Bruno ist FPÖ-Fan, ist Strache-Fan, ist Hofer-Fan. Seit Jahren: „Seit 1980 bin ich bei der FPÖ“, erklärte er laut „Standard“ dem Gericht, vor dem er sich in der Vorwoche wegen Wiederbetätigung verantworten musste. Er ist nämlich auch Hitler-Fan. Diese Kombination ist gar nicht so selten, wie man vielleicht glauben möchte. Aber dass einer beides so offen zeigt, doch eher ungewöhnlich.
Wobei Bruno nicht nur für die FPÖ und Hitler offen war, sondern etwa auch für die „Freie Heimatliche Bewegung“, die sich eigentlich irgendwie als Konkurrenz zur FPÖ begreift. Mittlerweile ist Bruno nicht mehr ganz so offen. Der Strafprozess hat zumindest kurzfristig dazu geführt, dass er seine Facebook-Konten geschlossen hat – auch das nicht besonders originelle mit dem Namen „Tschinello Brunello“. Nur auf YouTube zeigt Bruno noch einige seiner selbstgebastelten Videos von FPÖ-Feiern oder Spaziergängen mit Kameraden, bei denen er unvermittelt in Lobpreisungen der FPÖ ausbricht.
Vor dem Landesgericht Wien musste er sich allerdings wegen seiner Hitler-Lobpreisungen verantworten. Beim Aussteigen aus der U‑Bahn in Wien hat er am 1. Mai dieses Jahres den Hitlergruß gezeigt und „Sieg Heil“ geschrien, nachdem er vorher Passagiere wegen ihrer antirassistischen Haltung angepöbelt hatte. Zwei Wochen später dann vor einer Polizeiinspektion wieder „NS-Grußformeln“ („Standard“) – vor Polizisten, die er auch noch mit „Scheißkieberer“ bedachte. Wobei man dazu sagen muss, die Polizisten hatten da noch Glück, denn das Repertoire von Bruno ist noch wesentlich breiter und tiefer.
Gegen Schwarz-Blau Demonstrierende waren für Bruno etwa eine „wilde Deppenhorde“, die man „vernichten“ müsse, Flüchtlinge „Verbrecher und Schwarzaffen“ oder „Hurenasylanten“, die Sozialdemokraten „rote Arschtrotteln“. Dazwischen gab’s immer wieder ziemlich klare Bekenntnisse zum Nationalsozialismus, auch gegen die vrmeintliche „Holocaustlüge“. Das alles hat Bruno bis zum Jahr 2018 nicht wirklich geschadet. Die 2015 erfolgte Verurteilung wegen Verhetzung bezog sich auf Postings aus dem Jahr 2013. Bruno hat allerdings auch danach weiter gehetzt und sich wiederbetätigt – ohne Konsequenzen bis 2018. Seine öffentlichen NS-Auftritte heuer haben die Geschworenen allerdings überzeugt: Wiederbetätigung. Das Urteil zwei Jahre bedingt ist rechtskräftig und eigentlich ein Geschenk für den alten Hetzer (71). Ob er’s diesmal kapiert hat? Wir haben gelinde Zweifel – so, wie bei seinem Sohn!