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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

OGH bestätigt Einstweilige Verfügung gegen „Aula”

Gute Neu­ig­kei­ten hat Harald Wal­ser zu berich­ten: Der Obers­te Gerichts­hof fäll­te ein Urteil gegen die „Aula”.

11. Jan. 2017

Dem­nach hat der OGH die Einst­wei­li­gen Ver­fü­gung gegen die FPÖ-nahe Zei­tung „Aula” bestä­tigt. Harald Wal­ser schreibt dazu auf sei­nem Blog (10.1.17):

Nun hat die Letzt­in­stanz, der Obers­te Gerichts­hof (OGH), über unse­ren Antrag auf eine Einst­wei­li­ge Ver­fü­gung gegen die FPÖ-nahe Zeit­schrift Aula ent­schie­den: zuguns­ten der Klä­ge­rIn­nen. Wir freu­en uns mit den Klä­ge­rIn­nen, acht Über­le­ben­de des KZ Maut­hau­sen, Rudolf Gel­bard als Über­le­ben­der des KZ The­re­si­en­stadt und Caro­li­ne Shkla­rek-Zel­man, die Toch­ter des Maut­hau­sen-Über­le­ben­den Leon Zelman.

Ein kur­zer Über­blick: Die Klä­ge­rIn­nen füh­ren mit Grü­ner Unter­stüt­zung zwei Ver­fah­ren gegen die rechts­extre­me Aula und deren Autor Man­fred Dus­wald, der in einem Arti­kel KZ-Über­le­ben­de pau­schal als Mas­sen­mör­der und Land­pla­ge bezeich­ne­te: ein medi­en­recht­li­ches und zivil­recht­li­ches. Im zivil­recht­li­chen Ver­fah­ren wur­de nun der Antrag auf Unter­las­sung der Wie­der­ho­lung die­ser und ähn­li­cher Aus­sa­gen bis zum Ende des Ver­fah­rens in zwei Instan­zen gewon­nen. Der OGH bestä­tig­te nun als Letzt­in­stanz die vor­her­ge­hen­de Entscheidung.

Es wur­de uns nicht nur in der Aus­le­gung des Bedeu­tungs­in­halts des Dus­wald-Arti­kels recht gege­ben – also wie der Arti­kel inhalt­lich zu ver­ste­hen ist –, son­dern expli­zit auch die soge­nann­te „Aktiv­le­gi­ti­ma­ti­on“ der zehn Klä­ge­rIn­nen aner­kannt: Bis­lang war es in der öster­rei­chi­schen Recht­spre­chung sehr schwie­rig, eine Klags­le­gi­ti­ma­ti­on von ein­zel­nen Mit­glie­dern eines sehr gro­ßen beschul­dig­ten Kol­lek­tiv zu bekom­men. Im Fall der Maut­hau­sen-Befrei­ten wären das ca. 17.000 betrof­fe­ne Mit­glie­der eines Kol­lek­tivs. Der OGH stell­te in sei­ner stän­di­gen Rechts­spre­chung dar­auf ab, dass es einem so gro­ßen Kol­lek­tiv an der Über­schau­bar­keit und damit an der Betrof­fen­heit der ein­zel­nen Mit­glie­der mangle.

In unse­rem Fall ist es nun jedoch gelun­gen, für alle Klä­ge­rIn­nen eine per­sön­li­che Betrof­fen­heit von der kon­kre­ten Dif­fa­mie­rung durch den Aula-Arti­kel unter Beweis zu stel­len, in dem deren jewei­li­ges Lebens­schick­sal (Wider­stands­kämp­fer bzw. aus poli­ti­schen oder ras­si­schen Grün­den Ver­folg­te bzw. eine Nach­fah­rin eines aus ras­si­schen Grün­den Ver­folg­ten) ins Tref­fen geführt wur­de. Die­se per­sön­li­che Betrof­fen­heit wur­de vom OGH aus­drück­lich aner­kannt, womit das Kri­te­ri­um der Über­schau­bar­keit in den Hin­ter­grund rückte.

Wir gehen nun zusam­men mit unse­rer Anwäl­tin Maria Wind­ha­ger davon aus, dass wir auch das zivil­recht­li­che Haupt­ver­fah­ren gewin­nen wer­den, weil die ent­schei­den­de Rechts­fra­ge bereits vom OGH beant­wor­tet wur­de. Der Umstand, dass der OGH die per­sön­li­che Betrof­fen­heit der Klä­ger aner­kennt, hat wohl eine his­to­ri­sche Dimen­si­on, denn dadurch wird es künf­tig mehr Kla­gen in ähn­lich gela­ger­ten Fäl­len geben können.

Hoch­ran­gie FPÖ-Poli­ti­ke­rIn­nen, wie zuletzt der geschei­ter­te Bun­des­prä­si­dent­schafts­kan­di­dat Nor­bert Hofer, soll­ten es sich zukünf­tig genau über­le­gen, ob sie mit einer Zeit­schrift posie­ren, über deren Arti­kel zuletzt der OHG sagt, dass es hier­bei „nicht nur in mora­li­scher Hin­sicht an Respekt vor den Opfern des Natio­nal­so­zia­lis­mus mang­le, son­dern es sich viel­mehr um unwah­re und an Inten­si­tät kaum zu über­bie­ten­de Vor­wür­fe von kri­mi­nel­lem Ver­hal­ten“ handelt.

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Schlagwörter: FPÖ | Freilich/AULA | Klage | Rechtsextremismus | Steiermark | Wien

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