Im Jahr 2008 war der damalige Obmann des steirischen RFJ, Michael Winter, zu einer Haftstrafe wegen Verhetzung verurteilt worden, weil er in einem Beitrag für die Zeitschrift des RFJ, „Tangente“, Muslimen eine Tendenz zur Sodomie unterstellt hatte. Im Verhetzungsprozess gegen seine Mutter, die frühere FPÖ-Abgeordnete Susanne Winter, hatte dieser Vorwurf ebenfalls eine Rolle gespielt. Susanne Winter wurde aber in diesem Punkt von der Anklage freigesprochen, weil sie sich damit gerechtfertigt hatte, dass sie nur ihren Sohn verteidigt hätte.
In Linz wurden die Facebook-Kommentare der beiden FPÖ-Gemeinderäte der Staatsanwaltschaft zur Prüfung des Vorwurfs der Verhetzung übermittelt. Die Kommentare der beiden waren zwar nur für den FB-Freundeskreis einsehbar, der aber weit über der Hürde von 30 Personen liegt, die die Öffentlichkeit bei Verhetzung begründen.