Strafantrag gegen Schwazer Jungblauen

Die FPÖ bzw. der RFJ haben – so scheint’s – wieder ein­mal ger­ade noch die Kurve gekriegt. Als die Staat­san­waltschaft Inns­bruck der Tirol­er Tageszeitung (7.9.2017) mit­teilt, dass sie gegen Ben­jamin K. einen Strafantrag wegen der Her­ab­würdi­gung religiös­er Bräuche einge­bracht hat, ist der Bezirk­sob­mann des RFJ Schwaz schon aus­geschlossen aus dem RFJ. Drei Wochen vor der Erk­lärung der Staat­san­waltschaft wurde der Auss­chluss anscheinend fixiert.

Anfang August erk­lärte der Lan­des­ob­mann der FPÖ, Markus Abw­erzger, dass er „natür­lich keine Freude“ habe mit Aktio­nen wie der Schwaz­er „Sauschäde­laf­färe“. Moment, das klang im Juni noch ganz anders! Da war die „Sauschäde­laf­färe“ noch keine Affäre für ihn und außer­dem eine ganz „nor­male Grillfeier“ ein­er „Vor­fel­dor­gan­i­sa­tion“. Zu dem jet­zt von der Staat­san­waltschaft inkri­m­inierten Face­book-Ein­trag des Ben­jamin K. fiel ihm damals nur ein: „Zu dieser Geschichte gibt es von mir derzeit keine Stel­lung­nahme, sie bet­rifft auch nicht direkt die FPÖ“ (TT, 23.6.2017).

Jet­zt ist genau dieser Face­book-Ein­trag, der die Span­fer­kel­par­ty des RFJ Schwaz mit dem Kom­men­tar „Ramadan mit dem RFJ Schwaz“ zeigt, angeklagt. Das Able­gen des Sauschädels durch die zwei RFJ-Funk­tionäre (jet­zt bei­de Ex-) ist nicht angeklagt, weil der Garten des Kul­turvere­ins keine religiöse Ein­rich­tung ist und die Öffentlichkeit gefehlt hat – so die Staat­san­waltschaft. Am 13. Okto­ber soll der Prozess gegen den nun­mehri­gen Ex-RFJ und Ex-FPÖ-Mann in Inns­bruck stattfinden.