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Lesezeit: 3 Minuten

Ried im Innkreis: Adolf und Helmut meldeten sich nicht

Es mehren sich die Fälle, wo Verdächtige oder Angeklagte behaupten, nicht sie, sondern unbekannte Täter seien in einem unbewachten Moment über den PC, Laptop oder das Handy hergefallen und hätten Nazi-Sprüche abgesondert. Einer der skurrilsten Fälle wurde jetzt vor dem Landesgericht Ried mit einem Freispruch für den Angeklagten abgeschlossen. Wie oft lassen sich Justiz bzw. Geschworene noch dermaßen zum Narren halten?

12. Apr. 2017

Im April des Vorjahres haben wir über den Geschworenenprozess in Ried unter dem Titel „Helmut, der Hund, ein Handy mit Hitler und die FPÖ“ berichtet. Hund war keiner dabei bei dem Vorfall in einem Schärdinger Gastgarten im August 2015, der da wegen Wiederbetätigung verhandelt wurde. „Hund“ oder auch „Hundling“ wird im Innviertel ein Schlitzohr genannt. Und um ein solches muss es sich wohl gehandelt haben, das dem Angeklagten in dem Moment, wo der auf die Toilette marschierte, dessen Handy vor den Augen der anderen Tischkameraden entwendete, schnell ein Posting mit Hitler-Foto und dem Spruch „Adolf, bitte melde dich, Deutschland braucht dich!“ formulierte und auf Facebook stellte. So die Erzählung des Angeklagten …

Das "Adolf bitte melde dich, Deutschland braucht dich" ist ein bekanntes Nazi-Sujet, das seit Jahrzehnten verbreitet wird, durch die sozialen Medien umsomehr. (Von uns wurde das Bild etwas verwackelt.)
Das „Adolf bitte melde dich, Deutschland braucht dich“ ist ein bekanntes Nazi-Sujet, das seit Jahrzehnten verbreitet wird. (Von uns wurde das Bild etwas „verwackelt“.)

Als der Angeklagte damals von der Toilette zurückkehrte, erhielt er angeblich gleich einen Anruf seiner Schwester, die ihn auf Foto und Text hinwies, woraufhin der Angeklagte, natürlich ein kreuzbraver Blauer, sofort löschte und den Helmut, den „Hund“ zur Rede stellte. Der Helmut aber lachte nur und sprach „hundsgemein“ von einem Späßchen.

Warum stand dann aber nicht der Helmut vor Gericht, der die Minuten größter Not des Angeklagten so böse ausgenutzt hat? Weil die Runde Schärdinger, die da im Biergarten am Vormittag fröhlich einige Achterl zechte, gutgläubig war – so gutgläubig gegenüber Fremden, wie es ihrer politischen Gesinnung eigentlich gar nicht entspricht. Als sich der Helmut zu ihnen setzte, war er ihnen herzlich willkommen am Tisch, obwohl er ein völlig Unbekannter, wenn auch einer aus Bayern, war.

Als das Hitler-Posting durch einen Polizisten angezeigt wurde, konnte keiner aus der blauen Runde den Helmut beschreiben. In den ersten Telefongesprächen, die die Schärdinger Polizei mit dem Angeklagten geführt hatte, war auch nicht vom Helmut die Rede, sondern von einem Freund, der das Posting abgesetzt habe. So wie die Staatsanwältin war auch der Polizist vor Gericht der Meinung, dass es sich beim Helmut um eine Fiktion, um eine Schutzbehauptung des Angeklagten handle. Er sei damals sehr überrascht gewesen, als die Helmut-Version auftauchte.

Immer mehr Ungereimtheiten und Unglaubwürdigkeiten tauchen in der Helmut-Erzählung auf. Die blaue Runde will erst mittags im Gastgarten auf den Helmut getroffen sein, das Posting wurde aber schon am frühen Vormittag auf die Pinnwand bei Facebook gestellt. Der Angeklagte will nach etlichen Achterln betrunken zu einem Fußballspiel in einiger Entfernung von Schärding aufgebrochen sein und Helmut bleibt wie vom Erdboden verschluckt.

Schon beim ersten Verhandlungstag im Vorjahr waren die drei blauen Freunde des doppelblauen Angeklagten wegen falscher Zeugenaussage von der Staatsanwaltschaft angezeigt worden. Diesmal haben sowohl die Schwester des Angeklagten als auch deren Freundin deutliche Erinnerungsschwächen. Weil der Angeklagte aber bei seiner Version vom bösen und unbekannten Helmut bleibt, weitet die Staatsanwältin die Anklage um das Delikt der Verleumdung aus, „weil der Angeklagte gegenüber der Polizei einen ihm bekannten Mann wissentlich falsch verdächtigt“ habe (OÖN, 12.4.2017). Der vom Gericht bestellte Gutachter „bringt auch nicht das erhoffte Licht ins mühsame Verfahren“ (OÖN).

So bleibt es an den Geschworenen, die verworrene Geschichte aufzulösen. Die scheitern daran, sprechen ihn mit vier Stimmen schuldig und mit den anderen vier unschuldig. Das bedeutet für den Angeklagten Freispruch vom Vorwurf der Wiederbetätigung. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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