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Offener Brief an Bleiburger Bürgermeister wegen Ustaša-Treffen

Mor­gen fin­det das jähr­li­che Ustaša-Tre­f­­fen im Kärnt­ner Bleiburg/Pliberk wie­der statt. Seit Tagen hagelt es mas­siv Kri­tik dar­an – sowohl am Tref­fen selbst als auch dar­an, dass die Sicher­heits­be­hör­den nicht gegen die faschis­ti­schen Sym­bo­le und Emble­me des Ustaša- bzw. NDH-Staa­­tes ein­schrei­ten. Sowohl der Kärnt­ner Ver­fas­sungs­schutz als auch der für die Ver­an­stal­tung zustän­di­ge Bezirks­haupt­mann erklä­ren seit Jahren, […]

12. Mai 2017

Sowohl der Kärnt­ner Ver­fas­sungs­schutz als auch der für die Ver­an­stal­tung zustän­di­ge Bezirks­haupt­mann erklä­ren seit Jah­ren, gegen die Ver­an­stal­tung wür­de es kei­ne recht­li­che Hand­ha­be geben. Auch der Blei­bur­ger Bür­ger­meis­ter gab gegen­über der APA nun das glei­che zu Pro­to­koll, ver­bun­den mit einer Auf­for­de­rung an den Innen­mi­nis­ter, doch end­lich ein anti­fa­schis­ti­sches Gesetz zu erlassen.

In einem Offe­nen Brief haben sich Albert Stein­hau­ser und Karl Öllin­ger am 11. Mai 2017 nun an den Blei­bur­ger Bür­ger­meis­ter gewandt:

Sehr geehr­ter Herr Visotschnig,
wir haben Ihre gest­ri­ge Stel­lung­nah­me an die APA gele­sen, die auch von etli­chen Medi­en über­nom­men wur­de. (1) Wir freu­en uns, dass Sie der Ustaša-Ver­an­stal­tung in Bleiburg/Pliberk ableh­nend gegenüberstehen.

Bezüg­lich Ihrer Ansicht, man müss­te ein neu­es Gesetz schaf­fen um in Öster­reich Sym­bo­le des kroa­ti­schen Faschis­mus ver­fol­gen zu kön­nen, möch­ten wir eine Anmer­kung machen. Der öster­rei­chi­sche Natio­nal­rat hat bereits ein sol­ches Gesetz beschlos­sen: Das Abzei­chen­ge­setz, das das Zei­gen von Sym­bo­len und Uni­for­men ver­bo­te­ner NS-Orga­ni­sa­tio­nen ver­bie­tet. (2) Der Vor­schlag dafür kam 1960 aus dem Innen­mi­nis­te­ri­um, als die­ses Josef Afrit­sch (SPÖ) lei­te­te. Der Geset­zes­vor­schlag ent­stand in enger Abspra­che mit den Opfer­ver­bän­den — allen vor­an dem Bund der sozi­al­de­mo­kra­ti­schen Frei­heits­kämp­fer — und dem Doku­men­ta­ti­ons­ar­chiv des Öster­rei­chi­schen Wider­stan­des. Auch als das Gesetz 1980 novel­liert wur­de, geschah dies wie­der maß­geb­lich unter sozi­al­de­mo­kra­ti­scher Betei­li­gung, Ernst Ned­wed erläu­ter­te als Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­ter und Vor­sit­zen­der der Frei­heits­kämp­fer damals die Novel­le. (3)

Mit­te August 2016 haben das Doku­men­ta­ti­ons­ar­chiv des Öster­rei­chi­schen Wider­stan­des, der Lan­des­ver­band Kärn­ten des KZ-Ver­bands und Memo­ri­al Kärnten/Koroška jeweils Sach­ver­halts­dar­stel­lun­gen an den Bezirks­haupt­mann von Völkermarkt/Velikovec, nach dem Abzei­chen­ge­setz gerich­tet (4). Die dar­in ver­tre­te­ne his­to­ri­sche und juris­ti­sche Exper­ti­se: Das Wap­pen des Ustaša- bzw. NDH-Staa­tes wur­de auch von der kroa­ti­schen 13.Waffen-SS-Divison als Emblem ver­wen­det. Da die (Waffen-)SS eine nach dem Ver­bots­ge­setz ver­bo­te­ne Orga­ni­sa­ti­on ist, ist auch das Zei­gen des Ustaša-Wap­pens in Öster­reich ver­bo­ten — eben nach dem Abzei­chen­ge­setz. Die Sach­ver­halts­dar­stel­lung bezog sich auf das in Bleiburg/Pliberk errich­te­te Denk­mal, auf dem das ver­bo­te­ne Sym­bol zu sehen ist, lässt sich aber natür­lich auf alle wäh­rend der Ver­an­stal­tung gezeig­ten Ustaša-Wap­pen auf Beklei­dung und Fah­nen erweitern.

Nur weni­ge Wochen nach der Ein­brin­gung wies der Völ­ker­mark­ter Bezirks­haupt­mann als zustän­di­ge Ver­wal­tungs­straf­be­hör­de die Sach­ver­halts­dar­stel­lun­gen zurück. Die aus­führ­li­che his­to­ri­sche Her­lei­tung und juris­ti­sche Aus­füh­rung der drei Ein­schrei­ter wur­de mit unzu­rei­chen­den Argu­men­ten vom Tisch gewischt. (5) Dass es auch anders gin­ge bewei­sen Bei­spie­le aus ande­ren Bun­des­län­dern: Der Feld­ba­cher Bezirks­haupt­mann lies etwa jüngst ein Denk­mal ver­hül­len, da es ein Sym­bol der Waf­fen-SS zeigt. (6)

Öster­reich hat sich im Staats­ver­trag 1955 ver­pflich­tet „aus dem öster­rei­chi­schen poli­ti­schen, wirt­schaft­li­chen und kul­tu­rel­len Leben alle Spu­ren des Nazis­mus zu ent­fer­nen“ und „alle nazis­ti­sche oder mili­ta­ris­ti­sche Tätig­keit und Pro­pa­gan­da in Öster­reich zu ver­hin­dern.“ Das Ver­bots­ge­setz und das Abzei­chen­ge­setz wur­den genau in die­sem Sin­ne und mit die­sem Ziel ein­ge­führt, von den zustän­di­gen Behör­den jahr­zehn­te­lang wirk­sam exe­ku­tiert und durch Ent­schei­dun­gen höchs­ter Gerich­te ausgelegt.

Was es nicht braucht sind neue Gesetze.
Was es braucht sind Behör­den, die die bestehen­den Geset­ze vollziehen.

Albert Stein­hau­ser, Abg. zum Nationalrat
Karl Öllin­ger, Abg. zum Nationalrat

Wien, am 11. Mai 2017

(1) http://derstandard.at/2000057314327/Verbot-von-kroatischem-Gedenktreffen-in-Kaernten-gefordert
(2) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005262
(3) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XV/NRSITZ/NRSITZ_00026/imfname_146634.pdf
(4) http://www.doew.at/cms/download/err9l/Pliberk_doew.pdf
(5) http://www.doew.at/erkennen/rechtsextremismus/neues-von-ganz-rechts/archiv/september-2016/freibrief-durch-bezirkshauptmannschaft
(6) Salz­bur­ger Nach­rich­ten, 22.9.2016, S. 2. Klei­ne Zei­tung (Stei­er­mark), 26.10.2016, S. 29–30.

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