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St. Pölten: 9 Monate unbedingt für Reichsbürger

Wäh­rend die Bun­des­re­gie­rung eine Straf­rechts­no­vel­le zur Beschluss­fas­sung in das Par­la­ment schickt, damit die Jus­tiz in Zukunft wirk­sam gegen staats­feind­li­che Ideo­lo­gIn­nen aller Schat­tie­run­gen vor­ge­hen kann, geht die Jus­tiz gera­de wirk­sam gegen Reichs­hei­nis vor. Vom Lan­des­ge­richt in St. Pöl­ten wur­de Ende April ein Staats­ver­wei­ge­rer aus Her­zo­gen­burg wegen ver­such­ten Wider­stands gegen die Staats­ge­walt, gefähr­li­cher Dro­hung und Sach­be­schä­di­gung schuldig […]

4. Mai 2017

Wel­cher reichs­ideo­lo­gi­schen Schat­tie­rung sich der Ange­klag­te zuge­hö­rig fühlt, wird aus den Pro­zess­be­rich­ten in der NÖN (2.5.17) bzw. in „Öster­reich“ nicht klar. In ihren Metho­den und ihrem Ver­hal­ten staat­li­chen Insti­tu­tio­nen gegen­über ähneln sich ohne­hin alle. Der Her­zo­gen­bur­ger etwa hat­te 63 Droh­brie­fe an Bediens­te­te von Behör­den ver­schickt. Ein Jahr lang bedroh­te er dort Mit­ar­bei­te­rIn­nen mit For­de­run­gen, Zah­lungs­er­in­ne­run­gen und Mah­nun­gen, wahl­wei­se in Dol­lar, Euro oder Sil­ber­lin­gen. Natür­lich auch mit der Dro­hung, die For­de­run­gen in das US-Schul­den­re­gis­ter UCC ein­tra­gen zu lassen.

Staats­ver­wei­ge­rer glau­ben, die Repu­blik Öster­reich exis­tie­re nicht – und bas­teln sich daher selbst Nummerntafeln.

Für sei­ne For­de­rungs­op­fer war das alles nicht wirk­lich lus­tig. Einer Rechts­pfle­ge­rin schrieb er, dass sie sei­ne Men­schen­rech­te ver­let­ze und „wei­ße Fol­ter“ aus­übe. Eine ande­re sag­te aus: „Fünf Mil­lio­nen Dol­lar woll­te er von mir, weil ich nicht belegt habe, dass ich eine Rechts­pfle­ge­rin bin.“ (NÖN, 11.4.2017)

Von der Rich­te­rin ver­lang­te er ähn­li­ches. „Ist das ein staat­li­ches Gericht? Sind Sie eine staat­li­che Rich­te­rin? Wenn ja, dann for­de­re ich Sie auf, sich nach dem Kon­troll­rats­ge­setz zu legi­ti­mie­ren. Dann kön­nen wir in Ruhe über alles reden.“ Das war sei­ne Ein­gangs­fra­ge an die Rich­te­rin am ers­ten Pro­zess­tag, am 6. April. Und weil die Rich­te­rin die­se Fra­ge so nicht beant­wor­ten woll­te, schwieg er am ers­ten Pro­zess­tag. Weil er die Ver­le­sung der Aus­sa­gen von Zeu­gen ver­wei­ger­te, die nicht zur Ver­hand­lung erschie­nen waren, muss­te ver­tagt werden.

Den zwei­ten Ver­hand­lungs­tag begann er wie­der mit der Fra­ge an die Rich­te­rin. Wäh­rend der Ver­tei­di­ger noch ver­such­te, ihn als Opfer dar­zu­stel­len, das einer „100-pro­zen­ti­gen Kopf­wä­sche“ (?) unter­zo­gen wor­den sei, krebs­te der Ange­klag­te in sei­nem Schluss­plä­doy­er etwas zurück: „Mir war nicht bewusst, dass ich jemand bedro­he. Ich möch­te die For­de­run­gen zurück­neh­men.“ (NÖN, 2.5.2017) Zu spät!

Die Rich­te­rin hielt ihm in der Urteils­be­grün­dung den Wider­spruch vor, dass er von einem Staat, den er nicht aner­ken­ne und des­sen Geset­ze er grund­le­gend ableh­ne, seit dem Jahr 2004 Not­stands­hil­fe und Wit­wer­pen­si­on bezie­he. „Es kann nicht ange­hen, dass man den Staat der­ar­tig ablehnt, dass kein Respekt gezeigt wird.“ (NÖN, 2.5.2017). Das (noch nicht rechts­kräf­ti­ge) Urteil: neun Mona­te unbedingt.