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Eisenstadt: Das war Wiederbetätigung

Vor Geschwo­re­nen muss­te sich am Lan­des­ge­richt Eisen­stadt ein Süd­bur­gen­län­der ver­ant­wor­ten, der zwi­schen 24. Dezem­ber 2016 und 18. Jän­ner 2017 auf Face­book das Bild eines Weih­nachts­man­nes gepos­tet hat­te, der mit einer Haken­kreuz­bin­de ein „Schö­nes Fest, Kame­ra­den“ wünsch­te. Der Ver­tei­di­ger kün­dig­te – so wie der im Salz­bur­ger Pro­zess — ein Schuld­be­kennt­nis sei­nes Man­dan­ten an. In Eisen­stadt gab’s […]

13. Sep 2017

Der Ver­tei­di­ger mach­te eine Aus­nah­me­si­tua­ti­on für sei­nen Man­dan­ten gel­tend. Vor zwei­ein­halb Jah­ren habe er sei­ne Frau ver­lo­ren – von einem Tag auf den ande­ren. Ja schon, aber das brau­ne Weih­nachts­pos­ting war doch um eini­ges spä­ter. Auch ande­res spricht nicht gera­de für den Ange­klag­ten – die Vor­ge­schich­te etwa: „Die Staats­an­walt­schaft hat­te sich in der Ver­gan­gen­heit bereits zwei­mal mit Kom­men­ta­ren des Man­nes befasst, in denen „Sieg Heil“ vor­kam“, berich­tet ORF Bur­gen­land.

Das ist natür­lich nicht so güns­tig, passt auch nicht ganz zur Erklä­rung mit der Aus­nah­me­si­tua­ti­on, aber der Ange­klag­te hat­te noch einen ande­ren Hin­weis parat: „Ich bin kein Rechts­ra­di­ka­ler oder so was“. Das klingt sehr ähn­lich wie der Ange­klag­te in Salz­burg, der trotz Hit­ler- und SS-Pos­ting nichts mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus zu tun haben woll­te.

Der Unter­schied zu Salz­burg liegt im Urteils­spruch der Geschwo­re­nen. Die Eisen­städ­ter spra­chen den Ange­klag­ten schul­dig, was eine beding­te Haft­stra­fe von einem Jahr zur Fol­ge hat­te. Der Ange­klag­te nahm das Urteil an, die Staats­an­walt­schaft gab noch kei­ne Erklä­rung ab – daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig

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