FPÖ: Ermittlungen gegen Gemeinderäte eingestellt

Die Staat­san­waltschaft Linz hat die Ermit­tlun­gen gegen die zwei Linz­er FPÖ-Gemein­deräte eingestellt, die sich im Jän­ner auf Face­book het­zerisch über „not­geile junge Musel­mane“ und deren ange­bliche Vor­liebe für Sodomie unter­hal­ten haben. Gegen die bei­den war wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung ermit­telt wor­den. Da bei den Ermit­tlun­gen aber nicht nachgewiesen wer­den kon­nte, dass mehr als 30 Per­so­n­en auf die fraglichen Post­ings zugreifen kon­nten, wurde in der Sache selb­st nicht weit­er ermittelt.


Der Face­book-Kom­men­tar
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Die Entschei­dung der Staat­san­waltschaft Linz ver­weist auf ein Prob­lem, mit dem auch wir häu­fig bei Mel­dun­gen an uns kon­fron­tiert sind. Es reicht nicht aus, nur einen Screen­shot ein­er verdächti­gen Mel­dung zu machen. Wenn – wie in diesem Fall – Face­book anzeigt, dass nur ein eingeschränk­ter Per­so­n­enkreis die Mel­dung lesen kann, dann muss auch der Per­so­n­enkreis zahlen­mäßig aus­gewiesen werden.


Die Weltkugel zeigt ein öffentlich­es Post­ing an. Das Zeichen rechts zeigt an, dass nur ein eingeschränk­ter Per­so­n­enkreis die Mel­dung lesen kann, dann muss auch der Per­so­n­enkreis zahlen­mäßig aus­gewiesen werden
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Auch der Zeit­punkt, zu dem die Mel­dung erstellt wurde, sollte klar aus­gewiesen sein – da Face­book bei kurz zurück­liegen­den Post­ings nur unzure­ichende Angaben mitliefert (in diesem Fall: 4 Stun­den). Wenn die verdächtige Mel­dung öffentlich zugänglich ist, dann darf auch ein Link zu der Mel­dung nicht fehlen.


Kür­zlich geschriebene Post­ings zeigt Face­book in Stun­den an. Wichtig ist aber eine genaue Zei­tangabe (Datum und Uhrzeit)
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Mit Beginn des Jahres 2016 ist die Gren­ze, ab der Öffentlichkeit bei ein­er Ver­het­zung gegeben ist, deut­lich abge­senkt wor­den: von 150 auf 30 Per­so­n­en. Obwohl die Post­ings der bei­den FPÖ-Gemein­deräte, von denen der eine, Markus Kra­zl, wenige Tage nach Bekan­ntwer­den der Post­ings, zurück­ge­treten ist, unter die neuen Bes­tim­mungen fall­en, wurde von den anzeigen­den Per­so­n­en offen­sichtlich ver­ab­säumt, den Kreis der poten­ziellen LeserIn­nen zu dokumentieren.


Markus Kra­zls selb­st­mitlei­di­ge Erklärung
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Das Resul­tat: die Ermit­tlun­gen wur­den nach Prü­fung der for­malen Voraus­set­zun­gen (wur­den 30 Per­so­n­en erre­icht mit dem Post­ing ?) eingestellt. Eine inhaltliche Prü­fung des Ver­dachts auf Ver­het­zung fand gar nicht mehr statt. Die Reak­tion des FPÖ-Klubob­manns im Linz­er Gemein­der­at auf die Ein­stel­lung des Ver­fahrens („Anzeigen und Dif­famierun­gen mit poli­tis­ch­er Schlag­seite schüchtern uns nicht ein”) verken­nt, dass nur das Fehlen der for­malen Voraus­set­zung ein­er aus­re­ichen­den Öffentlichkeit zur Ein­stel­lung des Ver­fahrens geführt hat.