Der Angeklagte bekannte sich schuldig im Sinn der Anklage, die ihm nicht nur Verhetzung (§ 283 StGB), sondern auch Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen (§ 282 StGB) vorwarf: „Auch wenn das nun furchtbar aussieht, ich bin kein Rassist oder Religionshasser. Frau Rat, es war ein reinrassiger Blödsinn!” (Tiroler Tageszeitung, 26.1.17).
Er habe immer nur Verbrecher gemeint, nie ganze Volksgruppen oder Religionsgemeinschaften. Im Sport betreue er seit jeher gerne Migrationskinder. „Ja, aber ihre Postings klingen ganz anders.“ (Krone Tirol 26.1.20), konterte ihm die Richterin, verhängte dann aber eine überraschend milde Strafe, die 1.200 Euro oder ersatzweise fünf Monate Haft beträgt. Vielleicht spielte bei der Strafbemessung eine Rolle, dass der Angeklagte ankündigte, sich von Facebook zurückzuziehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, obwohl es der Angeklagte sofort angenommen hat.