Jetzt kommt Facebook in die Ziehung. Nach mehreren Klagen gegen Hassposter gehen die Grünen nun gegen das soziale Netzwerk selbst vor. Der Mediensprecher der Grünen, Dieter Brosz, und die Anwältin Maria Windhager haben am Freitag in einer Pressekonferenz erklärt, dass und warum Grünen-Chefin Eva Glawischnig beim Handelsgericht Wien Klage gegen Facebook eingereicht hat.
Im folgenden Auszüge aus der schriftlichen Pressemitteilung:
In einem Beitrag auf Facebook von April 2016 wurde unsere Bundessprecherin und Klubobfrau Eva Glawischnig als „miese Volksverräterin” und „korrupter Trampel” bezeichnet. Das Posting stammt von Facebook-Userin „Michaela Jaskova”. Es handelt sich dabei aber um ein Fakeprofil. Es erfüllt ganz eindeutig den Tatbestand der üblen Nachrede sowie der Ehrenbeleidigung.
Das Posting ist nach wie vor abrufbar. Und weil es trotz unserer Aufforderung bisher nicht gelöscht wurde, ist Facebook jetzt in der Verantwortung. Glawischnig hat deshalb am 9. September am Handelsgericht Wien Klage gegen Facebook eingereicht. Darüber hinaus stellten wir Grüne einen Antrag auf Herausgabe der Userdaten.
Konkret wird die Facebook Ireland Limited mit Sitz in Dublin geklagt, eine englische Übersetzung der Klage haben wir bereits beigelegt. Der Streitwert beträgt 69.500 Euro. Somit müsste der Fall in letzter Instanz vor dem Obersten Gerichtshof landen, führt unsere Anwältin Maria Windhager aus. Wir Grüne wollen, dass Facebook seine Geschäftspraxis ändert und mehr gegen Hasspostings unternimmt.![]()
Das erwähnte Facebook-Profil hat auch die Krebsgerüchte gegen Präsidentschaftskandidat Alexander Van der Bellen als erstes verbreitet. Viele Hassposter stehen in einem Naheverhältnis zur FPÖ, und sind Mitglieder in Gruppen wie „Unsere Blaue Seite”.
Wenn der Urheber oder die Urheberin nicht bekannt ist, ist ein rechtliches Vorgehen gegen Hassposter fast unmöglich. Facebook gibt aber Nutzerdaten von Fakeprofilen nur auf richterliche Anordnung heraus, ein Fakeprofil kann man aber nicht klagen. „Hier beißt sich die Katze in den Schwanz”, sagt Windhager. Facebook verhindert so eine Strafverfolgung.
Wir Grüne gehen seit vielen Monaten intensiv gegen Hass im Internet vor. Im vergangenen Jahr haben wir 40 Verfahren geführt. Unser Zwischenfazit: Die österreichische Rechtslage bietet grundsätzlich einen guten Schutz. Es ist aber problematisch, dass Facebook sich mit nationalen Gesetzen wie dem E‑Commerce-Gesetz oder dem Verbotsgesetz nicht oder nicht ausreichend auseinandersetzt.
So hat ein Facebook-Nutzer für Glawischnig eine Gaskammer gefordert. Wir meldeten den Kommentar, Facebook sah aber keinen Vorstoß gegen die „Community Standards”. Brosz beklagt, dass Facebook zwar PR-Agenturen in den Ländern beschäftigt, aber keine RechtsanwältInnen. „Ein internationaler Konzern kann darauf nicht pfeifen”, so unser Mediensprecher.
Zudem löscht Facebook nicht, sondern sperrt lediglich den Zugriff. Aus anderen Ländern sind „gelöschte” Postings daher weiter abrufbar. Unsere Anwältin sieht darin keine grundlegende Entfernung.
Von Facebook liegt noch keine Stellungnahme vor.