Am 28.6.2017 musste sich der Mann aus Kundl vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten und zeigte sich von Beginn an geständig. Allerdings behauptete er, nicht mit dem Vorsatz gehandelt zu haben, dass andere die von ihm vorgeschlagenen „Handlungen“ ausführen sollten. Durch die Ereignisse rund um einen in Düsseldorf geplanten Anschlag und durch den Bericht über die Vergewaltigung einer Innsbruckerin, beides auf Abwerzgers Facebook-Seite abgehandelt, habe er sich so emotionalisieren lassen, dass er solche Postings abgesetzt habe.
Liest man die auf dem Blog „dietiwag.org“ von Markus Wilhelm dokumentierten Postings, dann fällt es sehr schwer, seine relativierende Verantwortung ernstzunehmen, etwa, wenn er behauptet, dass er niemals gezielt bestimmte Volksgruppen und Nationalitäten gemeint habe. Er habe auch im Allgemeinen ein sehr gutes Verhältnis zu Flüchtlingen und Ausländern und arbeite mit vielen Serben, Türken und Ungarn zusammen.
Die Richterin erklärte, dass es in letzter Zeit etliche ähnliche Fälle am Innsbrucker Landesgericht gegeben habe, die fast alle ihren Ursprung auf Abwerzgers Facebook-Seite hatten. Der Verteidiger betonte anfangs, so der Bericht eines Beobachters von dietiwag.org,
dass Herr Abwerzger mit den Kommentaren nicht vertraut gewesen sei und alle diesbezüglichen Verantwortlichkeiten an seine Administratoren abgebe. Erst die medialen Berichte des Blogs dietiwag.org hätten ihn auf die beiden Kommentare aufmerksam gemacht. Sein Mandant sei ein braver Arbeiter, der sich sprachlich wenig geschickt artikulieren könne, seine Empathie mit der vergewaltigten Frau bzw. seine Reaktion auf die terroristischen Vorgänge in Düsseldorf hätten in ihm eine nachvollziehbare Wut ausgelöst, die sich zugegebenermaßen falsch entladen habe.
Die Richterin fällte einen Schuldspruch, sah lediglich den Vorsatz als nicht gegeben an und verhängte über Armin H. eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagsätzen zu jeweils 18 Euro (insgesamt 3.240 Euro) plus Verfahrenskosten (150 Euro). In der Begründung hob sie „die zunehmend sorglose Handhabung des Stammtisch-Gebrauchs von FB-Seiten bei bestimmten Usern“ hervor, betonte aber auch, dass die Hetze dadurch befeuert werde, „dass beispielsweise Herr Abwerzger „gezielt Stimmung mache“, indem er bestimmte Delikte auf seiner Seite poste, die zu einer Verhetzung der Kommentatoren führe bzw. in der letzten Vergangenheit geführt habe“ (dietiwag.org). Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Quellen:
— dietiwag.org
— orf.tirol.at