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Filmpirat_innen vs. FPÖ

Immer wie­der ver­sucht die FPÖ durch Kla­gen ihre poli­ti­schen Gegner_innen mund­tot zu machen. Nun geht auch der Rechts­streit zwi­schen dem deut­schen Kol­lek­tiv Filmpirat_innen und der FPÖ in die nächs­te Run­de. Ver­gan­ge­ne Woche hat die FPÖ Beru­fung gegen ein Urteil des Wie­ner Han­dels­ge­richts ein­ge­reicht, das den Filmpirat_innen im Vor­wurf der wider­recht­li­chen Ver­wen­dung von Film­ma­te­ria­li­en sei­tens der […]

10. Sep 2016

Das lin­ke Film­kol­lek­tiv ver­öf­fent­licht die von ihm pro­du­zier­ten Clips unter einer Creative-Commons-(CC)-Lizenz mit ein­ge­schränk­ten Wie­der­ver­wen­dungs­rech­ten. Die FPÖ wie­der­um hat­te im Juni 2014 Aus­schnit­te eines Clips über den Pro­zess gegen Josef S., der im Zuge der Pro­tes­te gegen den Aka­de­mi­ker-Ball 2014 ver­haf­tet wur­de, ohne zu fra­gen für ihren FPÖ-Chan­nel auf You­tube ver­wen­det. Da die­ser jedoch unter Copy­right steht, lag ein ein­deu­ti­ger Ver­stoß gegen die CC-Lizenz vor. Zudem wur­de uner­freu­li­cher Wei­se auch das Logo der Filmpirat_innen ein­ge­blen­det und damit eine unge­woll­te Nähe zwi­schen der FPÖ und dem Kol­lek­tiv her­ge­stellt. Das Kol­lek­tiv selbst reagier­te zunächst in einem außer­ge­richt­li­chen Schrei­ben mit einer Abmah­nung sowie einer Unterlassungserklärung.

Die FPÖ zeig­te sich jedoch alles ande­re als ein­sich­tig und reich­te gemein­sam mit dem Frei­heit­li­chen Par­la­ments­klub im Okto­ber 2014 eine Gegen­kla­ge ein, in der sie den Filmpirat_innen vor­war­fen, „fal­sche Behaup­tun­gen auf­zu­stel­len und damit die Mei­nungs­frei­heit der FPÖ zu behin­dern“(1). Durch die hohe Klags­sum­me von 35.000 Euro war das Kol­lek­tiv zunächst mit der­art hohen Anwäl­tin­nen­kos­ten kon­fron­tiert, dass es bei­na­he vor einer Plei­te stand. Mit Hil­fe einer Spen­den­kam­pa­gne und Auf­klä­rungs­ar­beit über die Klags­stra­te­gien der FPÖ, die letzt­lich dar­auf abzie­len poli­ti­sche Gegner_innen finan­zi­ell zu rui­nie­ren und damit mund­tot zu machen, konn­te die­se aber abge­wen­det wurden.

Erst im Juni 2016 stell­te sich wie­der Erleich­te­rung für die Filmpirat_innen ein. Die Kla­ge der FPÖ wur­de abge­wie­sen. Das Wie­ner Han­dels­ge­richt war zu dem erfreu­li­chen Ergeb­nis gekom­men, dass durch die Nut­zung des Film­ma­te­ri­als der Filmpirat_innen sei­tens der FPÖ „nicht die glei­chen Wei­ter­ga­be­be­din­gun­gen gewahrt [wur­den], wel­che durch die Ein­räu­mung einer CC-Lizenz (…) gege­ben gewe­sen wären.“ (2) Das Urteil ist jedoch nicht nur für die Filmpirat_innen selbst, son­dern auch für die strik­te Wah­rung von CC-Lizen­zen in Öster­reich von Bedeutung.


Einer der Ban­ner, mit denen die Filmpirat_innen um Unter­stüt­zung für ihre Sache warben…
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Doch die Freu­de war nur von kur­zer Dau­er, da sich die FPÖ bis­lang nicht geschla­gen zu geben scheint. Im Gegen­teil reich­te sie Beru­fung gegen das Urteil ein, was einer­seits bedeu­tet, dass wei­ter ver­han­delt wird. Ande­rer­seits ent­ste­hen neben den zeit­in­ten­si­ven, belas­ten­den und ärger­li­chen Unan­nehm­lich­keit erneut hohe Kos­ten für das Kol­lek­tiv. Genau dar­auf zielt die Stra­te­gie der FPÖ auch ab und so kommt das Ver­fah­ren nun in die nächs­te Instanz und wird vor dem Wie­ner Ober­lan­des­ge­richt weiterverhandelt.

(1) https://www.filmpiraten.org/hintergrundinfos-fpoe-prozess/
(2) derstandard.at/2000043557142/Urheberrecht-FPOe-verliert-Klage-gegen-Filmpiraten

[Edit 1: Josef S. wur­de 2014, nicht 2013, verhaftet.]

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