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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

FPÖ-Parlamentsklub wegen Hasskommentars auf Straches FB-Seite verurteilt

Mit einer Nie­der­la­ge vor dem Ober­lan­des­ge­richt Wien ging am 30. August ein Pro­zess zu Ende, den der ehe­ma­li­ge Grü­ne Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­te Harald Wal­ser gegen den Frei­heit­li­chen Par­la­ments­klub geführt hat­te. Aus­lö­ser war ein belei­di­gen­der Kom­men­tar, den ein bis dort­hin bereits satt­sam bekann­ter Het­zer am 25.7.2016 auf Stra­ches Face­book-Sei­te hin­ter­las­sen hat­te. Die Wei­ge­rung des FPÖ-Klubs, den Kom­men­tar trotz Auf­for­de­rung zu löschen, brach­te dem Klub als Medi­en­in­ha­ber schließ­lich die Kla­ge und einen Schuld­spruch vor Gericht ein.

12. Sep. 2018

Auf­merk­sam gemacht wur­de Wal­ser über die­sen Ein­trag von einem User, Wal­ser selbst konn­te den Ein­trag nicht über­prü­fen, weil er – ohne mit dem Kom­men­tie­ren­den jemals in irgend­ei­ner Form zu tun gehabt zu haben – von ihm blo­ckiert war.

Mitteilung an Walser über Kommentar auf Straches Seite
Mit­tei­lung an Wal­ser über Kom­men­tar auf Stra­ches Seite

Der Grü­ne Par­la­ments­klub schick­te im Auf­trag von Wal­ser eine Lösch­auf­for­de­rung an den FPÖ-Par­la­ments­klub, der die­ser jedoch nicht nach­kam. Die Fol­ge: Wal­ser klag­te. Erst mit Ein­brin­gen der Kla­ge ließ Stra­che den Kom­men­tar auf sei­ner FB-Page löschen. (futurezone.at, 28.8.16)

Recht erstaun­lich war die Reak­ti­on sei­tens der Rechts­ver­tre­ter der FPÖ – wie immer in sol­chen Ange­le­gen­hei­ten die Anwalts­kanz­lei Ghen­eff – Rami:

Der Bekl[agte] bringt im Wesent­li­chen vor, dass
a) er nicht unmit­tel­bar vom Kl[äger] selbst auf die Rechts­wid­rig­keit des inkri­mi­nier­ten Kom­men­tars auf­merk­sam gemacht wor­den sei;
b) der inkri­mi­nier­te Kom­men­tar am 28.08.2016 von der Face­book-Sei­te des Bekl[agten] gelöscht wor­den sei;
c) der Kl den Inhalt der gegen­ständ­li­chen medi­en­recht­li­chen Anträ­ge bereits vor Über­mitt­lung an den Bekl an Drit­te (Medi­en) wei­ter gege­ben habe;
d) es sich beim Kl um einen umstrit­te­nen Poli­ti­ker hand­le, der mit sei­ner Par­tei mus­li­mi­sche Mas­sen­ein­wan­de­rung pro­pa­gie­re und aus dem gegen­ständ­li­chen Ver­fah­ren nur „poli­ti­sches Klein­geld“ schla­gen wolle;
e) es sich beim Bekl im Hin­blick auf das inkri­mi­nier­te Pos­ting um einen Host­pro­vi­der gem § 16 ECG hand­le, der nicht als Medi­en­in­ha­ber anzu­se­hen sei und zudem vom Zita­ten­schutz des § 6 Abs 2 Z 4 Medi­enG profitiere;
f) es sich bei der Bezeich­nung des Kl als „enthirn­ter grü­ner Psy­cho­path“ um eine recht­lich zuläs­si­ge Äuße­rung handle.

Bereits im Febru­ar 2017 stell­te der OGH fest, dass man auch als Betrei­ber einer FB-Sei­te ein „Diens­te­an­bie­ter“ im Sin­ne des E‑Com­mer­ce-Geset­zes sei.

Als sol­cher haf­tet man zwar grund­sätz­lich nicht für Infor­ma­tio­nen, die ein Nut­zer ein­ge­ge­ben hat und die man in des­sen Auf­trag spei­chert – aber nur, solan­ge man von einer Rechts­wid­rig­keit kei­ne Kennt­nis hat und sich ‚in Bezug auf Scha­den­er­satz­an­sprü­che auch kei­ner Tat­sa­chen oder Umstän­de bewusst ist, aus denen eine rechts­wid­ri­ge Tätig­keit oder Infor­ma­ti­on offen­sicht­lich wird’. Sobald man aber davon erfährt, muss man unver­züg­lich die Inhal­te ent­fer­nen oder den Zugang dazu sper­ren. Man muss also sofort han­deln. Auch Unter­neh­men und selbst Pri­vat­per­so­nen ris­kie­ren viel, wenn sie in einem sol­chen Fall zu lan­ge zögern. (diepresse.com, 23.2.2017)

Ende August wur­de der FPÖ-Par­la­ments­klub (als Medi­en­in­ha­ber von Stra­ches Face­book-Sei­te) nach meh­re­ren (Berufungs)Verhandlungen vom OLG Wien rechts­kräf­tig ver­ur­teilt. Stra­che muss­te auf sei­ner Face­book-Sei­te das Urteil veröffentlichen.

Schreenshot: Veröffentlichung des Urteils auf Straches FB-Seite
Ver­öf­fent­li­chung des Urteils auf Stra­ches FB-Seite

Wal­ser hat­te auch den Ver­fas­ser des Kom­men­tars Horst R. geklagt. Nun han­delt es sich bei R. um eine Per­son, die seit Jah­ren auf Face­book und auf vk.com unzäh­li­ge Hass- und Hetz­pos­tings absetzt. Es gibt Hin­wei­se, dass R. hin­ter jenem Account „Michae­la Jas­ko­va” ste­cken könn­te, von dem eine mas­si­ve Ver­brei­tung der Ver­leum­dung, Alex­an­der Van der Bel­len lei­de an Krebs und Demenz, ausging.

Im Netz fan­den sich bis dato wort­iden­te Pos­tings von Jas­ko­va und Horst Ruh­dor­fer, einem Ex-FPÖ dann BZÖ-Gemein­de­rat aus Nie­der­ös­ter­reich. Sie schür­ten nach­weis­lich die Gerüch­te einer Erkran­kung Van der Bel­lens und orte­ten Wahlbetrug.
Auf Ruh­dor­fers Face­book-Pro­fil steht unter Kon­takt­in­for­ma­tio­nen ‚Nach­bar­schaft Sopron’– der ‚Wohn­ort’ Michae­la Jas­ko­vas. Ob es sich bei den Pro­fi­len um ein und die­sel­be Per­son han­delt, könn­te das Gericht klä­ren. Ruh­dor­fer selbst war für eine Stel­lung­nah­me nicht zu errei­chen, sei­ne Anti-Van-der-Bel­len-Bei­trä­ge wie jene von Jas­ko­va sind seit Kur­zem nicht mehr abruf­bar, weil gelöscht. Öllin­ger hat sie davor gesi­chert. (Kurier, 6.7.2016)

Das war für Wal­ser der aus­schlag­ge­ben­de Punkt, R. juris­tisch zur Ver­ant­wor­tung zu zie­hen. R.s Aus­re­de, jemand hät­te ein Fake-Pro­fil mit sei­nem Namen und Pro­fil­fo­to ange­legt und den Kom­men­tar auf Stra­ches Sei­te plat­ziert, konn­te mit der Face­book-ID wider­legt wer­den. Sei­ne zwei­te „Erklä­rung“, sein FB-Account sei gehackt wor­den, war wenig glaub­haft, nach­dem er auf vk.com wort­iden­te Beschimp­fun­gen gegen eine ande­re Per­son von den Grü­nen getä­tigt hat­te. An die Pos­tings auf vk.com konn­te sich R. nicht mehr erin­nern. R. wur­de schließ­lich vor dem Gericht in Wie­ner Neu­stadt schul­dig gespro­chen und zu einer rela­tiv gerin­gen Geld­stra­fe ver­ur­teilt, da er angab, arbeits­los zu sein.

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Schlagwörter: Beleidigung | FPÖ | Klage | Wien

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