Vier Verhandlungen wegen des Verdachts der Verhetzung gab es am 11.11.2016 am Landesgericht Graz, aber nur in einem Fall folgte eine Verurteilung. Zwei Prozesse endeten mit Freispruch, im vierten Fall vermutete der Richter Wiederbetätigung, und die muss vor einem Geschworenengericht verhandelt werden. Alle vier Fälle wurden von selben Richter verhandelt, berichtet der ORF Steiermark.
Allen vier Fällen gemeinsam ist nicht nur der Richter, sondern dass die angeklagten Äußerungen auf Facebook abgegeben wurden. Da die den Angeklagten vorgeworfenen Äußerungen in der Meldung des ORF wiedergegeben wurden, gehen wir im einzelnen nicht weiter auf sie ein. Die Entscheidungen in den Fällen 1, 2 und 4 bewegen sich durchaus im Rahmen ähnlicher Vorfälle bzw. sind durch den Zeitpunkt der Tat (Fall 4: Vorjahr) gerechtfertigt.
Anders scheint uns das bei Fall 3, wo der Angeklagte (44) zu einer angeblichen Vergewaltigung durch einen Asylwerber gepostet hatte: „Warum schneiden sie ihm den Kopf nicht runter und töten seine Familie, wie sie es im Herkunftsland getan hätten.“ (ORF) Der Richter wertete das als „geschmacklose Äußerung“, wir hätten für ein Verurteilung nach § 282 StGB plädiert (Aufforderung zu bzw. Gutheißung von mit Strafe bedrohten Handlungen).
Alle vier Entscheidungen waren am Verhandlungstag noch nicht rechtskräftig.