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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 3 Minuten

Security-Skandal: Küssel-Mann unbefugt in Parlamentsräumen

Täglich kommen nun neue Details zum Fall des Security-Mannes im Parlament an die Öffentlichkeit. Heute, dass sein rechtsextremer Background im Bundesheer bekannt war und zu seiner Entlassung geführt hatte. Und: Er hat Verwaltungsräume im Parlament betreten, die er nicht betreten hätte dürfen.

21. Nov. 2018
Paul B. (li), Thomas C.-K. (Mitte) beim Neonazi-Kampfsportevent "Kampf der Nibelungen" Ostritz 13.10.18 (© pixelarchiv.org)
Paul B. (li), Thomas C.-K. (Mitte) beim Neonazi-Kampfsportevent „Kampf der Nibelungen“ Ostritz 13.10.18 (© pixelarchiv.org)

Wie das profil heute veröffentlichte, wurde Thomas K.-C. bereits 2016 aus dem Bundesheer „entordert“ und dessen Akte mit einem Sperrvermerk versehen:

Wie profil-Recherchen zeigen, war der Mann 2016, damals noch als Milizsoldat, ins Visier des Abwehramtes des Österreichischen Bundesheeres geraten und wegen seiner rechtsextremen Kontakte dauerhaft aus dem Milizdienst ausgeschlossen worden. Dessen ungeachtet konnte er ab Februar 2018 als Security im Parlament anheuern, ehe er ab September unter anderem auch für die laufenden Untersuchungsausschüsse zu den Causen BVT und Eurofighter abgestellt war. Laut seinem Lebenslauf durchlief er als Unteroffiziersanwärter zwischen 2012 und 2013 beim Bundesheer den einjährigen Ausbildungsdienst; im November 2015 rückte er dann in Kärnten ein, um das Stabsbataillon 7 beim Assistenzeinsatz an der Staatsgrenze zu verstärken („Grenzsicherung“ und „Ordnungsdienst“, wie er dazu in seinem Lebenslauf vermerkte). (…) Spätestens im März 2016 wurde er aber abgezogen, nachdem das Abwehramt auf ihn und seine Verbindungen ins rechtsextreme Lager in Österreich und Deutschland aufmerksam geworden war. Er wurde aus der Miliz in den sogenannten Reserve-Stand (‚Entorderung’) versetzt und zugleich mit einem unbefristeten ‚Sperrvermerk’ belegt. Das bedeutet, dass er nicht nur seine Uniform abgeben musste, er wurde darüber hinaus auch von allen künftigen militärischen Aufgaben und Dienstleistungen ausgeschlossen. Die Sache ist umso delikater, als der Vater des Mannes auf eine lange Offizierskarriere im Bundesheer zurückblickt. (profil)

Wir halten fest: Für das Bundesheer hat der rechtsextreme Background des Mannes gereicht, um ihn de facto zu entlassen. Da diese Information jedoch nicht weitergereicht bzw. abgefragt wurde, konnte K.-C. als Security für die höchste politische Instanz in dieser Republik, das Parlament, eingesetzt werden.

Aber damit nicht genug: Thomas K.-C. war – das ist jetzt quasi amtlich – nicht nur als „Sicherheitsorgan“ zur Kontrolle von Ausweisen beim Untersuchungsausschuss BVT des Nationalrats eingesetzt. Der Neonazi war schon Monate vorher auch als Portier tätig und hatte mit seiner Schlüsselkarte Zugang zu faktisch allen Räumlichkeiten des Parlaments. Nun erfahren wir ebenfalls heute über den Standard, dass K.-C. tatsächlich unbefugt Räume im Parlament betreten haben soll. Eine Erklärung dazu: Während des Umbaus des Parlamentsgebäudes am Ring ist das Parlament in Trakte der Hofburg übersiedelt. Dort sind einzelne Sektoren durch elektronische Zutrittskontrollen gesichert – die Zutritte werden also protokolliert.

Der Mitarbeiter, der am Montag entlassen wurde, konnte sich seit 8. Oktober frei im Parlament bewegen. Seine Aktivitäten stehen fast immer im Einklang mit seinen Aufgaben als Security-Mitarbeiter, mit einer Ausnahme. Am 22. Oktober soll er während einer Einschulung ‚zwei Büroräume des Verwaltungsbereichs der Parlamentsdirektion’ entsperrt haben. (Standard)

Es wird also zu klären sein, wo sich Thomas K.-C. Zutritt verschafft hat und was er dort gemacht hat. Wo, wird anhand der Zutrittsprotokolle wohl bekannt sein.

Update 22.11.18: „Am Donnerstag gab das Parlament dann doch Entwarnung: Auch die zwei anfangs als „sachlich nicht begründbaren“ Zutritte konnten geklärt werden.“ (derstandard.at, 22.11.18)

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Schlagwörter: Alpen Donau Info | Neonazismus/Neofaschismus | Securities | Unwiderstehlich | Wiederbetätigung | Wien

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