Skip to content
Stoppt die Rechten

Stoppt die Rechten

Antifaschistische Website

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky
  • Suche
  • Wissen
    • Rechtsextremismus
    • Ist die FPÖ rechtsextrem?
    • Rechtsextreme Medien in Österreich
    • Faschismus
    • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
    • Antisemitismus
    • Rassismus
    • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
    • NS-Symbole und Abzeichengesetz
    • Verhetzung. Was ist das? Was kann ich dagegen tun?
  • Handeln
    • Aktiv werden und handeln
    • Was kann wie wo gemeldet werden?
    • Gegen Sticker & Geschmiere
    • How to “Prozessreport”?
  • Hilfreich
    • Anleitung Sicherung von FB-Postings/Kommentaren
    • Strafbare Inhalte im Netz: eine Anzeige/Sachverhaltsdarstellung einbringen
  • Wochenrückblick
  • Gastbeiträge
  • Materialien
  • Rezensionen

„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

FPÖ
Einzelfallzähler

aktuell 0 Fälle
alle Fälle lesen

Waffenfunde
 

0
alle Fälle lesen
Lesezeit: 2 Minuten

So darf man vergleichen!

Unbe­glei­te­te Flücht­lings­kin­der dür­fen nicht anders behan­delt wer­den wie alle ande­ren Kin­der und Jugend­li­che, die ohne ihre Eltern auf­wach­sen müs­sen. Das Prin­zip der Gleich­be­hand­lung ist z.B. in der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on fest­ge­legt. Somit soll­te auch für Öster­reich gel­ten, „dass das Prin­zip des Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bots jeg­li­che Benach­tei­li­gung eines (…) unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­lings untersagt.“

22. Aug. 2015

Stimmt das? Wer­den unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Kin­der und Jugend­li­che gleich behan­delt? Oder wer­den sie gar bes­ser behan­delt, wie bei­spiels­wei­se in dem Schrei­ben „Ja, das darf man ver­glei­chen“ behaup­tet wird?

Het­ze ist noch kein Vergleich:


Dort wird unter­stellt, dass „ein Flücht­lings­kind“ dem Staat 2.850 Euro, ein öster­rei­chi­sches Kind hin­ge­gen „der Bun­des­re­gie­rung pro Monat zwi­schen 109,70und 158,90 Euro“ wert sei. Das ist falsch! Da wer­den Bir­nen (Kos­ten) mit Äpfeln (Geld­leis­tun­gen) verglichen.

Das ist auch Het­ze auf Kos­ten einer Grup­pe, die auf­grund ihrer oft­mals erleb­ten Trau­ma­ti­sie­rung durch Krieg, Tod, Flucht manch­mal mehr Schutz und Betreu­ung braucht, sagt die Kin­der- und Jugend­an­walt­schaft. Die Volks­an­walt­schaft sagt: „Wir dür­fen kei­nen Unter­schied machen zwi­schen den Kin­dern, die in Öster­reich leben.”

Die Fakten

Ver­glei­chen kann man den Auf­wand bzw. die Kos­ten für unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge und öster­rei­chi­sche Kin­der bzw. Jugend­li­che, die im Rah­men von Maß­nah­men der Jugend­wohl­fahrt betreut wer­den. Der Tag­satz für unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge beträgt ab 1.8.2015 maxi­mal 95 Euro (vor­her maxi­mal 77 Euro), der Tag­satz für öster­rei­chi­sche Kin­der und Jugend­li­che im Rah­men von Maß­nah­men der Jugend­wohl­fahrt liegt bei 120 bis 150 Euro. Mit einem Tag­satz wer­den alle Kos­ten abge­gli­chen, die im Rah­men einer Betreu­ung anfal­len – von der Unter­brin­gung und Ver­pfle­gung in einer betreu­ten Grup­pe bis hin zu the­ra­peu­ti­schen Maß­nah­men. Nicht das unbe­glei­te­te Flücht­lings­kind erhält den Tag­satz, son­dern die Betreu­ungs­ein­rich­tung. „Ein Wie­ner Kind, das nach den päd­ago­gi­schen und the­ra­peu­ti­schen Maß­stä­ben der Jugend­wohl­fahrt betreut wer­de, kos­tet bis zu 150 Euro am Tag.“ (diepresse.com, 27.7.15)

Ver­glei­chen kann man natür­lich auch die Fami­li­en­bei­hil­fe. Für Kin­der und Jugend­li­che, die mit Eltern hier um Asyl ansu­chen („Flücht­lings­kin­der“), gibt es kei­ne Fami­li­en­bei­hil­fe, son­dern nur ein Taschen­geld in der Höhe von 40 Euro pro Monat. Asyl­be­rech­tig­te erhal­ten für ihre Kin­der Fami­li­en­bei­hil­fe in der glei­chen Höhe wie ÖsterreicherInnen.

Öster­rei­chi­sche Eltern (bzw. Gleich­ge­stell­te), die einen Anspruch auf Fami­li­en­bei­hil­fe haben, erhal­ten die­se alters­ab­hän­gig in der Höhe von 109,70 bis 158,90 Euro. Dazu gibt es noch einen Kin­der­ab­setz­be­trag für jedes Kind in der Höhe von 58.40 Euro, ein Schul­start­geld, Zuschlä­ge bei meh­re­ren Geschwis­tern und bei Behinderung.

Zusam­men­ge­fasst: Für unbe­glei­te­te Flücht­lings­kin­der wird nicht mehr und auch nicht gleich viel auf­ge­wen­det wie für ver­gleich­ba­re öster­rei­chi­sche Kin­der in Ein­rich­tun­gen der Jugend­wohl­fahrt, son­dern weniger!

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
  • spenden 
Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Dokumentation
Schlagwörter: Hetze | Österreich | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus

Beitrags-Navigation

« Der Dalai Lama – ein Freiheitlicher?
Die Flüchtlinge und ihr Smartphone »

» Zur erweiterten Suche

Spenden

Wissen

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung

Handeln

  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?

Hilfreich

  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Beiträgen
  • Wochenrückblicke
    Beiträge
  • Gastbeiträge
    Beiträge
  • Materialien
    Beiträge
  • Rezensionen
    Beiträge
Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Stoppt die Rechten, Sparkasse Neunkirchen Gloggnitz IBAN AT46 2024 1050 0006 4476

oder viaPaypal

Kontakt

Vorfälle und Hinweise bitte über unser sicheres Kontaktformular oder per Mail an:
[email protected]

Wir garantieren selbstverständlich den Schutz unserer Informant*innen, der für uns immer oberste Priorität hat.

Spendenkonto

Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Stoppt die Rechten, Sparkasse Neunkirchen Gloggnitz

IBAN AT46 2024 1050 0006 4476

Oder via PayPal:

Socials

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky

Links

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung
  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?
  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • Über uns
  • Beirat und Unterstützer*innen
  • Datenschutz
  • Impressum
Spenden