Feldkirch/Alberschwende: Viel Bier, wenig Hirn

Am Lan­des­gericht Feld­kirch fand gestern der Prozess gegen zwei — ver­schieden­er Delik­te wie gefährliche Dro­hung, Sachbeschädi­gung, Raufhan­del, Kör­per­ver­let­zung, ver­suchter Haus­friedens­bruch – Angeklagte statt, die im Vor­jahr in der Nacht auf Oster­mon­tag in Alber­schwende Parolen brül­lend durch den beschaulichen Ort Alber­schwende im Bre­gen­z­er­wald ran­daliert und eine Flüchtling­sun­terkun­ft ange­grif­f­en haben.

Alber­schwende, das ist jen­er Ort im Bre­gen­z­er­wald, wo nur wenige Wochen vor der Attacke fast der ganze Ort, allen voran die Bürg­er­meis­terin Ange­li­ka Schwarz­mann (ÖVP), gegen die Abschiebung von fünf syrischen Asyl­wer­bern erfol­gre­ich protestiert hat­te. Der Schock über die Attacke zu Ostern war auch deshalb beson­ders groß, weil er nach dieser Aktion nicht erwartet wor­den war.

Bei den zwei Angeklagten war es umgekehrt. Die Trans­par­ente und Plakate „Wir sind Asyl“, die der Kul­turvere­in im Ort platziert hat­te, ärg­erten sie. Dazu kam dann noch, dass sie sich in den Nach­barorten wegen der Parole des Kul­turvere­ins die Frage anhören lassen mussten, ob denn nun alle Alber­schwen­der Asy­lanten seien. Eine unge­heure Schmach!


Alber­schwende © VOL.AT/Sohm
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Das alles spricht natür­lich nicht für eine spon­tane, besof­fene Aktion, son­dern für eine, die sich in einem frem­den­feindlichen Mikrokli­ma entwick­eln und durch den Ein­fluss von reich­lich Alko­hol ent­laden kon­nte. In den Bericht­en über den Prozess ist wenig von den Parolen die Rede, die da im Vor­jahr zu Ostern gerufen wor­den sein sollen. Wur­den da auch anti­semi­tis­che Parolen gerufen? Der Richter befand jeden­falls, dass die bei­den Angeklagten keine wirk­lichen Nazis sind und er hat ver­mut­lich – ziem­lich sich­er sog­ar – Recht damit. Der Hass und die Frem­den­feindlichkeit, die die Angeklagten zu der Ran­dale von Ostern 2015 trieben, kamen – wie das schon ziem­lich ver­harm­losend benan­nt wird — aus der Mitte der Gesellschaft, wen­ngle­ich nicht aus der Mitte von Alberschwende!

Die Ran­dale von Ostern 2015 ist schnell erzählt. Zunächst ris­sen die Angeklagten mit drei anderen „Wir sind Asyl“- Trans­par­ente herunter. Dabei kam es zu einem ersten Dis­put mit Flüchtlings­be­treuern. Drei Stun­den und einige Bock­biere später kehrten die Ran­dalier­er noch ein­mal zurück und ver­sucht­en die Asy­lun­terkun­ft zu stürmen:

„Die Fäuste flo­gen, die Scheibe der Ein­gangstüre zum Flüchtling­sheim wurde eingeschla­gen. Nein, sie woll­ten nicht ins Heim ein­drin­gen, sagen die Angeklagten. Nur dem Betreuer noch eins geben, durch das Tür­fen­ster“ (derstandard.at) .

Wohin – strafrechtlich und ermit­tlung­stech­nisch gese­hen – sind eigentlich die anderen Ran­dalier­er entschwun­den? Die wur­den schon vorher diver­sionell mit Geld­bußen abge­fer­tigt von der Staat­san­waltschaft. Die bei­den Angeklagten waren jedoch schon früher ein­mal wegen ander­er Delik­te mit Diver­sion davongekom­men und wur­den dies­mal verurteilt. Der Erstangeklagte (21) zu ein­er bed­ingten Haft­strafe von vier Monat­en und ein­er unbe­d­ingten Geld­strafe von 5.000 Euro: wegen ver­sucht­en Haus­friedens­bruchs, Raufhan­dels, Kör­per­ver­let­zung, Sachbeschädi­gung und ver­suchter Nöti­gung. Der Zwei­tangeklagte (26) fasste wegen gefährlich­er Dro­hung, Raufhan­dels und Sachbeschädi­gung eine Geld­strafe von 5.000 Euro aus. Bei­de Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Der Richter erk­lärte die Tat­en für beson­ders ver­w­er­flich, weil dadurch die Hemm­schwelle für solche und ähn­liche Tat­en sinke. Mit dem Urteil wurde sie wieder erhöht.

Im April 2016 erhielt die Bürg­er­meis­terin von Alber­schwende Ange­li­ka Schwarz­mann, den Ute-Bock-Preis für Zivil­courage zuge­sprochen – wegen ihres Ein­satzes für die Flüchtlinge. Sie und Alber­schwende brauchen sich nichts vor­w­er­fen zu lassen – ganz im Gegenteil!