Klagenfurt: Urteil wegen Hetze gegen „Gesindel“

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Am Diens­tag, 11.4,17 muss­te sich vor dem Lan­des­ge­richt Klagenfurt/Celovec ein 52-jäh­ri­ger Kärnt­ner ver­ant­wor­ten, der auf der Face­book-Sei­te des Kärnt­ner Lan­des­haupt­man­nes Peter Kai­ser (SPÖ) gegen Flücht­lin­ge aus ara­bi­schen Län­dern gehetzt hat­te. Der Ange­klag­te gab sich gestän­dig und wur­de zu einer Geld­stra­fe von 4.500 Euro und zusätz­lich vier Mona­ten beding­ter Haft ver­ur­teilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Von einem „neu­en Kärnt­ner Abwehr­kampf“, von „ille­gal impor­tier­tem Gesin­del“, von „Rudeln von feind­li­chen Ara­bern“ war in dem Pos­ting die Rede. „Ich woll­te ja nur einen vir­tu­el­len Auf­stand gegen die offe­nen Gren­zen insze­nie­ren“, erklär­te er jetzt dem Gericht (ORF Kärn­ten). Rich­ter und Staats­an­wäl­tin beton­ten, dass die Het­ze des Ange­klag­ten nicht vom Recht auf die freie Mei­nungs­äu­ße­rung gedeckt sei. „Stel­len Sie sich vor, was pas­siert, wenn Leu­te ihrem Appell zu einem neu­en Abwehr­kampf fol­gen. Dann haben wir ein mas­si­ves Pro­blem“ (ORF Kärn­ten), so der Rich­ter in sei­ner Urteilsbegründung.
Das — nichts rechts­kräf­ti­ge — Urtei­le: Geld­stra­fe von 4.500 Euro und vier Mona­ten beding­ter Haft verurteilt.