Es ist fast so etwas wie der Klassiker: der Angeklagte hat sich beim Berg- und Sommernachtsfest im August des Vorjahres in Großwolfgers (Gemeinde Weitra) betrunken, den Hitler-Gruß gebrüllt und einen Festbesucher grundlos attackiert und verletzt. Jetzt musste sich der 23-Jährige wegen Wiederbetätigung und absichtlicher Körperverletzung vor dem Landesgericht Krems verantworten.

Verfahren nach dem Verbotsgesetz vor dem Landesgericht Krems — Bildquelle: Wikipedia/gemeinfrei.
„Ohne ersichtlichen Grund hat er ihm einen Faustschlag versetzt. Das Opfer ging zu Boden und blieb reglos liegen. Dann hat er dem Bewusstlosen noch einen Tritt mit voller Kraft gegen den Kopf gegeben. Wie wenn er einen Fußball tritt. Dann ist er einfach gegangen und hat den Verletzten liegengelassen“. So schilderte ein Zeuge – laut NÖN – einen Teil der inkriminierten Ereignisse.
Den anderen Teil – die Wiederbetätigung — versuchte der Angeklagte selbst zu erklären: „Des war dumm von mir. Ich weiß, dass der Hitler ka Guter war. I hab mit dem nix am Hut. Ich war a Trottel, dass ich das gesagt habe. Ich war halt betrunken und aggressiv“ (NÖN).
Für den Rest machte er Erinnerungslücken geltend – auch ein Klassiker. Das Urteil — auch ziemlich klassisch — fiel heftig aus. Der bisher unbescholtene Waldviertler wurde wegen Wiederbetätigung und versuchter absichtlicher Körperverletzung zu einer teilbedingten Haftstrafe von zwei Jahren (davon ein halbes Jahr unbedingt) verurteilt. Der Angeklagte meldete Bedenkzeit an, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.