Der Verteidiger überraschte zu Beginn der Verhandlung mit der Erklärung , dass sich sein Mandant vollumfänglich schuldig bekennen werde. Dem war dann aber nicht so. Der Angeklagte M. W. fand viele andere Erklärungen für sein Verhalten und Sprüche wie diesen: „geh endlich Frau Merkel und nimm deine dreckigen Parasiten gleich wieder mit“.
Ein Wutbürger sei er gewesen zur Zeit der Flüchtlingsbewegung, weil ihn die Flüchtlingspolitik geärgert habe. Außerdem habe er damals wegen seiner als unheilbar diagnostizierten Krebserkrankung eine schwere Zeit durchlebt, da sei er nicht ganz bei sich gewesen. Eines weiß er trotzdem gewiss: „Ich habe aber mit dem Nationalsozialismus nichts zu tun“.
Diese Gewissheit spießt sich mit Postings, in denen er etwa eine SS-Tellerkappe mit dem Spruch „Liebe Flüchtlinge, hier erkennen Sie ihren Sachbearbeiter“ postete oder eine „Schwarze Sonne“. Von der Richterin zu den Aufgaben der Waffen-SS befragt, erklärte er: „Ich weiß nicht, um was sie sich gekümmert hat, das ist als Satire gemeint”. Zur „Schwarzen Sonne“ fiel ihm nur ein: „Wenn ich ein Nazi wäre, hätte ich es gewusst”.
Als ihm die Richterin dann auch noch seine Sympathien für die Neonazis vom „III.Weg“ und der Partei des Volkes, für die Identitären und den Staatenbund vorhielt, rechtfertigte er sich damit, dass er damals in ihnen Patrioten gesehen habe, denen so wie ihm die Heimat ein Anliegen sei.
Wenn man sich vergegenwärtigt, dass bei anderen Wiederbetätigungsprozessen schon einiges weniger für eine Verurteilung reichte, dann wird man das Ergebnis der Beratungen der Geschworenen nur schwer verstehen können. Mit 7:1 Stimmen sprachen sie den Angeklagten vom Vorwurf der Wiederbetätigung frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – die Staatsanwaltschaft gab noch keine Erklärung ab.