Die Staatsanwaltschaft Graz, von der die Initiative gegen die Reichsheinis ausging, wirft den Festgenommenen „Beteiligung an einer staatsfeindlichen Verbindung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Nötigung, gefährliche Drohung, Erpressung und gewerbsmäßig schwerer Betrug“ vor (Kurier, 21.4.2017). Bei den vom „Staatenbund“ organisierten Veranstaltungen wurde InteressentInnen versprochen, dass die österreichische Rechtsordnung durch den Erwerb bestimmter Urkunden gegen Bezahlung von „Gebühren“ ihre Gültigkeit verlieren würde.

„Mit den auf diese Art lukrierten Geldern bestritten führende Mitglieder offenbar ihren Lebensunterhalt, sogar eigene Verwaltungsstrafen wurden laut Ermittlern damit bezahlt. Im Zuge der Hausdurchsuchungen wurde Urkunden sichergestellt, die den Betrugsverdacht erhärten sollen“, berichtet der „Kurier“ weiter. Das entspricht so ziemlich dem, was wir vor wenigen Tagen über das Binnenleben der Reichsheinis berichtet haben.

Schon seit einigen Monaten zeigen Justiz und Exekutive, dass sie durchaus genügend rechtliche Mittel besitzen, um gegen die diversen Fraktionen und Schattierungen der Reichsheinis vorzugehen. Es braucht daher sicher nicht neue strafrechtliche Bestimmungen. Der „Kurier“ befindet in einem luziden Kommentar: „Gerade dieser offenbar erfolgreiche Großeinsatz ist ein Paradebeispiel dafür, dass „dem Phänomen der Staatsverweigerer auch mit dem gegenständlichen Strafrecht beizukommen ist”, wie es das Institut für Strafrecht der Uni Wien präzise auf den Punkt bringt“.