Klagenfurt/St.Veit: 4.500 Euro Geldstrafe für Administration einer Hetzgruppe

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Dem Ange­klag­ten, einem 46-jäh­ri­gen Arbei­ter aus dem Bezirk St.Veit/Glan, warf die Ankla­ge vor, als Admi­nis­tra­tor einer Face­book-Grup­pe über den Zeit­raum von zehn Mona­ten Hass­pos­tings nicht gelöscht zu haben. Die Grup­pe woll­te gegen die Errich­tung eines Con­tai­ner­dor­fes für Asyl­wer­ber pro­tes­tie­ren, was aber in Het­ze ende­te. Die Hetz­pos­ter wer­den in geson­der­ten Ver­fah­ren straf­recht­lich verfolgt.

Die Ankla­ge warf dem Admi­nis­tra­tor der Face­book-Grup­pe vor, fak­tisch kei­ne het­ze­ri­schen Pos­tings gelöscht zu haben, was er zunächst bestritt. Als im Okto­ber des Vor­jah­res die Poli­zei bei ihm auf­tauch­te, um die Datei­en sicher­zu­stel­len, stell­te sich her­aus, dass es ziem­lich viel Het­ze in der Grup­pe gab, was der Ange­klag­te aber so nicht sehen woll­te. Die Staats­an­wäl­tin las ihm ein Bei­spiel vor: „Holt mehr Haie ins Mit­tel­meer, damit die­se schö­nen Fische die Pla­ge been­den” (standard.at).

Damit kon­fron­tiert, mein­te er, dass er nicht wis­sen konn­te, was damit gemeint sei, griff dann aber im fol­gen­den immer wie­der zur Stan­dard-Flos­kel, das es ihm leid tue. Schließ­lich dann die Erklä­rung: „Es tut mir leid, ich habe die Sei­te nicht stän­dig gewar­tet und wohl nicht genau hin­ge­schaut“ (Kro­ne Kärn­ten, 29.6.2017).

Die 4.500 Euro Geld­stra­fe, die ihm schließ­lich auf­ge­brummt wur­den, nahm er sofort an – da die Staats­an­walt­schaft aber noch kei­ne Erklä­rung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Quel­len:
ORF Kärn­ten
derstandard.at