Auf seinem Facebook-Profil hatte der Angeklagte Nazi-Lieder wie „Wir sind braune Soldaten, stolz und frei“ oder „Hakenkreuz am Stahlhelm“ verlinkt. Die will er zufällig bei der Google-Suche nach „Marschmusik“ gefunden haben. Auf der Internetseite des Ansfeldener Bürgermeisters hatte er im September 2015 den Satz „Mauthausen ist auch wieder offen“ deponiert, als dort über die mögliche Unterstützung für eine Flüchtlingsunterkunft informiert wurde. Die „Hutschnur“ sei ihm da gerissen, weil ihm einige Tage zuvor eine Finanzhilfe für sich und seine psychisch kranke Frau abgelehnt worden sei. „Die bekam ich nicht, aber die Flüchtlinge, die nicht arbeiten, bekommen Geld“, versuchte er eine Antwort auf das Motiv für seine KZ-Drohung.
Ansonsten war von ihm sehr oft „Ich weiß nicht“ zu hören. Nichts Erhellendes wusste er auch beizutragen, als er gefragt wurde, warum er ein dümmlich-hetzerisches Posting zu einem betenden Mann gepostet hatte: „Das habe ich geschickt bekommen.“ Es nützte nichts. Die Geschworenen urteilten auf schuldig. Die Strafe, 18 Monate bedingt, ist noch nicht rechtskräftig.