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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Krems/Gmünd (NÖ): Zwei Jahre wegen Wiederbetätigung

Es ist fast so etwas wie der Klas­si­ker: Der Ange­klag­te hat sich beim Berg- und Som­mer­nachts­fest im August des Vor­jah­res in Groß­wolf­gers (Gemein­de Weit­ra) betrun­ken, den Hit­ler­gruß gebrüllt und einen Fest­be­su­cher grund­los atta­ckiert und ver­letzt. Jetzt muss­te sich der 23-Jäh­ri­ge wegen Wie­der­be­tä­ti­gung und absicht­li­cher Kör­per­ver­let­zung vor dem Lan­des­ge­richt Krems verantworten.

9. Feb. 2017

<em>Verfahren nach dem Verbotsgesetz vor dem Landesgericht Krems - Bildquelle: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gerichtsgebauede_Krems.jpg">Wikipedia/gemeinfrei.</a></em>
Ver­fah­ren nach dem Ver­bots­ge­setz vor dem Lan­des­ge­richt Krems — Bild­quel­le: Wikipedia/gemeinfrei.

„Ohne ersicht­li­chen Grund hat er ihm einen Faust­schlag ver­setzt. Das Opfer ging zu Boden und blieb reg­los lie­gen. Dann hat er dem Bewusst­lo­sen noch einen Tritt mit vol­ler Kraft gegen den Kopf gege­ben. Wie wenn er einen Fuß­ball tritt. Dann ist er ein­fach gegan­gen und hat den Ver­letz­ten lie­gen­ge­las­sen“. So schil­der­te ein Zeu­ge laut NÖN einen Teil der inkri­mi­nier­ten Ereignisse.

Den ande­ren Teil, die Wie­der­be­tä­ti­gung, ver­such­te der Ange­klag­te selbst zu erklä­ren: „Des war dumm von mir. Ich weiß, dass der Hit­ler ka Guter war. I hab mit dem nix am Hut. Ich war a Trot­tel, dass ich das gesagt habe. Ich war halt betrun­ken und aggres­siv.“ (NÖN)

Für den Rest mach­te er Erin­ne­rungs­lü­cken gel­tend – auch ein Klas­si­ker. Der bis­her unbe­schol­te­ne Wald­viert­ler wur­de wegen Wie­der­be­tä­ti­gung und ver­such­ter absicht­li­cher Kör­per­ver­let­zung zu einer teil­be­ding­ten Haft­stra­fe von zwei Jah­ren (davon ein hal­bes Jahr unbe­dingt) ver­ur­teilt. Der Ange­klag­te mel­de­te Bedenk­zeit an, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Hitlergruß | Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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