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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Krems-Gars/NÖ: Zusatzstrafe für Reichsbürger

Weil er nicht nur den Bür­ger­meis­ter und Gemein­de­be­diens­te­te von Gars am Kamp, son­dern auch Bediens­te­te des Bezirks­ge­richts Horn zu erpres­sen ver­sucht hat, muss­te sich der Reichs­bür­ger Mar­tin B. (46) Ende Juni neu­er­lich vor Gericht ver­ant­wor­ten. Am 30. Jän­ner war er schon vom Lan­des­ge­richt Krems zu 18 Mona­ten, davon sechs Mona­te unbe­dingt, ver­ur­teilt wor­den. Auch im zwei­ten Durch­gang fiel der Ange­klag­te durch kurio­se Ein­la­gen auf.

9. Juli 2017

Bei der Ver­hand­lung im Jän­ner hat­te er sich gewei­gert, auf der Ankla­ge­bank Platz zu neh­men und durf­te dann die Ver­hand­lung aus den hin­te­ren Rei­hen des Gerichts­saals im Ste­hen absol­vie­ren. Dies­mal war die Rich­te­rin, die schon eini­ge Erfah­run­gen mit Staats­ver­wei­ge­rern gesam­melt hat, weni­ger gnä­dig und setz­te den Ange­klag­ten für zehn Minu­ten vor die Tür, nach­dem sie ihn wegen des per­ma­nen­ten Abspu­lens von Steh­sät­zen („Ich bin ein leben­der Mann. Spre­chen Sie mich als leben­den Men­schen an“) zunächst nur ermahnt hatte.

Selbst sein bes­ter Satz („Ich ver­zich­te auf das Pri­vi­leg ver­ur­teilt zu wer­den“) nütz­te in der Fol­ge nichts. Mar­tin B., der nicht nur Rich­te­rin und Anklä­ger ablehn­te, son­dern auch sei­ne Ver­tei­di­ge­rin, wur­de zu wei­te­ren sechs Mona­ten beding­ter Haft ver­ur­teilt, weil er auch Amts­per­so­nen (Exe­ku­tor und Gerichts­vor­ste­he­rin) des Bezirks­ge­richts Horn zu erpres­sen ver­sucht hat­te. Weil gegen ihn Exe­ku­ti­on durch das Bezirks­ge­richt durch­ge­führt wur­de, deck­te er des­we­gen die bei­den zunächst mit einer „Rech­nung“ und dann mit einem „Pfand­brief“ in Mil­lio­nen­hö­he ein und ließ die­se „Schuld“ in das US-Han­dels­re­gis­ter UCC ein­tra­gen. Da sich B. aus der Abtei­lung „Free­man“ nicht der öster­rei­chi­schen Gerichts­bar­keit, son­dern nur dem Schöp­fer unter­wor­fen sieht, fand das Urteil bei ihm auch kei­ne Aner­ken­nung – nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Niederösterreich | Nötigung/gefährliche Drohung | Staatsfeindliche Bewegungen | Staatsverweigerer*innen | Verschwörungsideologien

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