Im September des Vorjahres begann er mit den offenen Nazi-Sprüchen. Vorher gab es einige Ausfälle gegen Politiker, die als „Staatsschmarotzer“ und „Eigentaschen-Werkler“ bezeichnet wurden. Einer, der sich von der Politik ungerecht behandelt fühlte, klagte und als Zeugen die „Böhsen Onkelz“ anrief. Dann teilt er am 23. September 2015 ein Posting von Manfred Haimbuchner, in dem der gegen eine „hysterische“ Willkommenskultur polemisiert und Erstaufnahmezentren an den EU-Außengrenzen fordert. Dazu fällt Manfred S. folgendes ein: „Unsere Politiker sind Dumm und Dümmer! Erst draufkommen wenns zu spät ist! Ich bin dafür das Mauthausen wieder geöffnet wird! Nur zur Unterbringung natürlich.“
Gleich am nächsten Tag postet er auf der Facebook-Seite einer Organisation für Entwicklungszusammenarbeit: „Du islamischer Teufel Dir müsste der Kopf abgehackt werden! Komm zu mir und ich mache es persönlich Islamistenschwein! Ihr gehört alle vergast!“
Dann macht Manfred S. zunächst einmal Pause mit seiner üblen Hetze, widmet sich wieder seinen musikalischen Vorlieben „Böhse Onkelz“ und Drafi Deutscher, bis er am 18. Jänner 2016 noch einmal loslegt – gegen den damaligen Bundespräsidenten und wieder mit Mauthausen: „Der Fischer der uns nur Geld kostet und sonst nix soll sei Pappn holtn oder glei noch Mauthausen gehen!”
Vor dem Gericht rechtfertigte er sich damit, dass er sich hinreißen habe lassen. Von wem? Durch was? Die APA schreibt dazu: „Er wollte damit seinen Ärger über die Politik ausdrücken. Von dieser fühlte er sich im Stich gelassen, als es um die Bewilligung seiner Würstelhütte gegangen sei.“
Für die Bewilligung einer Würstelhütte ist aber nicht der Bundespräsident zuständig, auch nicht die Politik im allgemeinen oder der „islamische Teufel“, sondern eine Behörde. Die Geschworenen erkannten in allen drei genannten Postings auf Wiederbetätigung. Weil sich der Angeklagte schuldig und reuig zeigte, wurde die bedingt ausgesprochene Haftstrafe in eine Geldstrafe von 4.500 Euro umgewandelt. Manfred S. nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft verzichtete ebenfalls auf Rechtsmittel, somit ist das Urteil rechtskräftig.
Allerdings gibt es noch ein Problem: die Postings!
Gelöscht ist nur sein Posting zu Haimbuchner. Die beiden anderen Postings hat Manfred S. bis nach der Hauptverhandlung nicht gelöscht. Die Wiederbetätigung von Manfred S. ist nach wie vor online. In einem Fall auf der Timeline einer blauen Aktivistin, die ihm zwar zu seinem Fischer-Posting schrieb: „Herr S., das ist eine mehr als unangebrachte Äußerung, sie sollten schon darüber nachdenken, was sie schreiben !“, das Posting von Manfred S. aber bis heute nicht löschte.