Der gelernte Bäcker (27), der sich in der Vorwoche wegen Wiederbetätigung vor Geschworenen am Wiener Landesgericht verantworten musste, hat anscheinend über einen längeren Zeitraum auf Facebook Videos und Bilder geteilt, die das NS-Regime bejubelten. Mehr gibt die mediale Berichterstattung, die nur in „Österreich“ (2.7.2017) stattfand, nicht her. 18 Monate bedingte Haft hätte das Urteil gelautet, wenn der Richter dem Bäcker nicht einen Ausweg geöffnet hätte.
Wenn der Angeklagte binnen drei Monaten die KZ-Gedenkstätte Mauthausen besuche und an einer Führung durch autorisiertes Personal teilnehme und sich das bestätigen lasse, würde ihm die bedingte Haftstrafe erlassen. „Darüber hinaus läuft eine dreijährige Probezeit.“ (Österreich, 2.7.2017) Der Bäcker nahm das Angebot sofort an: „Ich bin erleichtert über das Urteil. Natürlich werde ich hingehen”, erklärte er „Österreich“. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Erleichterung ist verständlich, die eingebetteten Kommentare von „Österreich“ nicht. Weder ist das Urteil „erzwungen“ noch „weise“. Im Gegenteil. Wenn die Darstellung von „Österreich“ stimmen sollte, wäre nicht einmal ein begleitendes sozialarbeiterisches Gespräch notwendig, sondern nur die Bestätigung für eine Führung. Das wäre eine sehr billige Alternative für die Haftandrohung.

Verfahren im Landesgericht für Strafsachen Wien — Bildquelle: Wikipedia/Dnalor 01, Creative Commons 3.0.