Die Anklage selbst ist vergleichsweise simpel. Bei einer Sparkasse hatte der Mann einen Kredit laufen, den er seit einiger Zeit nicht mehr bedienen wollte oder konnte. Üblicherweise gibt es für solche Situationen irgendwelche Lösungen. In diesem Fall aber rückte der Angeklagte bei seiner Sparkasse mit einer selbst fabrizierten „promissory note“, also einem Schuldschein der Österreichischen Nationalbank, an. Die sollte demnach 9.000 Euro auf das Konto des Angeklagten überweisen. Die damit befassten Angestellten der Sparkasse legten das Papier ihrer Rechtsabteilung vor und die der Nationalbank selbst. Das war nach Ansicht des Gerichts schwerer Betrug, denn nur wenn der Versuch so plump gewesen wäre, dass man ihn sofort erkennen hätte müssen, wäre es kein Betrug gewesen.
Das Urteil beläuft sich auf fünf Monate bedingt, 2.400 Euro Geldstrafe unbedingt sowie die Bezahlung der durch den Angeklagten verursachten Prozesskosten und Vertagungen. Es ist noch nicht rechtskräftig.
