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Wien: Mauthausen-Besuch statt 18 Monate Haft?

Der gelern­te Bäcker (27), der sich in der Vor­wo­che wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor Geschwo­re­nen am Wie­ner Lan­des­ge­richt ver­ant­wor­ten muss­te, hat anschei­nend über einen län­ge­ren Zeit­raum auf Face­book Vide­os und Bil­der geteilt, die das NS-Regime beju­bel­ten. Mehr gibt die media­le Bericht­erstat­tung, die nur in „Öster­reich“ (2.7.2017) statt­fand, nicht her. 18 Mona­te beding­te Haft hät­te das Urteil gelautet, […]

7. Jul 2017

Wenn der Ange­klag­te bin­nen drei Mona­ten die KZ-Gedenk­stät­te Maut­hau­sen besu­che und an einer Füh­rung durch auto­ri­sier­tes Per­so­nal teil­neh­me und sich das bestä­ti­gen las­se, wür­de ihm die beding­te Haft­stra­fe erlas­sen. „Dar­über hin­aus läuft eine drei­jäh­ri­ge Pro­be­zeit.“ (Öster­reich, 2.7.2017) Der Bäcker nahm das Ange­bot sofort an: „Ich bin erleich­tert über das Urteil. Natür­lich wer­de ich hin­ge­hen”, erklär­te er „Öster­reich“. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Erleich­te­rung ist ver­ständ­lich, die ein­ge­bet­te­ten Kom­men­ta­re von „Öster­reich“ nicht. Weder ist das Urteil „erzwun­gen“ noch „wei­se“. Im Gegen­teil. Wenn die Dar­stel­lung von „Öster­reich“ stim­men soll­te, wäre nicht ein­mal ein beglei­ten­des sozi­al­ar­bei­te­ri­sches Gespräch not­wen­dig, son­dern nur die Bestä­ti­gung für eine Füh­rung. Das wäre eine sehr bil­li­ge Alter­na­ti­ve für die Haftandrohung.

Verfahren im Landesgericht für Strafsachen Wien - Bildquelle: Wikipedia/Dnalor 01, Creative Commons 3.0.
Ver­fah­ren im Lan­des­ge­richt für Straf­sa­chen Wien — Bild­quel­le: Wiki­pe­dia/Dnal­or 01, Crea­ti­ve Com­mons 3.0.
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