­dachts der Wieder­betä­ti­gung ver­ant­worten, wie die „Oberöster­re­ichis­chen Nachricten“ berichteten. Es ist lei­der nicht ein­mal ein Trep­pen­witz, aber der 28-jährige Angeklagte Z. stammt tat­säch­lich aus Brau­nau. Seine Recht­fer­ti­gung fol­gte den üblichen Mustern: Ein „blöder Witz“ sei es gewe­sen, und eine anti­semi­tis­che Ein­stel­lung sei ihm natür­lich völ­lig fremd. Die Geschwore­nen kon­nten sich bei der Schuld­frage nicht eini­gen und votierten mit vier Stim­men für und mit vier Stim­men gegen seine Schuld. Das ergibt einen Freis­pruch für „Adolf H“. Die drei Beruf­s­richter in dem Geschwore­nen­prozess set­zten das Urteil allerd­ings aus, so die OÖN, die bis­lang übri­gens als einzige Zeitung über den Prozess berichteten.

Im Früh­jahr sprach sich das braune und anti­semi­tis­che Vot­ing übri­gens bis zu franzö­sis­chen Nazis herum, die im Forum „Europe Écolo­gie Les Bruns“ neben ihren Namen auch noch Rang­beze­ich­nun­gen der SA tra­gen. Dort bejubelte der „SA-Sol­dat“ Brun­tanier den 7. Platz und fragte zynisch, ob McDonald’s dieses Vot­ing wohl akzep­tieren würde.

Voting in Österreich landet in französischem Neonazi-Forum: "Was denkt ihr? Wird McDonald's die partizipative Demokratie akzeptieren?"

Vot­ing in Öster­re­ich lan­det in franzö­sis­chem Neon­azi-Forum: „Was denkt ihr? Wird McDonald’s die par­tizipa­tive Demokratie akzeptieren?”

„Adolf H“, der Brau­nauer, wird jeden­falls auf ein neues Votum eines anderen Geschwore­nen­gerichts warten müssen.