Während die Bundesregierung eine Strafrechtsnovelle zur Beschlussfassung in das Parlament schickt, damit die Justiz in Zukunft wirksam gegen staatsfeindliche IdeologInnen aller Schattierungen vorgehen kann, geht die Justiz gerade wirksam gegen Reichsheinis vor. Vom Landesgericht in St. Pölten wurde Ende April ein Staatsverweigerer aus Herzogenburg wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung schuldig gesprochen.
Welcher reichsideologischen Schattierung sich der Angeklagte zugehörig fühlt, wird aus den Prozessberichten in der NÖN (2.5.17) bzw. in „Österreich“ nicht klar. In ihren Methoden und ihrem Verhalten staatlichen Institutionen gegenüber ähneln sich ohnehin alle. Der Herzogenburger etwa hatte 63 Drohbriefe an Bedienstete von Behörden verschickt. Ein Jahr lang bedrohte er dort MitarbeiterInnen mit Forderungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen, wahlweise in Dollar, Euro oder Silberlingen. Natürlich auch mit der Drohung, die Forderungen in das US-Schuldenregister UCC eintragen zu lassen.

Staatsverweigerer glauben, die Republik Österreich existiere nicht – und basteln sich daher selbst Nummerntafeln.
Für seine Forderungsopfer war das alles nicht wirklich lustig. Einer Rechtspflegerin schrieb er, dass sie seine Menschenrechte verletze und „weiße Folter“ ausübe. Eine andere sagte aus: „Fünf Millionen Dollar wollte er von mir, weil ich nicht belegt habe, dass ich eine Rechtspflegerin bin.“ (NÖN, 11.4.2017)
Von der Richterin verlangte er ähnliches. „Ist das ein staatliches Gericht? Sind Sie eine staatliche Richterin? Wenn ja, dann fordere ich Sie auf, sich nach dem Kontrollratsgesetz zu legitimieren. Dann können wir in Ruhe über alles reden.“ Das war seine Eingangsfrage an die Richterin am ersten Prozesstag, am 6. April. Und weil die Richterin diese Frage so nicht beantworten wollte, schwieg er am ersten Prozesstag. Weil er die Verlesung der Aussagen von Zeugen verweigerte, die nicht zur Verhandlung erschienen waren, musste vertagt werden.
Den zweiten Verhandlungstag begann er wieder mit der Frage an die Richterin. Während der Verteidiger noch versuchte, ihn als Opfer darzustellen, das einer „100-prozentigen Kopfwäsche“ (?) unterzogen worden sei, krebste der Angeklagte in seinem Schlussplädoyer etwas zurück: „Mir war nicht bewusst, dass ich jemand bedrohe. Ich möchte die Forderungen zurücknehmen.“ (NÖN, 2.5.2017) Zu spät!
Die Richterin hielt ihm in der Urteilsbegründung den Widerspruch vor, dass er von einem Staat, den er nicht anerkenne und dessen Gesetze er grundlegend ablehne, seit dem Jahr 2004 Notstandshilfe und Witwerpension beziehe. „Es kann nicht angehen, dass man den Staat derartig ablehnt, dass kein Respekt gezeigt wird.“ (NÖN, 2.5.2017). Das (noch nicht rechtskräftige) Urteil: neun Monate unbedingt.