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St.Pölten: 8 Monate unbedingt für braune Hassorgien

Die Ange­klag­te S. M. H. (27) aus Linz hat ihre Hass­pos­tings regel­recht erbro­chen. Zeit­wei­se im Minu­ten­ab­stand und manch­mal mit­ten in der Nacht setz­te sie unglaub­lich dum­me und het­ze­ri­sche Pos­tings über ihr öffent­lich ein­seh­ba­res Face­­book-Pro­­fil ab. Einem User fie­len die­se Pos­tings im Herbst 2015 auf. Er infor­mier­te die NS-Mel­­de­s­tel­­le im Innen­mi­nis­te­ri­um und auch uns. Am Mittwoch […]

29. Jan 2017

S. M. H. ent­spricht einem Kli­schee. Dem Gericht gibt sie bekannt, dass sie „seit immer“ arbeits­los sei und Min­dest­si­che­rung bezie­he. Eine Lehr­aus­bil­dung hat sie nicht gemacht. „Es hat mich ein­fach nicht gefreut“, zitiert sie der „Kurier“ (NÖ, 26.1.2017). Ihren Tag ver­bringt sie „damit, dass sie Alko­hol in rau­en Men­gen trinkt und vor dem Com­pu­ter sitzt. Neun Vor­stra­fen hat die Frau bereits kas­siert. Es geht um Betrü­ge­rei­en, ver­such­ten Dieb­stahl und Dro­gen­kon­sum“ („Kurier“).

Die Angeklagte setzte Tag und Nacht, teils im Minutentakt, auf Facebook Postings ab: Gegen die "verdammten Juden", "Asylanten (...) zündet an das Schwein" und durchgängig: "Prost auf Adi [gemeint: Adolf Hitler]"
Die Ange­klag­te setz­te Tag und Nacht, teils im Minu­ten­takt, auf Face­book Pos­tings ab: Gegen die „ver­damm­ten Juden”, „Asy­lan­ten (…) zün­det an das Schwein” und durch­gän­gig: „Prost auf Adi [gemeint: Adolf Hitler]”
In der geschlos­se­nen FB-Grup­pe „Islam gehört nicht zu Öster­reich“, die mitt­ler­wei­le fast 23.000 Mit­glie­der zählt, fühlt sie sich zuhau­se. Dort setzt sie – teil­wei­se in kaum ver­ständ­li­chem Deutsch – Kom­men­ta­re ab, von denen fast aus­nahms­los jeder die Gren­zen bei Ver­het­zung oder Wie­der­be­tä­ti­gung überschreitet.

Ein User sam­melt – nur von eini­gen Tagen – die Kom­men­ta­re, fer­tigt Screen­shots an, gibt sie an die Mel­de­stel­le für NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und an uns wei­ter. Fak­tisch alle uns bekann­ten Pos­tings von S. M. H. sind in die­sem Ton gehalten:

„an euch ver­schie­se­nes ver­re­cke­teS PACK BEI UNS GIBT’S KEIN AHLA AUCH KEIN ANDEREN SCHEIS PACK FÄHRT WIEDER HEIM SO SOLL ES FÜR IMMER SEIN VERLANGT NICHTS VON UNS DEN DAS WAS WIR SCHEISSEN IST ZU GUT FÜR EUCH WÄRE ADI WÜRDET IHR NICHT LANGE WARTEN AB IN DIE KASSKAMMER WAS ANDERES IST NICHT ZU ER ERWARDEN PROST AUF ADI“ (Feh­ler im Original).

Dem Gericht will sie zunächst ein Gschicht­erl erzäh­len, wonach Obdach­lo­se, die damals bei ihr über­nach­ten durf­ten, die Hass­pos­tings geschrie­ben hät­ten, wäh­rend sie ihren Rausch aus­schlief. Der Rich­ter über­zeugt sie davon, dass die­se Erklä­rung nicht beson­ders gut bei den Geschwo­re­nen, die über ihre Schuld zu befin­den haben, ankom­men wür­de. Dar­auf­hin gesteht sie, gibt aber — wie so häu­fig – dem Alko­hol die Schuld. Nach dem Schuld­spruch der Geschwo­re­nen wird sie zu einer teil­be­ding­ten Haft­stra­fe ver­ur­teilt. Das Gesamt­aus­maß wird im „Kurier“ nicht erwähnt, 8 Mona­te wären unbe­dingt, aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.