Der Verteidiger machte eine Ausnahmesituation für seinen Mandanten geltend. Vor zweieinhalb Jahren habe er seine Frau verloren – von einem Tag auf den anderen. Ja schon, aber das braune Weihnachtsposting war doch um einiges später. Auch anderes spricht nicht gerade für den Angeklagten – die Vorgeschichte etwa: „Die Staatsanwaltschaft hatte sich in der Vergangenheit bereits zweimal mit Kommentaren des Mannes befasst, in denen „Sieg Heil“ vorkam“, berichtet ORF Burgenland.
Das ist natürlich nicht so günstig, passt auch nicht ganz zur Erklärung mit der Ausnahmesituation, aber der Angeklagte hatte noch einen anderen Hinweis parat: „Ich bin kein Rechtsradikaler oder so was“. Das klingt sehr ähnlich wie der Angeklagte in Salzburg, der trotz Hitler- und SS-Posting nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun haben wollte.
Der Unterschied zu Salzburg liegt im Urteilsspruch der Geschworenen. Die Eisenstädter sprachen den Angeklagten schuldig, was eine bedingte Haftstrafe von einem Jahr zur Folge hatte. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab noch keine Erklärung ab – daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig