„Wie bitte, kommen wir, die Bio-Österreicher, dazu, dieses Gesindel jahrzehntelang zu alimentieren“ (Krone), war eine dieser Meldungen. Beim erbärmlichen Rest ging es um „Schmarotzer“, „afrikanisches Gesindel“, „Invasoren“ und natürlich um „Repatriierung“. In der Hauptverhandlung glaubte der Angeklagte noch, mit einer außergerichtlichen Lösung (Diversion) und damit ohne Vorstrafe davonzukommen. Da spielte aber die Richterin nicht mit, die die Geldstrafe mit der großen Gefahr begründete, die von derartigen Hass-Postings ausging: „Von den Worten zur Tat sei es oft nicht mehr weit.“ (Krone Tirol)
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Innsbruck: Geldstrafe für „Bio-Österreicher“
Die „Krone“ (für Tirol, 8.2.2017) berichtet von 1.440 Euro, die „Tiroler Tageszeitung“ von 960 Euro Geldstrafe zu der ein 64-jähriger Unterländer am 7.2.2017 vom Landesgericht Innsbruck verurteilt worden ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auf seinem Facebook-Account hatte der Mann im ersten Halbjahr 2016 gegen Muslime und Personen mit afrikanischer Herkunft gehetzt, bis es Mitte Mai 2016 eine Meldung an die NS-Meldestelle gab.
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