Der Angeklagte, der eigentlich ein Wiener ist, aber in Niederösterreich wohnt, stand in Eisenstadt vor Gericht, weil er seinen Facebook-Eintrag mit der „88“ am 14. Juli 2016 im Bezirk Neusiedl getätigt hatte. Damals postete er die Zahl auf der Facebook-Seite der Tageszeitung „Österreich“ zu dem Beitrag mit dem Titel: „Frauen in Angst vor Gewalt. Schock nach Messerattacke in der Wiener U‑Bahn.“
Nach einem Hinweis an die NS-Meldestelle des BMI tauchten die Ermittler bei der Frau des Angeklagten auf, weil das Posting auf ihrem Computer verfasst worden war. Während die Frau offensichtlich nicht wusste, was ihr Mann da geschrieben hatte, meldete sich der wenig später mit dem Bekenntnis, dass er für die „88“ verantwortlich ist.

Vor Gericht blieb der Angeklagte schweigsam. Bei der Hausdurchsuchung waren auch keine der sonst üblichen Nazi-Devotionalien gefunden wurden. Somit blieben nur die Polizeiprotokolle und die Befragung der Ermittler als Indizien. Bei einer Befragung durch die Polizei hatte der Mann etwa angegeben, er sei angefressen gewesen „wegen dieser A.…löcher — ich meine die Migranten, die sich nicht ordentlich verhalten“ (ORF Burgenland).
Das Ergebnis: ein einstimmiger Schuldspruch durch die Geschworenen und ein Jahr bedingte Haft. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Da die Vertretung der Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.