Alberschwende, das ist jener Ort im Bregenzerwald, wo nur wenige Wochen vor der Attacke fast der ganze Ort, allen voran die Bürgermeisterin Angelika Schwarzmann (ÖVP), gegen die Abschiebung von fünf syrischen Asylwerbern erfolgreich protestiert hatte. Der Schock über die Attacke zu Ostern war auch deshalb besonders groß, weil er nach dieser Aktion nicht erwartet worden war.
Bei den zwei Angeklagten war es umgekehrt. Die Transparente und Plakate „Wir sind Asyl“, die der Kulturverein im Ort platziert hatte, ärgerten sie. Dazu kam dann noch, dass sie sich in den Nachbarorten wegen der Parole des Kulturvereins die Frage anhören lassen mussten, ob denn nun alle Alberschwender Asylanten seien. Eine ungeheure Schmach!
Alberschwende © VOL.AT/Sohm
Das alles spricht natürlich nicht für eine spontane, besoffene Aktion, sondern für eine, die sich in einem fremdenfeindlichen Mikroklima entwickeln und durch den Einfluss von reichlich Alkohol entladen konnte. In den Berichten über den Prozess ist wenig von den Parolen die Rede, die da im Vorjahr zu Ostern gerufen worden sein sollen. Wurden da auch antisemitische Parolen gerufen? Der Richter befand jedenfalls, dass die beiden Angeklagten keine wirklichen Nazis sind und er hat vermutlich Recht damit. Der Hass und die Fremdenfeindlichkeit, die die Angeklagten zu der Randale von Ostern 2015 trieben, kamen – wie das ziemlich verharmlosend benannt wird – aus der Mitte der Gesellschaft, wenngleich nicht aus der Mitte von Alberschwende.
Die Randale von Ostern 2015 ist schnell erzählt. Zunächst rissen die Angeklagten mit drei anderen „Wir sind Asyl“-Transparente herunter. Dabei kam es zu einem ersten Disput mit Flüchtlingsbetreuern. Drei Stunden und einige Bockbiere später kehrten die Randalierer noch einmal zurück und versuchten die Asylunterkunft zu stürmen: „Die Fäuste flogen, die Scheibe der Eingangstüre zum Flüchtlingsheim wurde eingeschlagen. Nein, sie wollten nicht ins Heim eindringen, sagen die Angeklagten. Nur dem Betreuer noch eins geben, durch das Türfenster.“ (derstandard.at, 10.5.16)
Wohin – strafrechtlich und ermittlungstechnisch gesehen – sind eigentlich die anderen Randalierer entschwunden? Die wurden schon vorher diversionell mit Geldbußen von der Staatsanwaltschaft abgefertigt. Die beiden Angeklagten waren jedoch schon früher einmal wegen anderer Delikte mit Diversion davongekommen und wurden diesmal verurteilt. Der Erstangeklagte (21) zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 5.000 Euro: wegen versuchten Hausfriedensbruchs, Raufhandels, Körperverletzung, Sachbeschädigung und versuchter Nötigung. Der Zweitangeklagte (26) fasste wegen gefährlicher Drohung, Raufhandels und Sachbeschädigung eine Geldstrafe von 5.000 Euro aus. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Der Richter erklärte die Taten für besonders verwerflich, weil dadurch die Hemmschwelle für solche und ähnliche Taten sinke. Mit dem Urteil wurde sie wieder erhöht.
Im April 2016 erhielt die Bürgermeisterin von Alberschwende Angelika Schwarzmann, wegen ihres Einsatzes für die Flüchtlinge den Ute-Bock-Preis für Zivilcourage zugesprochen. Sie und Alberschwende brauchen sich nichts vorwerfen zu lassen – ganz im Gegenteil!