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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Die Probleme der Justiz mit dem KZ Mauthausen

Die Beant­wor­tung durch den Jus­tiz­mi­nis­ter der par­la­men­ta­ri­schen Anfra­ge zur „Gas­kam­mer-Leug­nung Maut­hau­sen” hat es in sich. Jus­tiz­mi­nis­ter Brand­stet­ter ver­tei­digt dar­in und auch in einem Inter­view mit dem Stan­dard die Ent­schei­dung des Minis­te­ri­ums bzw. des Wei­sungs­ra­tes, das Haupt­ver­fah­ren gegen einen Wel­ser Anwalt einzustellen.

4. Jan. 2017

Die heutige Gedenkstätte Mauthausen
Die heu­ti­ge Gedenk­stät­te Maut­hau­sen — Bild­quel­le: Wikipedia/Dnalor 01, frei unter Crea­ti­ve Com­mons 3.0.

Das Maut­hau­sen-Komi­tee spricht in sei­ner öffent­li­chen Stel­lung­nah­me von einer „völ­lig ver­fehl­ten Argu­men­ta­ti­on“ des Jus­tiz­mi­nis­ters (OTS MKÖ). Wir wer­den uns in den nächs­ten Tagen inten­si­ver damit beschäf­ti­gen, vor­erst ein­mal die MKÖ-Aus­sendung wiedergeben:

MKÖ und Netz­werk gegen Rechts­extre­mis­mus: „Völ­lig ver­fehl­te Argu­men­ta­ti­on des Jus­tiz­mi­nis­ters zur Wel­ser Gas­kam­mer-Leug­nung” — In ver­gleich­ba­ren Fäl­len gab es Schuldsprüche

Wien (OTS) — Jus­tiz­mi­nis­ter Wolf­gang Brand­stet­ter hat eine par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge des Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­ten Karl Öllin­ger zum Fall jenes Wel­ser Rechts­an­walts beant­wor­tet, der vor Gericht die Ver­ga­sun­gen im KZ Maut­hau­sen geleug­net hat­te. Das Maut­hau­sen Komi­tee Öster­reich (MKÖ) und das OÖ. Netz­werk gegen Ras­sismnus und Rechts­extre­mis­mus kri­ti­sie­ren den Inhalt die­ser Beant­wor­tung scharf.

„Das Abwür­gen des Straf­ver­fah­rens durch den Wei­sungs­rat im Minis­te­ri­um ist und bleibt Zwei-Klas­sen-Jus­tiz”, stellt MKÖ-Vor­sit­zen­der Wil­li Mer­nyi fest. „Scha­de, dass Minis­ter Brand­stet­ter das hoch­kom­pli­ziert zu recht­fer­ti­gen ver­sucht, statt es ein­fach zuzugeben.”

In der Anfra­ge­be­ant­wor­tung heißt es, der Wel­ser Anwalt habe die NS-Ver­bre­chen nicht „schlecht­hin und in ihrem Kern geleugnet”,

„Das ist eine völ­lig ver­fehl­te Argu­men­ta­ti­on”, sagt Netz­werk-Spre­cher Robert Eiter. „Denn um den Tat­be­stand des § 3h Ver­bots­ge­setz zu erfül­len, genügt die Leug­nung eines NS-Ver­bre­chens gegen die Mensch­lich­keit — etwa der Ver­ga­sun­gen im KZ Maut­hau­sen. Und dass letz­te­re zum Kern der NS-Ver­bre­chen in Öster­reich gehö­ren, steht hof­fent­lich außer Streit.”

Dies wird auch durch die bis­he­ri­ge Recht­spre­chung bestä­tigt. „Seit 2006 hat die Leug­nung von Gas­kam­mern im KZ Maut­hau­sen in min­des­tens drei Fäl­len zu Schuld­sprü­chen geführt”, betont MKÖ-Vor­sit­zen­der Mer­nyi. „Aber da waren Durch­schnitts­bür­ger ange­klagt und kein Rechts­an­walt mit guten Beziehungen.”

„Natür­lich ist immer ein­zel­fall­be­zo­gen zu ent­schei­den”, ergänzt Netz­werk-Spre­cher Eiter. „Wenn jedoch die einen für Gas­kam­mer-Leug­nung ver­ur­teil wer­den und der ande­re dem Straf­ver­fah­ren per Wei­sung ent­zo­gen wird, dann nennt man das eben Zwei-Klassen-Justiz.”

Arti­kel zum Thema:
— derstandard.at, 3.1.2016: Jus­tiz­mi­nis­ter ver­tei­digt Ein­stel­lung in Cau­sa Gaskammer
— stopptdierechten.at, 17.11.2016: Gas­kam­mer­lü­ge wie­der möglich?
— stopptdierechten.at, 1.11.2016: Die Gas­kam­mer­leug­ner und die Justiz
— stopptdierechten.at, 31.10.2016: Kein Ver­fah­ren bei Leug­nung von Gaskammern
— stopptdierechten.at, 30.10.2016: Wels/Wien: Kei­ne Gas­kam­mer in Mauthausen?

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Schlagwörter: Holocaustleugnung/-verharmlosung | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wien

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