Der Facebook-Kommentar
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Linz verweist auf ein Problem, mit dem auch wir häufig bei Meldungen an uns konfrontiert sind. Es reicht nicht aus, nur einen Screenshot einer verdächtigen Meldung zu machen. Wenn – wie in diesem Fall – Facebook anzeigt, dass nur ein eingeschränkter Personenkreis die Meldung lesen kann, dann muss auch der Personenkreis zahlenmäßig ausgewiesen werden.
Auch der Zeitpunkt, zu dem die Meldung erstellt wurde, sollte klar ausgewiesen sein – da Facebook bei kurz zurückliegenden Postings nur unzureichende Angaben mitliefert (in diesem Fall: 4 Stunden). Wenn die verdächtige Meldung öffentlich zugänglich ist, dann darf auch ein Link zu der Meldung nicht fehlen.
Mit Beginn des Jahres 2016 ist die Grenze, ab der Öffentlichkeit bei einer Verhetzung gegeben ist, deutlich abgesenkt worden: von 150 auf 30 Personen. Obwohl die Postings der beiden FPÖ-Gemeinderäte, von denen der eine, Markus Krazl, wenige Tage nach Bekanntwerden der Postings, zurückgetreten ist, unter die neuen Bestimmungen fallen, wurde von den anzeigenden Personen offensichtlich verabsäumt, den Kreis der potenziellen LeserInnen zu dokumentieren.
Markus Krazls selbstmitleidige Erklärung
Das Resultat: Die Ermittlungen wurden nach Prüfung der formalen Voraussetzungen (wurden 30 Personen erreicht mit dem Posting?) eingestellt. Eine inhaltliche Prüfung des Verdachts auf Verhetzung fand gar nicht mehr statt. Die Reaktion des FPÖ-Klubobmanns im Linzer Gemeinderat auf die Einstellung des Verfahrens („Anzeigen und Diffamierungen mit politischer Schlagseite schüchtern uns nicht ein”) verkennt, dass nur das Fehlen der formalen Voraussetzung einer ausreichenden Öffentlichkeit zur Einstellung des Verfahrens geführt hat.