Die Staatsanwaltschaft Graz, von der die Initiative gegen die Staatenbündler ausging, wirft den Festgenommenen „Beteiligung an einer staatsfeindlichen Verbindung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Nötigung, gefährliche Drohung, Erpressung und gewerbsmäßig schwerer Betrug“ (Kurier, 21.4.17) vor. Bei den vom „Staatenbund“ organisierten Veranstaltungen wurde InteressentInnen versprochen, dass die österreichische Rechtsordnung durch den Erwerb bestimmter Urkunden gegen Bezahlung von „Gebühren“ ihre Gültigkeit verlieren würde.

„Mit den auf diese Art lukrierten Geldern bestritten führende Mitglieder offenbar ihren Lebensunterhalt, sogar eigene Verwaltungsstrafen wurden laut Ermittlern damit bezahlt. Im Zuge der Hausdurchsuchungen wurde Urkunden sichergestellt, die den Betrugsverdacht erhärten sollen“, berichtet der „Kurier“ weiter. Das entspricht so ziemlich dem, was „Stoppt die Rechten” vor wenigen Tagen über das Binnenleben der Staatsverweiger berichtet hat.

Schon seit einigen Monaten zeigen Justiz und Exekutive, dass sie durchaus genügend rechtliche Mittel besitzen, um gegen die diversen Fraktionen und Schattierungen der Staatsverweigerer vorzugehen. Es braucht daher keine neuen strafrechtliche Bestimmungen. Der „Kurier“ befindet in einem Kommentar:
Gerade dieser offenbar erfolgreiche Großeinsatz ist ein Paradebeispiel dafür, dass „dem Phänomen der Staatsverweigerer auch mit dem gegenständlichen Strafrecht beizukommen ist”, wie es das Institut für Strafrecht der Uni Wien präzise auf den Punkt bringt.