S. M. H. entspricht einem Klischee. Dem Gericht gibt sie bekannt, dass sie „seit immer“ arbeitslos sei und Mindestsicherung beziehe. Eine Lehrausbildung hat sie nicht gemacht. „Es hat mich einfach nicht gefreut“, zitiert sie der „Kurier“ (NÖ, 26.1.2017). Ihren Tag verbringt sie „damit, dass sie Alkohol in rauen Mengen trinkt und vor dem Computer sitzt. Neun Vorstrafen hat die Frau bereits kassiert. Es geht um Betrügereien, versuchten Diebstahl und Drogenkonsum“ („Kurier“).
![Die Angeklagte setzte Tag und Nacht, teils im Minutentakt, auf Facebook Postings ab: Gegen die "verdammten Juden", "Asylanten (...) zündet an das Schwein" und durchgängig: "Prost auf Adi [gemeint: Adolf Hitler]"](http://www.stopptdierechten.at/wp-content/uploads/Facebook-Hasspostings_SMH_1-276x300.png)
Ein User sammelt – nur von einigen Tagen – die Kommentare, fertigt Screenshots an, gibt sie an die Meldestelle für NS-Wiederbetätigung und an uns weiter. Faktisch alle uns bekannten Postings von S. M. H. sind in diesem Ton gehalten:
„an euch verschiesenes verrecketeS PACK BEI UNS GIBT’S KEIN AHLA AUCH KEIN ANDEREN SCHEIS PACK FÄHRT WIEDER HEIM SO SOLL ES FÜR IMMER SEIN VERLANGT NICHTS VON UNS DEN DAS WAS WIR SCHEISSEN IST ZU GUT FÜR EUCH WÄRE ADI WÜRDET IHR NICHT LANGE WARTEN AB IN DIE KASSKAMMER WAS ANDERES IST NICHT ZU ER ERWARDEN PROST AUF ADI“ (Fehler im Original).
Dem Gericht will sie zunächst ein Gschichterl erzählen, wonach Obdachlose, die damals bei ihr übernachten durften, die Hasspostings geschrieben hätten, während sie ihren Rausch ausschlief. Der Richter überzeugt sie davon, dass diese Erklärung nicht besonders gut bei den Geschworenen, die über ihre Schuld zu befinden haben, ankommen würde. Daraufhin gesteht sie, gibt aber — wie so häufig – dem Alkohol die Schuld. Nach dem Schuldspruch der Geschworenen wird sie zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt. Das Gesamtausmaß wird im „Kurier“ nicht erwähnt, 8 Monate wären unbedingt, aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.