Wenn der Angeklagte binnen drei Monaten die KZ-Gedenkstätte Mauthausen besuche und an einer Führung durch autorisiertes Personal teilnehme und sich das bestätigen lasse, würde ihm die bedingte Haftstrafe erlassen. „Darüber hinaus läuft eine dreijährige Probezeit.“ (Österreich, 2.7.2017) Der Bäcker nahm das Angebot sofort an: „Ich bin erleichtert über das Urteil. Natürlich werde ich hingehen”, erklärte er „Österreich“. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Erleichterung ist verständlich, die eingebetteten Kommentare von „Österreich“ nicht. Weder ist das Urteil „erzwungen“ noch „weise“. Im Gegenteil. Wenn die Darstellung von „Österreich“ stimmen sollte, wäre nicht einmal ein begleitendes sozialarbeiterisches Gespräch notwendig, sondern nur die Bestätigung für eine Führung. Das wäre eine sehr billige Alternative für die Haftandrohung.