Wenige Tage vor der Landtagswahl in Oberösterreich am 27. September 2015 wird der Pensionist (70) aus Salzburg aktiv. Den oö. Landeshauptmann bedroht er auf dessen Facebook-Seite mit dem Tod, wenn er nicht zurücktrete. Auf seinem eigenen Facebook-Profil veröffentlicht er unter einer Fotomontage des Eingangstors von Auschwitz und Nazi-Sprüche. Am 26. Jänner stand er vor einem Schwurgericht wegen Wiederbetätigung und versuchter Nötigung eines Regierungsmitglieds.
Die Strafandrohung für die Nötigung eines Regierungsmitglieds (§ 250 StGB) liegt zwischen einem und zehn Jahren Haft, die für Wiederbetätigung (§ 3g Verbotsgesetz) exakt im selben Bereich. Da kann der pensionierte Installateur ziemlich froh sein, wenn es bei der Strafe, die er ausgefasst hat, bleibt. Die 15 Monate bedingt, zu denen er verurteilt worden ist, nahm er deshalb auch gleich an, die Staatsanwaltschaft überlegt noch.

Verhandlung vor dem Landesgericht Salzburg — Bildquelle: Wikipedia/Andreas Praefcke, frei unter CC 3.0.
Dem oö. Landeshauptmann hatte er auf dessen Facebook-Seite mitgeteilt: „Sie werden nächste Woche gestürzt, ich warne sie, passen sie auf sich auf. Treten sie zurück, ihr Leben ist mir nichts wert. Ich liebe das Töten“. Zum Motiv will er keine Erinnerung mehr haben: „Er wisse nicht mehr, warum er das geschrieben habe, beteuerte der 70-jährige Salzburger vor dem Schwurgericht. Er hätte zu viel Alkohol getrunken und Medikamente eingenommen“ (Der Standard, 27.1.2017).
Dem Landeshauptmann und der Gruppe „Refugees Welcome“ habe sein Mandant „von sich aus“ einen Entschuldigungsbrief geschickt, erklärte der Verteidiger, der deshalb auch gleich um die Mindeststrafe in bedingter Ausfertigung bat. Der Angeklagte selbst erklärte, er habe nichts gegen Pühringer: „Seit Jahren bin ich ein Befürworter ihrer politischen Führung in Oberösterreich”, zeigte sich der FPÖ-Parteianhänger voll des Lobes (OÖN). Das hat was! Ein FPÖ-Parteianhänger – oder FPÖ-Mitglied, wie ihn der „Standard“ zitiert – bedroht den ÖVP-Landeshauptmann, der nach der Wahl mit der FPÖ koaliert. Das Posting des Salzburgers war ihm allerdings erst durch dessen Entschuldigungsbrief bekannt geworden.
Und was ist mit dem Vorwurf der Wiederbetätigung? Der Pensionist hatte nicht nur auf seinem FB-Profil die Fotomontage des Eingangs zum KZ-Auschwitz mit dem Schriftzug „Asylheim — wir haben wieder geöffnet“ veröffentlicht und darunter „Arbeit macht frei“ gepostet, sondern war auch Mitglied von diversen fremdenfeindlichen Facebook-Gruppen. Dem Gericht erklärte er: „Ich weiß es nicht. Ich habe keine Einstellung zum Nationalsozialismus” (OÖN). Aha! Im Lichte dieser Erkenntnisse wären die 15 Monate wirklich sehr günstig.