Razzia bei den Reichsheinis

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In der Nacht auf Don­ners­tag, 20.4., rück­ten 454 Poli­zis­tIn­nen aus, um ins­ge­samt 26 Reichs­hei­nis fest­zu­neh­men. Die Raz­zia rich­te­te sich vor allem gegen Mit­glie­der und die Prä­si­den­tin des „Staa­ten­bund Öster­reich — VGV“, die zuletzt ange­kün­digt hat, die Räum­lich­kei­ten des Lan­des­ge­rich­tes Graz für eine her­bei­phan­ta­sier­te Gerichts­ver­hand­lung beset­zen zu wol­len. Offen­sicht­lich gibt es genü­gend Rechts­mit­tel, um gegen Reichs­hei­nis vorzugehen.

Die Staats­an­walt­schaft Graz, von der die Initia­ti­ve gegen die Reichs­hei­nis aus­ging, wirft den Fest­ge­nom­me­nen „Betei­li­gung an einer staats­feind­li­chen Ver­bin­dung, Wider­stand gegen die Staats­ge­walt, Nöti­gung, gefähr­li­che Dro­hung, Erpres­sung und gewerbs­mä­ßig schwe­rer Betrug“ vor (Kurier, 21.4.2017). Bei den vom „Staa­ten­bund“ orga­ni­sier­ten Ver­an­stal­tun­gen wur­de Inter­es­sen­tIn­nen ver­spro­chen, dass die öster­rei­chi­sche Rechts­ord­nung durch den Erwerb bestimm­ter Urkun­den gegen Bezah­lung von „Gebüh­ren“ ihre Gül­tig­keit ver­lie­ren würde.

Gerichtsvorladung des (fiktiven) Staatenbundes aus Bad Blumau ins Landesgericht Graz - wer da geladen wird ist noch unklar...

Gerichts­vor­la­dung des (fik­ti­ven) Staa­ten­bun­des aus Bad Blu­mau ins Lan­des­ge­richt Graz.

Mit den auf die­se Art lukrier­ten Gel­dern bestrit­ten füh­ren­de Mit­glie­der offen­bar ihren Lebens­un­ter­halt, sogar eige­ne Ver­wal­tungs­stra­fen wur­den laut Ermitt­lern damit bezahlt. Im Zuge der Haus­durch­su­chun­gen wur­de Urkun­den sicher­ge­stellt, die den Betrugs­ver­dacht erhär­ten sol­len“, berich­tet der „Kurier“ wei­ter. Das ent­spricht so ziem­lich dem, was wir vor weni­gen Tagen über das Bin­nen­le­ben der Reichs­hei­nis berich­tet haben.

Eine "Authentitätskarte des Staatenbund", was bestenfalls eine Authentizitätskarte sein kann...

Eine „Authen­ti­täts­kar­te des Staatenbund”…

Schon seit eini­gen Mona­ten zei­gen Jus­tiz und Exe­ku­ti­ve, dass sie durch­aus genü­gend recht­li­che Mit­tel besit­zen, um gegen die diver­sen Frak­tio­nen und Schat­tie­run­gen der Reichs­hei­nis vor­zu­ge­hen. Es braucht daher sicher nicht neue straf­recht­li­che Bestim­mun­gen. Der „Kurier“ befin­det in einem luzi­den Kom­men­tar: „Gera­de die­ser offen­bar erfolg­rei­che Groß­ein­satz ist ein Para­de­bei­spiel dafür, dass „dem Phä­no­men der Staats­ver­wei­ge­rer auch mit dem gegen­ständ­li­chen Straf­recht bei­zu­kom­men ist”, wie es das Insti­tut für Straf­recht der Uni Wien prä­zi­se auf den Punkt bringt“.