Unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung und einer möglichen zwangsweisen Vorführung zu einem weiteren Prozesstermin — die Anklage ist klar: Demnach soll die Frau einen Gerichtsvollzieher bedroht haben, der eine Exekution gegen sie führen wollte. Die Angeklagte hat dem Exekutor damit gedroht, dass gegen ihn ein Pfandrecht in der Höhe von 30.000 Euro durchgesetzt würde, wenn er das Exekutionsverfahren gegen sie nicht beende. Der Exekutor zeigte die Drohung an und führte die Exekution dennoch durch.
Die Frau soll vor der Verhandlung „des Nächtens Staatsanwalt und Richter mit wirren Briefen „zugefaxt““ haben (Krone Kärnten, 11.5.2017), was zu weiteren Ermittlungen führen könnte.