Feldkirch: 18 Monate für „Blood & Honour“-Fan

A., der sich in der Vor­wo­che vor dem Feld­kir­cher Lan­des­ge­richt wegen Wie­der­be­tä­ti­gung, Kör­per­ver­let­zung und ver­such­ter Nöti­gung ver­ant­wor­ten muss­te, ist kein Unbe­kann­ter. Ers­tens wegen sei­ner zahl­rei­chen Vor­stra­fen und zwei­tens, weil er aus sei­ner Gesin­nung kein Geheim­nis mach­te. Durch einem Reichs­ad­ler und der 88 auf der lin­ken Brust ist der Blood & Honour-Mann ziem­lich leicht zu identifizieren. […]

17. Apr 2017

Auch auf sei­nem Face­book-Pro­fil, das er seit eini­gen Mona­ten still­ge­legt hat, war sei­ne klar neo­na­zis­ti­sche Hal­tung, mit frei­em Auge erkenn­bar. Als Arbeits­platz gab er dort „Natio­na­ler Wider­stand“ an. Im April 2015 benutz­te auch er das bei Neo­na­zis sehr belieb­te Sujet mit dem Hit­ler-Foto und dem Spruch „Ver­misst seit 1945 – Adolf bit­te mel­de Dich! Deutsch­land braucht Dich! Das Deut­sche Volk“.

Das „Adolf bitte melde dich, Deutschland braucht dich“ ist ein bekanntes Nazi-Sujet, das seit Jahrzehnten verbreitet wird, durch die sozialen Medien umsomehr. (Von uns wurde das Bild etwas verwackelt.)
Das „Adolf bit­te mel­de dich, Deutsch­land braucht dich“ ist ein bekann­tes Nazi-Sujet, das seit Jahr­zehn­ten ver­brei­tet wird, durch die sozia­len Medi­en umso­mehr. (Von uns wur­de das Bild etwas verwackelt.)

Im Unter­schied zu dem Schär­din­ger, der vor weni­gen Tagen mit Erfolg den Geschwo­re­nen das Gschicht­erl aufs Auge drü­cken konn­te, dass ihm ein Unbe­kann­ter die­ses Pos­ting ins Han­dy gehäm­mert habe, hät­te das bei A. wenig Sinn gemacht. Es gab noch 17 wei­te­re Pos­tings auf Face­book und Whats­App, durch die er mit dem Ver­bots­ge­setz in Kon­flikt gekom­men ist.

Ein kurzer Auszug aus dem Facebook-Profil von A. - Rechte Gruppen, Marken und FPÖ-Politiker.
Ein kur­zer Aus­zug aus dem Face­book-Pro­fil von A. — Rech­te Grup­pen, Mar­ken und FPÖ-Politiker.

Außer­dem war der A. – und da ver­ra­ten wir kein Geheim­nis – fest in die Vor­arl­ber­ger Neo­na­zi-Sze­ne rund um Blood & Honour ein­ge­bun­den. Vor Gericht behaup­te­te er, dass er die Mit­glie­der der rech­ten Sze­ne inzwi­schen nur noch zufäl­lig tref­fe und dass das alles „nicht ernst gemeint“ (Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten, 14.4.17) gewe­sen sei. Naja!

Die Kör­per­ver­let­zung auf einem Fest in Lau­ter­ach war jeden­falls hand­fest. Mit zwei Faust­schlä­gen ver­letz­te er sei­nen Kon­tra­hen­ten und droh­te ihm anschlie­ßend, er wür­de ihn umbrin­gen, falls er die Poli­zei ein­schal­ten soll­te. Dafür und für die Wie­der­be­tä­ti­gung kas­sier­te er in Sum­me 18 Mona­te unbe­dingt. Dazu kom­men noch vier Mona­te aus einer frü­he­ren Ver­ur­tei­lung wegen Kör­per­ver­let­zung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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