„Ich habe nicht gewusst, dass ich in Österreich nicht meine Meinung kundtun darf”, verteidigte sich der junge Mann laut „Kurier“ (Kurier NÖ, 7.4.16). Die alte Leier von Neonazis: Die übelste Nazi-Hetze ist ja nur eine „Meinung“. Ist sie nicht, sondern ein Delikt nach dem Verbotsgesetz, das mit ziemlich schweren Strafandrohungen belegt ist. Die Geschworenen befanden ihn für schuldig, das Gericht verurteilte ihn zu 24 Monate Haft, fünf davon muss er absitzen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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St. Pölten: 24 Monate für Nazi-Parolen und Hakenkreuz
Eine drastische Strafe fasste am Mittwoch ein Mazedonier aus, der sich am Mittwoch vor dem Landesgericht St. Pölten wegen Wiederbetätigung verantworten musste. Schon mit 14 Jahren ließ er sich ein Hakenkreuz auf die Brust tätowieren. In sozialen Netzwerken postete der gelernte Koch (26) zwischen 2013 und 2015 Nazi-Parolen. Seine Verantwortung vor Gericht klang eher nicht so, als ob er sich ändern würde.
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