Aufmerksam gemacht wurde Walser über diesen Eintrag von einem User, Walser selbst konnte den Eintrag nicht überprüfen, weil er – ohne mit dem Kommentierenden jemals in irgendeiner Form zu tun gehabt zu haben – von ihm blockiert war.
Der Grüne Parlamentsklub schickte im Auftrag von Walser eine Löschaufforderung an den FPÖ-Parlamentsklub, der dieser jedoch nicht nachkam. Die Folge: Walser klagte. Erst mit Einbringen der Klage ließ Strache den Kommentar auf seiner FB-Page löschen. (futurezone.at, 28.8.16)
Recht erstaunlich war die Reaktion seitens der Rechtsvertreter der FPÖ – wie immer in solchen Angelegenheiten die Anwaltskanzlei Gheneff – Rami:
Der Bekl[agte] bringt im Wesentlichen vor, dass
a) er nicht unmittelbar vom Kl[äger] selbst auf die Rechtswidrigkeit des inkriminierten Kommentars aufmerksam gemacht worden sei;
b) der inkriminierte Kommentar am 28.08.2016 von der Facebook-Seite des Bekl[agten] gelöscht worden sei;
c) der Kl den Inhalt der gegenständlichen medienrechtlichen Anträge bereits vor Übermittlung an den Bekl an Dritte (Medien) weiter gegeben habe;
d) es sich beim Kl um einen umstrittenen Politiker handle, der mit seiner Partei muslimische Masseneinwanderung propagiere und aus dem gegenständlichen Verfahren nur „politisches Kleingeld“ schlagen wolle;
e) es sich beim Bekl im Hinblick auf das inkriminierte Posting um einen Hostprovider gem § 16 ECG handle, der nicht als Medieninhaber anzusehen sei und zudem vom Zitatenschutz des § 6 Abs 2 Z 4 MedienG profitiere;
f) es sich bei der Bezeichnung des Kl als „enthirnter grüner Psychopath“ um eine rechtlich zulässige Äußerung handle.
Bereits im Februar 2017 stellte der OGH fest, dass man auch als Betreiber einer FB-Seite ein „Diensteanbieter“ im Sinne des E‑Commerce-Gesetzes sei.
Als solcher haftet man zwar grundsätzlich nicht für Informationen, die ein Nutzer eingegeben hat und die man in dessen Auftrag speichert – aber nur, solange man von einer Rechtswidrigkeit keine Kenntnis hat und sich ‚in Bezug auf Schadenersatzansprüche auch keiner Tatsachen oder Umstände bewusst ist, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird’. Sobald man aber davon erfährt, muss man unverzüglich die Inhalte entfernen oder den Zugang dazu sperren. Man muss also sofort handeln. Auch Unternehmen und selbst Privatpersonen riskieren viel, wenn sie in einem solchen Fall zu lange zögern. (diepresse.com, 23.2.2017)
Ende August wurde der FPÖ-Parlamentsklub (als Medieninhaber von Straches Facebook-Seite) nach mehreren (Berufungs)Verhandlungen vom OLG Wien rechtskräftig verurteilt. Strache musste auf seiner Facebook-Seite das Urteil veröffentlichen.
Walser hatte auch den Verfasser des Kommentars Horst R. geklagt. Nun handelt es sich bei R. um eine Person, die seit Jahren auf Facebook und auf vk.com unzählige Hass- und Hetzpostings absetzt. Es gibt Hinweise, dass R. hinter jenem Account „Michaela Jaskova” stecken könnte, von dem eine massive Verbreitung der Verleumdung, Alexander Van der Bellen leide an Krebs und Demenz, ausging.
Im Netz fanden sich bis dato wortidente Postings von Jaskova und Horst Ruhdorfer, einem Ex-FPÖ dann BZÖ-Gemeinderat aus Niederösterreich. Sie schürten nachweislich die Gerüchte einer Erkrankung Van der Bellens und orteten Wahlbetrug.
Auf Ruhdorfers Facebook-Profil steht unter Kontaktinformationen ‚Nachbarschaft Sopron’– der ‚Wohnort’ Michaela Jaskovas. Ob es sich bei den Profilen um ein und dieselbe Person handelt, könnte das Gericht klären. Ruhdorfer selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen, seine Anti-Van-der-Bellen-Beiträge wie jene von Jaskova sind seit Kurzem nicht mehr abrufbar, weil gelöscht. Öllinger hat sie davor gesichert. (Kurier, 6.7.2016)
Das war für Walser der ausschlaggebende Punkt, R. juristisch zur Verantwortung zu ziehen. R.s Ausrede, jemand hätte ein Fake-Profil mit seinem Namen und Profilfoto angelegt und den Kommentar auf Straches Seite platziert, konnte mit der Facebook-ID widerlegt werden. Seine zweite „Erklärung“, sein FB-Account sei gehackt worden, war wenig glaubhaft, nachdem er auf vk.com wortidente Beschimpfungen gegen eine andere Person von den Grünen getätigt hatte. An die Postings auf vk.com konnte sich R. nicht mehr erinnern. R. wurde schließlich vor dem Gericht in Wiener Neustadt schuldig gesprochen und zu einer relativ geringen Geldstrafe verurteilt, da er angab, arbeitslos zu sein.