Glanegg (Ktn): Naziparolen und Drohungen
Am Samstag, 9. 9. 2017 wurde ein 34 Jahre alter Kärntner in Glanegg im Bezirk Feldkirchen festgenommen, nachdem er – offensichtlich alkoholisiert – zuvor seine Mutter mit dem Umbringen bedroht und Einrichtungsgegenstände zerstört hatte. Als die vom Lebensgefährten der Mutter alarmierte Polizei eine Wegweisung aussprach, wurde er aggressiv und brüllte Naziparolen. Bei den Erhebungen der Polizei stellte sich heraus, dass er am gleichen Tag den Besitzer eines Imbissstandes in Feldkirchen ebenfalls beschimpft und dabei „Heil Hitler“ gebrüllt hatte. Nach einer vorläufigen Festnahme wurde der Glanegger wieder auf freien Fuß gesetzt, aber unter anderem nach dem Verbotsgesetz angezeigt (kleinezeitung.at).
Wien: „Kein Platz für ‚Faschisten“ am Cobenzl
Die Identitären, die am Samstag, 9.9., zu einem Fackelmarsch aufgerufen hatten, um an das Ende der Zweiten Wiener Türkenbelagerung bzw. die Schlacht vom Kahlenberg zu erinnern, scheiterten wieder einmal an sich selbst und den Gegenaktionen. Zunächst verschnarchte die Grazer Delegation den rechtzeitigen Anmarsch, dann blockierten GegendomonstrantInnen die geplante Route und schließlich konnte sich das müde Häuflein der Rechtsextremen nicht einmal – wie geplant – im Cafe am Cobenzl von den Strapazen des Aufstiegs erholen und laben. „Kein Platz für Faschisten“, erklärte eine Tafel am Eingang des Cafes, das schon vorher geschlossen hatte. Der Erlös jedes „kleinen Braunen“, der vorher an diesem Tag getrunken wurde, ging an das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW).
Innsbruck: Wiederbetätigungsprozess vertagt
Am Donnerstag, 7.9., fand in Innsbruck nach dem Prozess vom Montag ein weiterer Wiederbetätigungsprozess statt, bei dem ein 37-Jähriger wegen etlicher Nazi-Tätowierungen und einem Hitler-Bild angeklagt war, das er als Facebook-Profilbild zwischen Mai und Juni 2016 verwendet hatte.
Mit dem Hitler-Bild auf Facebook habe er eigentlich nur warnen wollen: „Wenn es im Land derartig weiter geht, kriegen wir wieder so einen“ (Krone Tirol, 8.9.2017). Der solchermaßen selbsterklärte Antifaschist hatte allerdings noch ein Problem: seine einschlägigen Tätowierungen. Etwa die „88“, das Geburts- und Sterbedatum des „Führers“ und das in Neonazi-Kreisen sehr beliebte Sonnenrad, das auch „Schwarze Sonne“ genannt wird. Fatalerweise glauben nämlich viele Neonazis, dass ein Tattoo mit dem Sonnenrad in Österreich nicht strafbar sei. Falsch!
Der Angeklagte betonte vor Gericht, dass er schon einige seiner verräterischen Tattoos verändert habe und das Sonnenrad folgen werde, sobald er wieder Geld habe. Für die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit vertag, berichtete die „Krone Tirol“ (8.9.2017)
„Filmpiraten“ klagen FPÖ
Der Streit zwischen der FPÖ und den Erfurter Filmpiraten ist ein gutes Beispiel dafür, wie unverschämt die FPÖ agiert. Für ihr Internet –TV hat die FPÖ widerrechtlich Filmmaterial der Filmpiraten verwendet . Das Filmkollektiv will eine außergerichtliche Klärung, aber die FPÖ reagiert –eigentlich wie üblich – mit Angriff und klagt die Erfurter. Mit dem hohen Streitwert (35.000 Euro) bringt sie die Filmpiraten zwar sofort in finanzielle Bedrängnis, verliert aber durch alle Instanzen. Nachdem Anfang 2017 auch der Oberste Gerichtshof die Klage der FPÖ abgewiesen hat, klagen jetzt die Filmpiraten zurück, denn obwohl die Gerichte die widerrechtliche Verwendung ihres Filmmaterials bestätigt haben, verwendet die FPÖ ihr Material weiter- so die Filmpiraten zum MDR.