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Salzburg: Das war keine Wiederbetätigung?

Die Ankla­ge warf dem Ange­klag­ten, einem 47-jäh­ri­­gen Salz­bur­ger, vor, im Vor­jahr über Face­book und diver­se Mes­­sen­­ger-Diens­­te Bil­der von Adolf Hit­ler und het­ze­ri­sche Tex­te gepos­tet zu haben. Bei einer Haus­durch­su­chung wegen eines mut­maß­li­chen Dro­gen­de­likts hat die Poli­zei auf sei­nem Mobil­te­le­fon bereits gelösch­te brau­ne Datei­en sicher­ge­stellt. Und dann gab es noch so eini­ges, was eigent­lich auf eine […]

13. Sep 2017

Der Ver­tei­di­ger über­rasch­te zu Beginn der Ver­hand­lung mit der Erklä­rung , dass sich sein Man­dant voll­um­fäng­lich schul­dig beken­nen wer­de. Dem war dann aber nicht so. Der Ange­klag­te M. W. fand vie­le ande­re Erklä­run­gen für sein Ver­hal­ten und Sprü­che wie die­sen: „geh end­lich Frau Mer­kel und nimm dei­ne dre­cki­gen Para­si­ten gleich wie­der mit“.

Ein Wut­bür­ger sei er gewe­sen zur Zeit der Flücht­lings­be­we­gung, weil ihn die Flücht­lings­po­li­tik geär­gert habe. Außer­dem habe er damals wegen sei­ner als unheil­bar dia­gnos­ti­zier­ten Krebs­er­kran­kung eine schwe­re Zeit durch­lebt, da sei er nicht ganz bei sich gewe­sen. Eines weiß er trotz­dem gewiss: „Ich habe aber mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus nichts zu tun“.

Die­se Gewiss­heit spießt sich mit Pos­tings, in denen er etwa eine SS-Tel­ler­kap­pe mit dem Spruch „Lie­be Flücht­lin­ge, hier erken­nen Sie ihren Sach­be­ar­bei­ter“ pos­te­te oder eine „Schwar­ze Son­ne“. Von der Rich­te­rin zu den Auf­ga­ben der Waf­fen-SS befragt, erklär­te er: „Ich weiß nicht, um was sie sich geküm­mert hat, das ist als Sati­re gemeint”. Zur „Schwar­zen Son­ne“ fiel ihm nur ein: „Wenn ich ein Nazi wäre, hät­te ich es gewusst”.

Rechts im Bild: Schwar­ze Son­ne (Sym­bol­fo­to)

Als ihm die Rich­te­rin dann auch noch sei­ne Sym­pa­thien für die Neo­na­zis vom „III.Weg“ und der Par­tei des Vol­kes, für die Iden­ti­tä­ren und den Staa­ten­bund vor­hielt, recht­fer­tig­te er sich damit, dass er damals in ihnen Patrio­ten gese­hen habe, denen so wie ihm die Hei­mat ein Anlie­gen sei.
Wenn man sich ver­ge­gen­wär­tigt, dass bei ande­ren Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zes­sen schon eini­ges weni­ger für eine Ver­ur­tei­lung reich­te, dann wird man das Ergeb­nis der Bera­tun­gen der Geschwo­re­nen nur schwer ver­ste­hen kön­nen. Mit 7:1 Stim­men spra­chen sie den Ange­klag­ten vom Vor­wurf der Wie­der­be­tä­ti­gung frei. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig – die Staats­an­walt­schaft gab noch kei­ne Erklä­rung ab.