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Lesezeit: 4 Minuten

Der harmlose „Sektenbericht“ über die „Freeman“

Warum der Tätigkeitsbericht der Bundesstelle für Sektenfragen nicht auf deren Homepage, sondern nur über das Parlament abrufbar ist, wissen wir nicht. Warum im Parlament der Bericht für das Jahr 2015 vermutlich erst 2018 behandelt wird, ist uns ebenso unerklärlich wie der Umstand, dass sich der Bericht schwerpunktmäßig mit der „Freeman“-Bewegung beschäftigt. Die Bundesstelle hatte die „Freeman“ 2015 schon auf dem Radar, der Verfassungsschutz nicht.

10. Sep. 2017

Warum sich die Bundesstelle für Sektenfragen in ihrem Jahresbericht für das Jahr 2015 schwerpunktmäßig mit OPPT und „Freeman“ beschäftigt, wird zunächst einmal damit erklärt, dass nach den turbulenten Ereignissen von Hollenbach in Niederösterreich im Sommer 2014, die mittlerweile schon von der Justiz abgehandelt wurden, die Bundesstelle „zu einer wichtigen Ansprechpartnerin für diesen thematischen Bereich“ (S. 9) geworden sei. Soll sein. Die Bundesstelle sieht sich allerdings nicht nur für „alternative“ religiöse Gruppen, sondern für „Weltanschauungsfragen“ „radikale und extremistische Ideologien“, „fundamentalistische Strömungen“, „Esoterik“ usw. zuständig. Das ist ein bisschen viel.

Im Schwerpunkt selbst, der immerhin auf fast 50 Seiten abgehandelt wird, ist zunächst kursorisch etwas über die Geschichte des OPPT (One People’s Public Trust) und über die „Freeman“ zu erfahren, wobei diese Bezeichnung „zumeist auch als Pluralform verstanden“ wird.

Was da vor allem über die Geschichte der „Freeman“ in den USA zusammengetragen wurde, ist nicht uninteressant, erzählt aber noch wenig über das Agieren der „Freeman“ in Österreich, deren Vernetzung mit anderen Gruppen aus der reichsideologischen bzw. Staatsverweigerer-Szene, die – jedenfalls in Österreich – wahrnehmbar revisionistischen und antisemitischen Töne beinhalten. Der Bericht stellt dazu in seinen zusammenfassenden Bemerkungen fest:

Vielfach ist so eine gewisse Nähe zu rechtsorientierten Argumentationsfiguren („jüdisch-freimaurerische“ Weltverschwörung oder der angebliche Einfluss der Bankenfamilie „Rothschild“ erkennbar. Zudem ist die angebliche „Rechtslastigkeit‘“ einiger Vertreterinnen bzw. Vertreter, die mit den Stichworten „Holocaust-Leugnung“ und ähnlichen Begriffen verknüpft ist, ein ständiges Thema in der Berichterstattung. (S. 98)

Was also? Ist die „Rechtslastigkeit“ real oder nur angeblich vorhanden? Bedeutet die „gewisse Nähe“ zu „rechtsorientierten Argumentationsfiguren“ ohnehin nichts oder doch etwas? Wenn der „Freeman Tassilo“ zur Verhandlung wegen Haftaufhebung des wegen „angeblicher“ Wiederbetätigung „zu Unrecht inhaftierten“ Holocaustleugners Wolfgang Fröhlich mobilisiert und „Freeman Austria“ über die „so genannten Gaskammern“ räsonniert, dass er nichts „wisse“, wenn ein OPPT-Mann zum „Absaufen von Moslems“ auffordert, die für ihn „Affen“ sind (vier Monate Haft wegen Verhetzung), dann geht es nicht um „angebliche“ Rechtslastigkeit. Daher ist die Schlussfolgerung der Sektenstelle unangebracht: „Eine pauschale Klassifizierung der Freeman-Bewegung als ‚rechts‘ oder gar ‚rechtsextrem‘ erscheint jedoch nicht zutreffend bzw. zu kurz gegriffen, möglicherweise sind hier die gängigen Kategorien nicht anwendbar.“ (S. 98)

Da fällt dann auch auf, dass der Bericht etliche Links zu den Propagandaseiten von OPPT, Freeman usw. enthält, während Links zu kritischen deutschsprachigen Seiten wie etwa der „Gurufalle“ oder „Psiram“ ausgespart bleiben. Auch die Auseinandersetzung mit kriminellen Geschäftspraktiken („zum Teil problematische Geschäftsmodelle“, nennt die der Bericht) wie der „WeRe Bank“, mit „Ubuntu“ oder der „Freien Energie“ bleibt sehr vorsichtig und zurückhaltend. Warum es dabei Verlinkungen etwa zu Bauanleitungen für „Energiespiralen“ geben muss, erschließt sich nicht.

Auszug zur Anleitung für eine so genannte „Energiespirale“

Ähnliches gilt für den Teil des Schwerpunkts, der sich mit den Lais-Schulprojekten, damit zusammenhängend der „Schetinin-Schule“ und der reaktionären „Anastasia-Bewegung“ beschäftigt. Da werden alle Web-Adressen von Lais-Schulen in Österreich neben der Eigenbeschreibung von „Lais“ und „Anastasia“ wiedergegeben, die kritische Auseinandersetzung fehlt jedoch fast vollständig. Um am Beispiel der „Anastasia-Bewegung“ den Unterschied festzumachen. Der Bericht der Sektenstelle beschreibt sie so: „Die ‚Anastasia‘-Bücher sind in Russland selbst, aber auch außerhalb Russlands, rezipiert worden, und es hat sich eine regelrechte Gefolgschaft gebildet, die von den zugrunde liegenden Ideen begeistert scheint.“ (S. 95) Viel mehr an „kritischer“ Darstellung zu „Anastasia“ kommt dann nicht mehr.

In dem von Roman Schweidlenka redigierten, wesentlich kürzeren steirischen „Eso-Jahresbericht“ für das Jahr 2015 heißt es dagegen über die Anastasia-Bewegung:

Anastasiaprojekte ziehen viele orientierungslose Menschen an, denen Beachtung geschenkt wird. Grundlegend ist eine radikalalternative, mit Esoterik garnierte Aussteigerromantik, die sich um autarke Regionen und Selbstversorgung durch landwirtschaftliche Tätigkeiten auf „Familienlandsitzen“ von einem Hektar Größe dreht. Die Anhänger_innen, die der modernen Technologie entsagen sollen, werden oft mit einer radikalen Gegnerschaft zum bestehenden demokratischen System konfrontiert . Einzelne Anhänger_innen der Bewegung fordern immer wieder dazu auf, Kinder nicht in staatliche Schulen zu schicken, da sie dort angeblich nur Lügen über die deutsche Geschichte lernen. Historiker_innen, Religionswissenschaftler_innen und Vertreter _innen der russisch-orthodoxen Kirche bezeichneten die Anastasiabewegung als „totalitäre, destruktive Sekte. (Wikipedia, 9.6.15)

Der Vergleich macht sicher: Der Bericht der Sektenstelle drückt sich ausgerechnet dort um klare Aussagen, wo sie dringend notwendig wären. Das ist bedauerlich.

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Schlagwörter: Antisemitismus | Österreich | Rechtsextremismus | Staatsverweigerer*innen | Verschwörungsideologien

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