Anfang 2015 haben wir in einem Beitrag über Attacken auf Moscheen und andere islamische Gebetseinrichtungen berichtet. Das Innenministerium hatte damals erklärt, dass Attacken auf islamische Gebetseinrichtungen nicht gesondert erfasst würden, da es sich „glücklicherweise“ um Einzelfälle handle.
Weil wir nicht nur über politisch motivierte Attacken auf religiöse Einrichtungen von Muslimen, sondern auf die bei allen anderen Religionen Bescheid wissen wollten, stellten wir eine alle Religionen und deren Einrichtungen bzw. Begräbnisstätten umfassende Anfrage. Die Antwort des Innenministeriums ist ziemlich erschütternd. Attacken auf religiöse Einrichtungen könnten „aus unterschiedlichen Beweggründen, nicht nur aus weltanschaulicher Motivation heraus erfolgen“. Das ist natürlich eine ziemlich tiefsinnige Erkenntnis, der gleich noch heftigere folgen: „Unter anderem können auch Bereicherungsabsichten oder eine politisch-religiöse (z.B. islamistisch-antisemitische) Motivlage hinter solchen Straftaten stehen.“
Irgendwie waren wir von der naiven Vorstellung beseelt, dass es genau die Arbeit von Ermittlungsbehörden ist, Bereicherungsabsichten von weltanschaulichen und politisch-religiösen Motiven unterscheiden zu können. Was die kriminelle Motivlage betrifft, scheint das möglich zu sein. Die Aufzählung nach unterschiedlichen Delikten ist detailliert.
Was die politischen bzw. „weltanschaulichen“ Motive betrifft, so scheinen der Verfassungsschutz und das Innenministerium aber wenig bis keine Ahnung zu haben. Über die behauptete „islamistisch-antisemitische“ Motivlage bei Attacken hätten wir gerne Genaueres erfahren. Wo, wann und wer? Die Anfragebeantwortung gibt dazu nichts her. Skandalös ist die Anfragebeantwortung dort, wo – wie z.B. 2014 – allein die Pressemeldungen eine Häufung von rechtsextremen Attacken auf islamische Eirichtungen signalisieren.
Eigentlich kann man nur hoffen, dass das Wissen über politisch-religiös und weltanschaulich motivierte Attacken viel größer ist als das, was das Innenministerium über die Anfragebeantwortung (nicht) preisgibt. Alles andere wäre ziemlich fahrlässig.
Vermutlich ist es deshalb notwendig, noch genauer nachzufragen.