Wien: Mauthausen-Besuch statt 18 Monate Haft?

Der gel­ernte Bäck­er (27), der sich in der Vor­woche wegen Wieder­betä­ti­gung vor Geschwore­nen am Wiener Lan­des­gericht ver­ant­worten musste, hat anscheinend über einen län­geren Zeitraum auf Face­book Videos und Bilder geteilt, die das NS-Regime bejubel­ten. Mehr gibt die medi­ale Berichter­stat­tung, die nur in „Öster­re­ich“ (2.7.2017) stat­tfand, nicht her. 18 Monate bed­ingte Haft hätte das Urteil gelautet, wenn der Richter dem Bäck­er nicht einen Ausweg geöffnet hätte.

Wenn der Angeklagte bin­nen drei Monat­en die KZ-Gedenkstätte Mau­thausen besuche und an ein­er Führung durch autorisiertes Per­son­al teil­nehme und sich das bestäti­gen lasse, würde ihm die bed­ingte Haft­strafe erlassen. „Darüber hin­aus läuft eine drei­jährige Probezeit.“ (Öster­re­ich, 2.7.2017) Der Bäck­er nahm das Ange­bot sofort an: „Ich bin erle­ichtert über das Urteil. Natür­lich werde ich hinge­hen”, erk­lärte er „Öster­re­ich“. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Erle­ichterung ist ver­ständlich, die einge­bet­teten Kom­mentare von „Öster­re­ich“ nicht. Wed­er ist das Urteil „erzwun­gen“ noch „weise“. Im Gegen­teil. Wenn die Darstel­lung von „Öster­re­ich“ stim­men sollte, wäre nicht ein­mal ein beglei­t­en­des sozialar­bei­t­er­isches Gespräch notwendig, son­dern nur die Bestä­ti­gung für eine Führung. Das wäre eine sehr bil­lige Alter­na­tive für die Haftandrohung.

Verfahren im Landesgericht für Strafsachen Wien - Bildquelle: Wikipedia/Dnalor 01, Creative Commons 3.0.

Ver­fahren im Lan­des­gericht für Straf­sachen Wien — Bildquelle: Wikipedia/Dnalor 01, Cre­ative Com­mons 3.0.