Der Angeklagte (47), der 2013 für das BZÖ noch in den Nationalrat einziehen wollte, wurde aus der Untersuchungshaft zur Verhandlung vorgeführt. Er war einer von den acht Angeklagten, die wegen der Vorfälle vom 28. Juli 2014 in Hollenbach im Waldviertel schon im April vor Gericht standen. Damals bekannte er sich noch nicht schuldig. Weil ungewiss war, ob der Fingerabdruck auf dem Haftbefehl gegen Erwin Pröll von ihm stammte, sollte ein Gutachten diese Frage klären. Darum stand er am Montag neuerlich vor Gericht.
Zwei Experten des Bundeskriminalamtes haben in der Zwischenzeit geklärt, dass Fingerabdrücke und Unterschrift vom Angeklagten stammen, was bei dem die Erkenntnis ausgelöst haben dürfte, dass die Unterschrift und Fingerabdrücke vielleicht doch irgendwie von ihm stammen könnten. So genau will er es aber gar nicht wissen, denn ihm fehle die Erinnerung. Jedenfalls sei die Idee, einen Haftbefehl auszustellen, „schwachsinnig“. Seine Verteidigerin wiederum nimmt in ihrem Plädoyer an, dass er ihn „möglicherweise im betrunkenen Zustand unterschrieben [habe], es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um eine ‚bewusst herbeigeführte Fälschung’ handle“ (ORF NÖ).
In der Verhandlung vom April hatte er behauptet, dass er als „Journalist“ in den ICCJV habe hineinschnüffeln wollen, bei der Verhängung der U‑Haft berief er sich auf seinen angeblichen Diplomaten-Status. Als die Richterin dazu Näheres wissen wollte, sprach er von einen noch nicht abgeschickten Brief an den ICCJV, der mittlerweile nicht mehr in Vienna, sondern in Mülheim in der Schweiz sein fiktives Quartier aufgeschlagen hat. In dem Brief erklärte er, dass er alle seine Funktionen im ICCJV „mit sofortiger Wirkung“ zurücklege.
Die Richterin hörte sich das alles sehr geduldig an, konfiszierte seinen „Sheriff“-Ausweis vom ICCJV und verurteilte ihn wegen schwerer Nötigung und Amtsanmaßung zu vierzehn Monaten Haft, davon drei Monate unbedingt. Vom Vorwurf der beharrlichen Verfolgung wurde er freigesprochen. Der Angeklagte nahm das Urteil an; weil sich aber die Staatsanwaltschaft noch nicht erklärte, ist es noch nicht rechtskräftig.