Salzburg: Das war keine Wiederbetätigung?

Die Anklage warf dem Angeklagten, einem 47-jähri­gen Salzburg­er, vor, im Vor­jahr über Face­book und diverse Mes­sen­ger-Dien­ste Bilder von Adolf Hitler und het­zerische Texte gepostet zu haben. Bei ein­er Haus­durch­suchung wegen eines mut­maßlichen Dro­gen­de­lik­ts hat die Polizei auf seinem Mobil­tele­fon bere­its gelöschte braune Dateien sichergestellt. Und dann gab es noch so einiges, was eigentlich auf eine eher ver­fes­tigte braune Gesin­nung hindeutete.

Der Vertei­di­ger über­raschte zu Beginn der Ver­hand­lung mit der Erk­lärung , dass sich sein Man­dant vol­lum­fänglich schuldig beken­nen werde. Dem war dann aber nicht so. Der Angeklagte M. W. fand viele andere Erk­lärun­gen für sein Ver­hal­ten und Sprüche wie diesen: „geh endlich Frau Merkel und nimm deine dreck­i­gen Par­a­siten gle­ich wieder mit“.

Ein Wut­bürg­er sei er gewe­sen zur Zeit der Flüchtlings­be­we­gung, weil ihn die Flüchtlingspoli­tik geärg­ert habe. Außer­dem habe er damals wegen sein­er als unheil­bar diag­nos­tizierten Kreb­serkrankung eine schwere Zeit durch­lebt, da sei er nicht ganz bei sich gewe­sen. Eines weiß er trotz­dem gewiss: „Ich habe aber mit dem Nation­al­sozial­is­mus nichts zu tun“.

Diese Gewis­sheit spießt sich mit Post­ings, in denen er etwa eine SS-Tellerkappe mit dem Spruch „Liebe Flüchtlinge, hier erken­nen Sie ihren Sach­bear­beit­er“ postete oder eine „Schwarze Sonne“. Von der Rich­terin zu den Auf­gaben der Waf­fen-SS befragt, erk­lärte er: „Ich weiß nicht, um was sie sich geküm­mert hat, das ist als Satire gemeint”. Zur „Schwarzen Sonne“ fiel ihm nur ein: „Wenn ich ein Nazi wäre, hätte ich es gewusst”.

Rechts im Bild: Schwarze Sonne (Sym­bol­fo­to)

Als ihm die Rich­terin dann auch noch seine Sym­pa­thien für die Neon­azis vom „III.Weg“ und der Partei des Volkes, für die Iden­titären und den Staaten­bund vorhielt, recht­fer­tigte er sich damit, dass er damals in ihnen Patri­oten gese­hen habe, denen so wie ihm die Heimat ein Anliegen sei.
Wenn man sich verge­gen­wär­tigt, dass bei anderen Wieder­betä­ti­gung­sprozessen schon einiges weniger für eine Verurteilung reichte, dann wird man das Ergeb­nis der Beratun­gen der Geschwore­nen nur schw­er ver­ste­hen kön­nen. Mit 7:1 Stim­men sprachen sie den Angeklagten vom Vor­wurf der Wieder­betä­ti­gung frei. Das Urteil ist noch nicht recht­skräftig – die Staat­san­waltschaft gab noch keine Erk­lärung ab.