Der blaue Bürgermeister befürchtete, dass die Asylwerber, die im Gasthof untergebracht werden sollten, ihre Triebe nicht beherrschen könnten. Tatsächlich aber waren es Einheimische, die ihre Emotionen nicht unter Kontrolle hatten – inklusive Bürgermeister, der den Menschen, die vor Krieg und Terror geflohen sind, den „Charakter“ absprach.
In den Gasthof zogen keine Flüchtlinge ein. Die Besitzer haben angesichts der deutlichen Signale – Bürgermeister, Facebook-Hetze, Böller-Anschlag – resigniert. Einer der Hetzer musste sich allerdings für seine unfassbaren Sprüche vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. „De tuama woll obmurgsn“ und „Gemma se daschlogn?“ hatte er gepostet. Vor Gericht wollte er sich mit Angst um seine Angehörigen rechtfertigen: „Es tut mir jetzt leid, dass ich das geschrieben habe. Ich hatte Angst, dass die Ausländer meinen Verwandten etwas antun könnten.“ (Kleine Zeitung)
Die Staatsanwaltschaft hat das anders beurteilt, in diesen Sprüchen eine Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen (§ 282 StGB) gesehen und den Kärntner deshalb angeklagt. Das Gericht folgte der Anklage und verurteilte den jungen Kärntner zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bedingt. Da die Staatsanwaltschaft sich nicht zu dem Urteil erklärte, ist es noch nicht rechtskräftig.