Innsbruck/Kundl: Abwerzgers Hetzer verurteilt

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Einem Elek­tro­mon­teur aus Kundl warf die Ankla­ge vor, durch zwei Pos­tings auf der Face­book-Sei­te des Tiro­ler FPÖ-Obmanns Mar­kus Abwerz­ger gegen den § 282 bzw. 283 StGB inso­fern ver­sto­ßen zu haben, als er am 3.6.2016 dazu auf­ge­ru­fen habe, dass vier ver­haf­te­te Per­so­nen in einen Bun­ker gesperrt und dann in die Luft gejagt gehör­ten, und am 18.8.2016 auf­ge­for­dert habe, Flücht­lin­ge aus Afgha­ni­stan zu ver­stüm­meln und dann zurückzuschicken.

Am Mitt­woch, 28.6.2017 muss­te sich der Mann aus Kundl vor dem Lan­des­ge­richt Inns­bruck ver­ant­wor­ten und zeig­te sich von Beginn an gestän­dig. Aller­dings behaup­te­te er, nicht mit dem Vor­satz gehan­delt zu haben, dass ande­re die von ihm vor­ge­schla­ge­nen „Hand­lun­gen“ aus­füh­ren soll­ten. Durch die Ereig­nis­se rund um einen in Düs­sel­dorf geplan­ten Anschlag und durch den Bericht über die Ver­ge­wal­ti­gung einer Inns­bru­cke­rin, bei­des auf Abwerz­gers Face­book-Sei­te abge­han­delt, habe er sich so emo­tio­na­li­sie­ren las­sen, dass er sol­che Pos­tings abge­setzt habe.

Liest man die auf dem Blog „dietiwag.org“ von Mar­kus Wil­helm doku­men­tier­ten Pos­tings, dann fällt es einem sehr schwer, sei­ne rela­ti­vie­ren­de Ver­ant­wor­tung ernst­zu­neh­men, etwa, wenn er behaup­tet, dass er nie­mals gezielt bestimm­te Volks­grup­pen und Natio­na­li­tä­ten gemeint habe. Er habe auch im All­ge­mei­nen ein sehr gutes Ver­hält­nis zu Flücht­lin­gen und Aus­län­dern und arbei­te mit vie­len Ser­ben, Tür­ken und Ungarn zusam­men… Und wenn sie nicht gestor­ben sind, dann leben sie heu­te noch!

Armin H. hetzt auf Facebook - Quelle: dietiwag.org

Armin H. hetzt auf Face­book — Quel­le: dietiwag.org

Die Rich­te­rin erklär­te, dass es in letz­ter Zeit etli­che ähn­li­che Fäl­le am Inns­bru­cker Lan­des­ge­richt gege­ben habe, die fast alle ihren Ursprung auf Abwerz­gers Face­book-Sei­te hat­ten. Der Ver­tei­di­ger beton­te anfangs, so der Bericht eines Beob­ach­ters von dietiwag.org,

„dass Herr Abwerz­ger mit den Kom­men­ta­ren nicht ver­traut gewe­sen sei und alle dies­be­züg­li­chen Ver­ant­wort­lich­kei­ten an sei­ne Admi­nis­tra­to­ren abge­be. Erst die media­len Berich­te des Blogs dietiwag.org hät­ten ihn auf die bei­den Kom­men­ta­re auf­merk­sam gemacht. Sein Man­dant sei ein bra­ver Arbei­ter, der sich sprach­lich wenig geschickt arti­ku­lie­ren kön­ne, sei­ne Empa­thie mit der ver­ge­wal­tig­ten Frau bzw. sei­ne Reak­ti­on auf die ter­ro­ris­ti­schen Vor­gän­ge in Düs­sel­dorf hät­ten in ihm eine nach­voll­zieh­ba­re Wut aus­ge­löst, die sich zuge­ge­be­ner­ma­ßen falsch ent­la­den habe“.

Hetze von Armin H. auf Facebook - Quelle: dietiwag.org

Het­ze von Armin H. auf Face­book — Quel­le: dietiwag.org

Die Rich­te­rin fäll­te einen Schuld­spruch, sah ledig­lich den Vor­satz als nicht gege­ben an und ver­häng­te über Armin H. eine unbe­ding­te Geld­stra­fe von 180 Tag­sät­zen zu jeweils 18 Euro (ins­ge­samt 3.240 Euro) plus Ver­fah­rens­kos­ten (150 Euro). In der Begrün­dung hob sie „die zuneh­mend sorg­lo­se Hand­ha­bung des Stamm­tisch-Gebrauchs von FB-Sei­ten bei bestimm­ten Usern“ her­vor, beton­te aber auch, dass die Het­ze dadurch befeu­ert wer­de, „dass bei­spiels­wei­se Herr Abwerz­ger „gezielt Stim­mung mache“, indem er bestimm­te Delik­te auf sei­ner Sei­te pos­te, die zu einer Ver­het­zung der Kom­men­ta­to­ren füh­re bzw. in der letz­ten Ver­gan­gen­heit geführt habe“ (dietiwag.org). Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Quel­len:
dietiwag.org
orf.tirol.at