Von einem „neuen Kärntner Abwehrkampf“, von „illegal importiertem Gesindel“, von „Rudeln von feindlichen Arabern“ war in dem Posting die Rede. „Ich wollte ja nur einen virtuellen Aufstand gegen die offenen Grenzen inszenieren“, erklärte er jetzt dem Gericht (ORF Kärnten). Richter und Staatsanwältin betonten, dass die Hetze des Angeklagten nicht vom Recht auf die freie Meinungsäußerung gedeckt sei. „Stellen Sie sich vor, was passiert, wenn Leute ihrem Appell zu einem neuen Abwehrkampf folgen. Dann haben wir ein massives Problem“ (ORF Kärnten), so der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Das — nichts rechtskräftige — Urteile: Geldstrafe von 4.500 Euro und vier Monaten bedingter Haft verurteilt.
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Klagenfurt: Urteil wegen Hetze gegen „Gesindel“
Am Dienstag, 11.4,17 musste sich vor dem Landesgericht Klagenfurt/Celovec ein 52-jähriger Kärntner verantworten, der auf der Facebook-Seite des Kärntner Landeshauptmannes Peter Kaiser (SPÖ) gegen Flüchtlinge aus arabischen Ländern gehetzt hatte. Der Angeklagte gab sich geständig und wurde zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro und zusätzlich vier Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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