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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Eisenstadt: Ein Jahr für die „88“

Es ist noch gar nicht so lange her, da konnte Strache ganz unschuldig erklären, die „88“ als Neonazi-Code für „Heil Hitler“ sei ihm völlig unbekannt. 2014 dann tauchte die „88“ in einer Presseaussendung des FPÖ-Abgeordneten Deimek zu Israel auf, und jetzt musste sich ein Wiener in Eisenstadt wegen einer „88“ vor Geschworenen verantworten. Für ihn war die „88“ jedenfalls keine Glückszahl. Einstimmig (jedoch noch nicht rechtskräftig) verurteilten ihn die Geschworenen.

26. Apr. 2017

Der Angeklagte, der eigentlich ein Wiener ist, aber in Niederösterreich wohnt, stand in Eisenstadt vor Gericht, weil er seinen Facebook-Eintrag mit der „88“ am 14. Juli 2016 im Bezirk Neusiedl getätigt hatte. Damals postete er die Zahl auf der Facebook-Seite der Tageszeitung „Österreich“ zu dem Beitrag mit dem Titel: „Frauen in Angst vor Gewalt. Schock nach Messerattacke in der Wiener U-Bahn.“

Nach einem Hinweis an die NS-Meldestelle des BMI tauchten die Ermittler bei der Frau des Angeklagten auf, weil das Posting auf ihrem Computer verfasst worden war. Während die Frau offensichtlich nicht wusste, was ihr Mann da geschrieben hatte, meldete sich der wenig später mit dem Bekenntnis, dass er für die „88“ verantwortlich ist.

(Symbolbild!) Die "88" steht, als 8.Buchstaben des Alphabets, für "Heil Hitler" und ist ein bekannter Neonazi-Code. Bildquelle: Wikipedia/Prof.lumacorno, frei unter CC 4.0.
(Symbolbild!) Die „88“ steht, als 8.Buchstaben des Alphabets, für „Heil Hitler“ und ist ein bekannter Neonazi-Code. Bildquelle: Wikipedia/Prof.lumacorno, frei unter CC 4.0.

Vor Gericht blieb der Angeklagte schweigsam. Bei der Hausdurchsuchung waren auch keine der sonst üblichen Nazi-Devotionalien gefunden wurden. Somit blieben nur die Polizeiprotokolle und die Befragung der Ermittler als Indizien. Bei einer Befragung durch die Polizei hatte der Mann etwa angegeben, er sei angefressen gewesen „wegen dieser A….löcher – ich meine die Migranten, die sich nicht ordentlich verhalten“ (ORF Burgenland).

Das Ergebnis: ein einstimmiger Schuldspruch durch die Geschworenen und ein Jahr bedingte Haft. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Da die Vertretung der Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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