„Ich habe nicht gewusst, dass ich in Österreich nicht meine Meinung kundtun darf”, verteidigte sich der junge Mann laut „Kurier“ (Kurier NÖ, 7.4.2016). Die alte Leier von Neonazis: die übelste Nazi-Hetze ist ja nur eine „Meinung“… Ist sie eben nicht, sondern ein Delikt nach dem Verbotsgesetz, das mit ziemlich schweren Strafandrohungen belegt ist. Die Geschworenen befanden ihn für schuldig, das Gericht verurteilte ihn zu 24 Monate Haft, fünf davon muss er absitzen. Das Urteil ist rechtskräftig.