Von einem „neuen Kärntner Abwehrkampf“, von „illegal importiertem Gesindel“, von „Rudeln von feindlichen Arabern“ war in dem Kommentar die Rede. „Ich wollte ja nur einen virtuellen Aufstand gegen die offenen Grenzen inszenieren“ (kaernten.orf.at, 11.4.17), erklärte er jetzt dem Gericht. Richter und Staatsanwältin betonten, dass die Hetze des Angeklagten nicht vom Recht auf die freie Meinungsäußerung gedeckt sei. „Stellen Sie sich vor, was passiert, wenn Leute ihrem Appell zu einem neuen Abwehrkampf folgen. Dann haben wir ein massives Problem“ (kaernten.orf.at), so der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Der Angeklagte gab sich geständig und wurde zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro und zusätzlich vier Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.