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Innsbruck: Kein Rassist, sondern „reinrassiger Blödsinn“!

Im Pro­zess gegen den 49-jäh­ri­­gen Unter­län­der vor dem Lan­des­ge­richt Inns­bruck konn­te nicht geklärt wer­den, was einen wie ihn dazu bringt, sich auf sei­nem Face­­book-Pro­­fil öffent­lich dafür aus­zu­spre­chen, dass man dem ‚Kamel­trei­ber­pack‘ Hän­de und Geschlechts­tei­le abschnei­den und sie dann über dem Urwald abwer­fen soll. Es waren unfass­ba­re Hass-Orgi­­en, für die er sich am Mitt­woch, 25. Jänner […]

28. Jan 2017

Der Ange­klag­te bekann­te sich schul­dig im Sinn der Ankla­ge, die ihm nicht nur Ver­het­zung (§ 283 StGB), son­dern auch Auf­for­de­rung zu mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lun­gen (§ 282 StGB) vorwarf:

„Auch wenn das nun furcht­bar aus­sieht, ich bin kein Ras­sist oder Reli­gi­ons­has­ser. Frau Rat, es war ein rein­ras­si­ger Blöd­sinn!” (Tiro­ler Tages­zei­tung, 26.1.2017).

Er habe immer nur Ver­bre­cher gemeint, nie gan­ze Volks­grup­pen oder Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten. Im Sport betreue er seit jeher ger­ne Migra­ti­ons­kin­der. „Ja, aber ihre Pos­tings klin­gen ganz anders“ (Kro­ne Tirol 26.1.2017), kon­ter­te ihm die Rich­te­rin, ver­häng­te dann aber eine über­ra­schend mil­de Stra­fe, die sich auf 1200 Euro oder ersatz­wei­se 5 Mona­te Haft beläuft. Viel­leicht, weil der Ange­klag­te auch ange­kün­digt hat, sich aus Face­book zurück­zu­zie­hen. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig, obwohl es der Ange­klag­te sofort ange­nom­men hat.

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Schlagwörter: Justiz und Strafverfolgung | Tirol |