Bei der Verhandlung im Jänner hatte er sich geweigert, auf der Anklagebank Platz zu nehmen und durfte dann die Verhandlung aus den hinteren Reihen des Gerichtssaals im Stehen absolvieren. Diesmal war die Richterin, die schon einige Erfahrungen mit den Reichsheinis gesammelt hat, weniger gnädig und setzte den Angeklagten für zehn Minuten vor die Tür, nachdem sie ihn wegen des permanenten Abspulens von Stehsätzen („Ich bin ein lebender Mann. Sprechen Sie mich als lebenden Menschen an“) zunächst nur ermahnt hatte.
Selbst sein bester Satz („Ich verzichte auf das Privileg verurteilt zu werden“) nützte in der Folge nichts. Martin B., der nicht nur Richterin und Ankläger ablehnte, sondern auch seine Verteidigerin, wurde zu weiteren 6 Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er auch Amtspersonen (Exekutor und Gerichtsvorsteherin) des Bezirksgerichts Horn zu erpressen versucht hatte. Weil gegen ihn Exekution durch das Bezirksgericht durchgeführt wurde, deckte er deswegen die beiden zunächst mit einer „Rechnung“ und dann mit einem „Pfandbrief“ in Millionenhöhe ein und ließ diese „Schuld“ in das US-Handelsregister UCC eintragen. Da sich der Reichsheini aus der Abteilung „Freeman“ nicht der österreichischen Gerichtsbarkeit, sondern nur dem Schöpfer unterworfen sieht, fand das Urteil bei ihm auch keine Anerkennung – nicht rechtskräftig.