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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Ried im Innkreis: Adolf und Helmut meldeten sich nicht

Es meh­ren sich die Fäl­le, wo die Ver­däch­ti­gen oder Ange­klag­ten behaup­ten, nicht sie, son­dern unbe­kann­te Täter sei­en in einem unbe­wach­ten Moment über den PC, Lap­top oder das Han­dy her­ge­fal­len und hät­ten Nazi-Sprü­che abge­son­dert. Einer der skur­rils­ten Fäl­le wur­de jetzt vor dem Lan­des­ge­richt Ried mit einem Frei­spruch für den Ange­klag­ten abge­schlos­sen. Wie oft las­sen sich Jus­tiz bzw. Geschwo­re­ne noch der­ma­ßen zum Nar­ren halten?

4. Apr. 2017

Im April des Vor­jah­res haben wir über den Geschwo­re­nen­pro­zess in Ried („Hel­mut, der Hund, ein Han­dy mit Hit­ler und die FPÖ“) berich­tet. Hund war kei­ner dabei bei dem Vor­fall in einem Schär­din­ger Gast­gar­ten im August 2015, der da wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ange­klagt gewe­sen wäre. „Hund“ oder auch „Hundling“ wird im Inn­vier­tel ein Schlitz­ohr genannt. Und um ein sol­ches muss es sich wohl gehan­delt haben, das dem Ange­klag­ten in dem Moment, als der auf die Toi­let­te mar­schier­te, des­sen Han­dy vor den Augen der ande­ren Tisch­ka­me­ra­den ent­wen­de­te, schnell ein Pos­ting mit Hit­ler-Foto und dem Spruch „Adolf, bit­te mel­de dich, Deutsch­land braucht dich!“ for­mu­lier­te und auf Face­book stell­te. So die Erzäh­lung des Angeklagten.

Als der Ange­klag­te damals von der Toi­let­te zurück­kehr­te, erhielt er angeb­lich gleich einen Anruf sei­ner Schwes­ter, die ihn auf Foto und Text hin­wies, wor­auf­hin der Ange­klag­te, natür­lich ein kreuz­bra­ver Blau­er, sofort lösch­te und den Hel­mut, den „Hund“ zur Rede stell­te. Der Hel­mut aber lach­te nur und sprach „hunds­ge­mein“ von einem Späßchen.

War­um stand dann aber nicht der Hel­mut vor Gericht, der die Minu­ten größ­ter Not des Ange­klag­ten so böse aus­ge­nutzt hat? Weil die Run­de Schär­din­ger, die im Bier­gar­ten am Vor­mit­tag fröh­lich eini­ge Ach­terl zech­te, gut­gläu­big war! So gut­gläu­big gegen­über Frem­den, wie es ihrer poli­ti­schen Gesin­nung eigent­lich gar nicht ent­spricht. Als sich der Hel­mut zu ihnen setz­te, war er ihnen herz­lich will­kom­men am Tisch, obwohl er ein völ­lig Unbe­kann­ter, wenn auch einer aus Bay­ern, war.

Als das Hit­ler-Pos­ting durch einen Poli­zis­ten ange­zeigt wur­de, konn­te kei­ner aus der blau­en Run­de den Hel­mut beschrei­ben. In den ers­ten Tele­fon­ge­sprä­chen, die die Schär­din­ger Poli­zei mit dem Ange­klag­ten geführt hat­te, war auch nicht vom Hel­mut die Rede, son­dern von einem Freund, der das Pos­ting abge­setzt habe. So wie die Staats­an­wäl­tin war auch der Poli­zist vor Gericht der Mei­nung, dass es sich beim Hel­mut um eine Fik­ti­on, um eine Schutz­be­haup­tung des Ange­klag­ten hand­le. Er sei damals sehr über­rascht gewe­sen, als die Hel­mut-Ver­si­on auftauchte.

Immer mehr Unge­reimt­hei­ten und Unglaub­wür­dig­kei­ten flos­sen in die Hel­mut-Erzäh­lung ein. Die blaue Run­de will erst mit­tags im Gast­gar­ten auf den Hel­mut getrof­fen sein, das Pos­ting wur­de aber schon am frü­hen Vor­mit­tag auf die Pinn­wand bei Face­book gestellt. Der Ange­klag­te will nach etli­chen Ach­terln betrun­ken zu einem Fuß­ball­spiel in eini­ger Ent­fer­nung von Schär­ding auf­ge­bro­chen sein und Hel­mut bleibt wie vom Erd­bo­den verschluckt.

Schon beim ers­ten Ver­hand­lungs­tag im Vor­jahr waren die drei blau­en Freun­de des dop­pel­blau­en Ange­klag­ten wegen fal­scher Zeu­gen­aus­sa­ge von der Staats­an­walt­schaft ange­zeigt wor­den. Dies­mal haben sowohl die Schwes­ter des Ange­klag­ten als auch deren Freun­din deut­li­che Erin­ne­rungs­schwä­chen. Weil der Ange­klag­te aber bei sei­ner Ver­si­on vom bösen und unbe­kann­ten Hel­mut bleibt, wei­tet die Staats­an­wäl­tin die Ankla­ge um das Delikt der Ver­leum­dung aus, „weil der Ange­klag­te gegen­über der Poli­zei einen ihm bekann­ten Mann wis­sent­lich falsch ver­däch­tigt“ (nachrichten.at, 12.4.17) habe. Der vom Gericht bestell­te Gut­ach­ter „bringt auch nicht das erhoff­te Licht ins müh­sa­me Ver­fah­ren“.

So bleibt es an den Geschwo­re­nen die ver­wor­re­ne Geschich­te auf­zu­lö­sen. Die schei­tern dar­an, spre­chen ihn mit vier Stim­men schul­dig und mit den ande­ren vier unschul­dig. Das bedeu­tet für den Ange­klag­ten Frei­spruch vom Vor­wurf der Wie­der­be­tä­ti­gung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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