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Krems: Sheriff verurteilt!

Das Sze­na­rio hat was: Der vor­ma­li­ge BZÖ-Kan­­di­­dat und selbst­er­nann­te Rich­ter der Staats­­­ver­­­wei­­ge­­rer-Frak­­ti­on ICCJV („Inter­na­tio­nal Com­mon Law Court of Jus­ti­ce Vien­na“) will den ÖVP-Lan­­des­haup­t­­mann von Nie­der­ös­ter­reich, Erwin Pröll, ver­haf­tet wis­sen und stellt einen Haft­be­fehl gegen ihn aus. Das war 2014. Jetzt stand der fik­ti­ve Rich­ter am 29.5. vor einem ech­ten Gericht und muss­te sich wegen schwerer […]

30. Mai 2017

Der Ange­klag­te (47), der 2013 für das BZÖ noch in den Natio­nal­rat ein­zie­hen woll­te, wur­de aus der Unter­su­chungs­haft zur Ver­hand­lung vor­ge­führt. Er war einer von den acht Ange­klag­ten, die wegen der Vor­fäl­le vom 28. Juli 2014 in Hol­len­bach im Wald­vier­tel schon im April vor Gericht stan­den. Damals bekann­te er sich noch nicht schul­dig. Weil unge­wiss war, ob der Fin­ger­ab­druck auf dem Haft­be­fehl gegen Erwin Pröll von ihm stamm­te, soll­te ein Gut­ach­ten die­se Fra­ge klä­ren. Dar­um stand er am Mon­tag neu­er­lich vor Gericht.

So fing es wohl auch für den nun Verurteilten (nicht rechtskräftig) an: Das fiktive Gericht ICCJV („International Common Law Court of Justice Vienna") suchte fiktive Sheriffs.
So fing es wohl auch für den nun Ver­ur­teil­ten (nicht rechts­kräf­tig) an: Das fik­ti­ve Gericht ICCJV („Inter­na­tio­nal Com­mon Law Court of Jus­ti­ce Vien­na”) such­te fik­ti­ve Sheriffs.

Zwei Exper­ten des Bun­des­kri­mi­nal­am­tes haben in der Zwi­schen­zeit geklärt, dass Fin­ger­ab­drü­cke und Unter­schrift vom Ange­klag­ten stam­men, was bei dem die Erkennt­nis aus­ge­löst haben dürf­te, dass die Unter­schrift und Fin­ger­ab­drü­cke viel­leicht doch irgend­wie von ihm stam­men könn­ten. So genau will er es aber gar nicht wis­sen, denn ihm feh­le die Erin­ne­rung. Jeden­falls sei die Idee, einen Haft­be­fehl aus­zu­stel­len, „schwach­sin­nig“. Sei­ne Ver­tei­di­ge­rin wie­der­um nimmt in ihrem Plä­doy­er an, dass er ihn „mög­li­cher­wei­se im betrun­ke­nen Zustand unter­schrie­ben [habe], es kön­ne aber nicht aus­ge­schlos­sen wer­den, dass es sich um eine ‚bewusst her­bei­ge­führ­te Fäl­schung’ hand­le“ (ORF NÖ).

Facebook-Auftritt des Phantasiegerichtshofs International Common Law Court of Justice Vienna (ICCJV)
Face­book-Auf­tritt des Phan­ta­sie­ge­richts­hofs Inter­na­tio­nal Com­mon Law Court of Jus­ti­ce Vien­na (ICCJV)

In der Ver­hand­lung vom April hat­te er behaup­tet, dass er als „Jour­na­list“ in den ICCJV habe hin­ein­schnüf­feln wol­len, bei der Ver­hän­gung der U‑Haft berief er sich auf sei­nen angeb­li­chen Diplo­ma­ten-Sta­tus. Als die Rich­te­rin dazu Nähe­res wis­sen woll­te, sprach er von einen noch nicht abge­schick­ten Brief an den ICCJV, der mitt­ler­wei­le nicht mehr in Vien­na, son­dern in Mül­heim in der Schweiz sein fik­ti­ves Quar­tier auf­ge­schla­gen hat. In dem Brief erklär­te er, dass er alle sei­ne Funk­tio­nen im ICCJV „mit sofor­ti­ger Wir­kung“ zurück­le­ge.

Die Rich­te­rin hör­te sich das alles sehr gedul­dig an, kon­fis­zier­te sei­nen „Sheriff“-Ausweis vom ICCJV und ver­ur­teil­te ihn wegen schwe­rer Nöti­gung und Amts­an­ma­ßung zu vier­zehn Mona­ten Haft, davon drei Mona­te unbe­dingt. Vom Vor­wurf der beharr­li­chen Ver­fol­gung wur­de er frei­ge­spro­chen. Der Ange­klag­te nahm das Urteil an; weil sich aber die Staats­an­walt­schaft noch nicht erklär­te, ist es noch nicht rechtskräftig.

Gegen Landeshauptmann Pröll unterzeichnete einer der BZÖ-ler einen Haftbefehl (nur echt mit Fingerabdruck!), zeitgleich bewarb er sich für den Einzug in den Nationalrat auf der BZÖ-Liste. Daraus wurde leider nichts…
Gegen Lan­des­haupt­mann Pröll unter­zeich­ne­te einer der BZÖ-ler einen Haft­be­fehl (nur echt mit Fin­ger­ab­druck!), zeit­gleich bewarb er sich für den Ein­zug in den Natio­nal­rat auf der BZÖ-Lis­te. Dar­aus wur­de nichts.