Linz: Hakenkreuz-Tattoo, aber kein Neonazi?

Als er sich das Hak­enkreuz-Tat­too stechen ließ, war er noch jung, behauptete der Angeklagte, der mit­tler­weile 45 Jahre alt ist. Vor einem Geschwore­nen­gericht in Linz musste er sich aber nicht wegen des alten Tat­toos ver­ant­worten, son­dern weil er auf der Inter­net­seite sein­er Heimat­ge­meinde im Umkreis von Linz ein­schlägig unter­wegs war. Außer­dem musste er sich auch noch wegen Ver­het­zung auf sein­er Face­book-Seite verantworten.

Auf seinem Face­book-Pro­fil hat­te der Angeklagte Nazi-Lieder wie „Wir sind braune Sol­dat­en, stolz und frei“ oder „Hak­enkreuz am Stahlhelm“ ver­linkt. Die will er zufäl­lig bei der Google-Suche nach „Marschmusik“ gefun­den haben. Ja, der Algo­rith­mus ist ein Hund. Ein­mal Nazi, immer Nazi!

Auf der Inter­net­seite des Ans­felden­er Bürg­er­meis­ters hat­te er im Sep­tem­ber 2015 den Satz „Mau­thausen ist auch wieder offen“ deponiert, als dort über die mögliche Unter­stützung für eine Flüchtling­sun­terkun­ft informiert wurde. Die „Hutschnur“ sei ihm da geris­sen, weil ihm einige Tage zuvor eine Finanzhil­fe für sich und seine psy­chisch kranke Frau abgelehnt wor­den sei. “Die bekam ich nicht, aber die Flüchtlinge, die nicht arbeit­en, bekom­men Geld“, ver­suchte er eine Antwort auf das Motiv für seine KZ-Drohung.


Auch nur unab­sichtlich tätowiert? (Sym­bol­bild)
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Anson­sten war von ihm sehr oft „Ich weiß nicht“ zu hören. Nichts Erhel­len­des wusste er auch beizu­tra­gen, als er gefragt wurde, warum er ein dümm­lich-het­zerisches Post­ing zu einem betenden Mann gepostet hat­te: „Das habe ich geschickt bekom­men“.

Es nützte nichts. Die Geschwore­nen urteil­ten auf schuldig. Die Strafe- 18 Monate bed­ingt – ist noch nicht rechtskräftig.