FPÖ: Ermittlungen gegen Gemeinderäte eingestellt

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Die Staats­an­walt­schaft Linz hat die Ermitt­lun­gen gegen die zwei Lin­zer FPÖ-Gemein­de­rä­te ein­ge­stellt, die sich im Jän­ner auf Face­book het­ze­risch über „not­gei­le jun­ge Musel­ma­ne“ und deren angeb­li­che Vor­lie­be für Sodo­mie unter­hal­ten haben. Gegen die bei­den war wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung ermit­telt wor­den. Da bei den Ermitt­lun­gen aber nicht nach­ge­wie­sen wer­den konn­te, dass mehr als 30 Per­so­nen auf die frag­li­chen Pos­tings zugrei­fen konn­ten, wur­de in der Sache selbst nicht wei­ter ermittelt.


Der Face­book-Kom­men­tar
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Die Ent­schei­dung der Staats­an­walt­schaft Linz ver­weist auf ein Pro­blem, mit dem auch wir häu­fig bei Mel­dun­gen an uns kon­fron­tiert sind. Es reicht nicht aus, nur einen Screen­shot einer ver­däch­ti­gen Mel­dung zu machen. Wenn – wie in die­sem Fall – Face­book anzeigt, dass nur ein ein­ge­schränk­ter Per­so­nen­kreis die Mel­dung lesen kann, dann muss auch der Per­so­nen­kreis zah­len­mä­ßig aus­ge­wie­sen werden.


Die Welt­ku­gel zeigt ein öffent­li­ches Pos­ting an. Das Zei­chen rechts zeigt an, dass nur ein ein­ge­schränk­ter Per­so­nen­kreis die Mel­dung lesen kann, dann muss auch der Per­so­nen­kreis zah­len­mä­ßig aus­ge­wie­sen werden
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Auch der Zeit­punkt, zu dem die Mel­dung erstellt wur­de, soll­te klar aus­ge­wie­sen sein – da Face­book bei kurz zurück­lie­gen­den Pos­tings nur unzu­rei­chen­de Anga­ben mit­lie­fert (in die­sem Fall: 4 Stun­den). Wenn die ver­däch­ti­ge Mel­dung öffent­lich zugäng­lich ist, dann darf auch ein Link zu der Mel­dung nicht fehlen.


Kürz­lich geschrie­be­ne Pos­tings zeigt Face­book in Stun­den an. Wich­tig ist aber eine genaue Zeit­an­ga­be (Datum und Uhrzeit)
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Mit Beginn des Jah­res 2016 ist die Gren­ze, ab der Öffent­lich­keit bei einer Ver­het­zung gege­ben ist, deut­lich abge­senkt wor­den: von 150 auf 30 Per­so­nen. Obwohl die Pos­tings der bei­den FPÖ-Gemein­de­rä­te, von denen der eine, Mar­kus Krazl, weni­ge Tage nach Bekannt­wer­den der Pos­tings, zurück­ge­tre­ten ist, unter die neu­en Bestim­mun­gen fal­len, wur­de von den anzei­gen­den Per­so­nen offen­sicht­lich ver­ab­säumt, den Kreis der poten­zi­el­len Lese­rIn­nen zu dokumentieren.


Mar­kus Krazls selbst­mit­lei­di­ge Erklärung
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Das Resul­tat: die Ermitt­lun­gen wur­den nach Prü­fung der for­ma­len Vor­aus­set­zun­gen (wur­den 30 Per­so­nen erreicht mit dem Pos­ting ?) ein­ge­stellt. Eine inhalt­li­che Prü­fung des Ver­dachts auf Ver­het­zung fand gar nicht mehr statt. Die Reak­ti­on des FPÖ-Klub­ob­manns im Lin­zer Gemein­de­rat auf die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens („Anzei­gen und Dif­fa­mie­run­gen mit poli­ti­scher Schlag­sei­te schüch­tern uns nicht ein”) ver­kennt, dass nur das Feh­len der for­ma­len Vor­aus­set­zung einer aus­rei­chen­den Öffent­lich­keit zur Ein­stel­lung des Ver­fah­rens geführt hat.