Innsbruck: Geldstrafe für Latrinen-Poster

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Eigent­lich hät­ten am Frei­tag, 9.6.2017, gleich zwei Pro­zes­se am Lan­des­ge­richt Inns­bruck zu het­ze­ri­schen Droh­pos­tings auf der Face­book-Sei­te des Tiro­ler FPÖ-Chefs Mar­kus Abwerz­ger statt­fin­den sol­len. Der Pro­zess gegen einen 47-Jäh­ri­gen wur­de aller­dings auf Ende Juni ver­tagt und so muss­te sich nur ein 55-jäh­ri­ger Unter­län­der dafür ver­ant­wor­ten, dass er die Face­book-Sei­te von FPÖ Abwerz­ger als „Pos­ting-Latri­ne“ (Tiro­ler Tages­zei­tung) ver­wen­det hatte.

Der 47-Jäh­ri­ge, gegen den jetzt Ende Juni ver­han­delt wer­den soll, hat­te auf der Sei­te von FPÖ-Abwerz­ger am 3.Juni des Vor­jah­res dazu auf­ge­ru­fen, „vier ver­haf­te­te Per­so­nen in einen Bun­ker zu sper­ren und die­sen in die Luft zu jagen, und am 18.8.2016 auf­ge­for­dert, Flücht­lin­ge aus Afgha­ni­stan zu ver­stüm­meln und zurück­zu­schi­cken” (Lan­des­ge­richt Inns­bruck). Das ergibt eine Ankla­ge nach § 282 Abs.1 und § 283 Abs.1 und 2 StGB. Das war auch so im Pro­zess gegen den 55-Jäh­ri­gen, der sich am Frei­tag dafür ver­ant­wor­ten muss­te, dass er „am 25.2.2016 dazu auf­ge­for­dert (habe), jeman­dem die Füße abzu­ha­cken, zwi­schen Dezem­ber 2015 und Anfang Jän­ner 2017 dazu, jeman­den zu erschla­gen und am 25.2.2016 durch die Äuße­rung, man sol­le „sich bewaff­nen und die­se Rat­ten aus­rot­ten“ Flücht­lin­ge ver­ächt­lich gemacht und her­ab­ge­setzt“ (Lan­des­ge­richt Inns­bruck) habe.

Vor Gericht ver­ant­wor­te­te sich der Ange­klag­te damit, dass er wütend gewor­den sei, als er auf der Face­book-Sei­te von FPÖ-Abwerz­ger ein Video über die Gewalt­tat eines Aus­län­ders gegen eine Frau gese­hen habe. In der poli­zei­li­chen Ein­ver­nah­me hat­te er erklärt, „dass er zu sei­nen Pos­tings ste­he und die Gren­zen längst geschlos­sen gehör­ten. Außer­dem stö­re es ihn, dass Flücht­lin­ge „so human“ behan­delt wür­den“ (ORF Tirol). Vor Gericht busch­sta­bier­te er zurück, bezeich­ne­te die Pos­tings als Feh­ler und erklär­te, dass er sein Face­book-Kon­to deak­ti­viert habe.

Die Rich­te­rin sprach ihn schul­dig im Sin­ne der Ankla­ge und ver­ur­teil­te ihn zu einer Geld­stra­fe von 1.120 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Blog "dietiwag" dokumentiert die Postings

Der Blog „die­ti­wag” doku­men­tiert die Postings

Die Ermitt­lun­gen gegen den FPÖ-Chef Abwerz­ger wegen die­ser zahl­rei­chen Hetz-Pos­tings auf sei­ner Sei­te sind schon im Febru­ar 2017 ein­ge­stellt wor­den. Abwerz­ger konn­te gel­tend machen, dass sei­ne Sei­te von zwei Mit­ar­bei­tern betreut wer­de, die Hass-Pos­tings löschen wür­den. Für Mar­kus Wil­helm, der den Blog „dietiwag.org“ betreibt und etli­che die­ser fürch­ter­li­chen Pos­tings auf sei­ner Sei­te doku­men­tiert hat, ist den­noch ein Grund­mus­ter erkennbar:

„Wie hier bereits gezeigt, füt­tert A. sei­ne Face­book-Gefolg­schaft stän­dig mit irgend­wel­chen Heu­lern, egal ob wahr oder halb­wahr oder kom­plett erfun­den, geilt sie poli­tisch auf, auf dass sie dann in Kom­men­ta­ren los­fet­zen und los­het­zen, so wie er es oppor­tu­ner­wei­se sel­ber nicht gut tun kann. Aber er lässt sie gewäh­ren, und das heißt bei ihm eben: erschie­ßen, erschla­gen, auf­hän­gen, anzün­den, ganz so, wonach ihnen gera­de ist“.

Bei eini­gen der Pos­ter auf Abwerz­gers Sei­te han­delt es sich — so Wil­helm – um Wie­der­ho­lungs­tä­ter, die immer wie­der pos­ten dürf­ten, im Unter­schied zu jenen, die gegen aus­fäl­li­ge Bei­trä­ge auf Abwerz­gers Sei­te pro­tes­tie­ren und sofort gelöscht bzw. gesperrt würden.

Sie­he auch: „Herr Abwerz­ger will mit Gewalt nach oben“