A., der sich in der Vorwoche vor dem Feldkircher Landesgericht wegen Wiederbetätigung, Körperverletzung und versuchter Nötigung verantworten musste, ist kein Unbekannter. Erstens wegen seiner zahlreichen Vorstrafen und zweitens, weil er aus seiner Gesinnung kein Geheimnis machte. Durch einem Reichsadler und der 88 auf der linken Brust ist der Blood & Honour-Mann ziemlich leicht zu identifizieren.
Auch auf seinem Facebook-Profil, das er seit einigen Monaten stillgelegt hat, war seine klar neonazistische Haltung, mit freiem Auge erkennbar. Als Arbeitsplatz gab er dort „Nationaler Widerstand“ an. Im April 2015 benutzte auch er das bei Neonazis sehr beliebte Sujet mit dem Hitler-Foto und dem Spruch „Vermisst seit 1945 – Adolf bitte melde Dich! Deutschland braucht Dich! Das Deutsche Volk“.

Das „Adolf bitte melde dich, Deutschland braucht dich“ ist ein bekanntes Nazi-Sujet, das seit Jahrzehnten verbreitet wird, durch die sozialen Medien umsomehr. (Von uns wurde das Bild etwas verwackelt.)
Im Unterschied zu dem Schärdinger, der vor wenigen Tagen mit Erfolg den Geschworenen das Gschichterl aufs Auge drücken konnte, dass ihm ein Unbekannter dieses Posting ins Handy gehämmert habe, hätte das bei A. wenig Sinn gemacht. Es gab noch 17 weitere Postings auf Facebook und WhatsApp, durch die er mit dem Verbotsgesetz in Konflikt gekommen ist.
Außerdem war der A. – und da verraten wir kein Geheimnis – fest in die Vorarlberger Neonazi-Szene rund um Blood & Honour eingebunden. Vor Gericht behauptete er, dass er die Mitglieder der rechten Szene inzwischen nur noch zufällig treffe und dass das alles „nicht ernst gemeint“ (Vorarlberger Nachrichten, 14.4.2017) gewesen sei. Naja!
Die Körperverletzung auf einem Fest in Lauterach war jedenfalls handfest. Mit zwei Faustschlägen verletzte er seinen Kontrahenten und drohte ihm anschließend, er würde ihn umbringen, falls er die Polizei einschalten sollte. Dafür und für die Wiederbetätigung kassierte er in Summe 18 Monate unbedingt. Dazu kommen noch vier Monate aus einer früheren Verurteilung wegen Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.