Strafantrag gegen Schwazer Jungblauen

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Die FPÖ bzw. der RFJ haben – so scheint’s – wie­der ein­mal gera­de noch die Kur­ve gekriegt. Als die Staats­an­walt­schaft Inns­bruck der Tiro­ler Tages­zei­tung (7.9.2017) mit­teilt, dass sie gegen Ben­ja­min K. einen Straf­an­trag wegen der Her­ab­wür­di­gung reli­giö­ser Bräu­che ein­ge­bracht hat, ist der Bezirks­ob­mann des RFJ Schwaz schon aus­ge­schlos­sen aus dem RFJ. Drei Wochen vor der Erklä­rung der Staats­an­walt­schaft wur­de der Aus­schluss anschei­nend fixiert.

Anfang August erklär­te der Lan­des­ob­mann der FPÖ, Mar­kus Abwerz­ger, dass er „natür­lich kei­ne Freu­de“ habe mit Aktio­nen wie der Schwa­zer „Sau­schä­del­af­fä­re“. Moment, das klang im Juni noch ganz anders! Da war die „Sau­schä­del­af­fä­re“ noch kei­ne Affä­re für ihn und außer­dem eine ganz „nor­ma­le Grill­fei­er“ einer „Vor­feld­or­ga­ni­sa­ti­on“. Zu dem jetzt von der Staats­an­walt­schaft inkri­mi­nier­ten Face­book-Ein­trag des Ben­ja­min K. fiel ihm damals nur ein: „Zu die­ser Geschich­te gibt es von mir der­zeit kei­ne Stel­lung­nah­me, sie betrifft auch nicht direkt die FPÖ“ (TT, 23.6.2017).

Jetzt ist genau die­ser Face­book-Ein­trag, der die Span­fer­kel­par­ty des RFJ Schwaz mit dem Kom­men­tar „Rama­dan mit dem RFJ Schwaz“ zeigt, ange­klagt. Das Able­gen des Sau­schä­dels durch die zwei RFJ-Funk­tio­nä­re (jetzt bei­de Ex-) ist nicht ange­klagt, weil der Gar­ten des Kul­tur­ver­eins kei­ne reli­giö­se Ein­rich­tung ist und die Öffent­lich­keit gefehlt hat – so die Staats­an­walt­schaft. Am 13. Okto­ber soll der Pro­zess gegen den nun­meh­ri­gen Ex-RFJ und Ex-FPÖ-Mann in Inns­bruck stattfinden.