Klagenfurt/St.Veit: 4.500 Euro Geldstrafe für Administration einer Hetzgruppe

Dem Angeklagten, einem 46-jähri­gen Arbeit­er aus dem Bezirk St.Veit/Glan, warf die Anklage vor, als Admin­is­tra­tor ein­er Face­book-Gruppe über den Zeitraum von zehn Monat­en Has­s­post­ings nicht gelöscht zu haben. Die Gruppe wollte gegen die Errich­tung eines Con­tain­er­dor­fes für Asyl­wer­ber protestieren, was aber in Het­ze endete. Die Het­z­poster wer­den in geson­derten Ver­fahren strafrechtlich verfolgt.

Die Anklage warf dem Admin­is­tra­tor der Face­book-Gruppe vor, fak­tisch keine het­zerischen Post­ings gelöscht zu haben, was er zunächst bestritt. Als im Okto­ber des Vor­jahres die Polizei bei ihm auf­tauchte, um die Dateien sicherzustellen, stellte sich her­aus, dass es ziem­lich viel Het­ze in der Gruppe gab, was der Angeklagte aber so nicht sehen wollte. Die Staat­san­wältin las ihm ein Beispiel vor: „Holt mehr Haie ins Mit­telmeer, damit diese schö­nen Fis­che die Plage been­den” (standard.at).

Damit kon­fron­tiert, meinte er, dass er nicht wis­sen kon­nte, was damit gemeint sei, griff dann aber im fol­gen­den immer wieder zur Stan­dard-Floskel, das es ihm leid tue. Schließlich dann die Erk­lärung: „Es tut mir leid, ich habe die Seite nicht ständig gewartet und wohl nicht genau hingeschaut“ (Kro­ne Kärn­ten, 29.6.2017).

Die 4.500 Euro Geld­strafe, die ihm schließlich aufge­brummt wur­den, nahm er sofort an – da die Staat­san­waltschaft aber noch keine Erk­lärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Quellen:
ORF Kärn­ten
derstandard.at