Stimmt das? Werden unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche gleich behandelt? Oder werden sie gar besser behandelt, wie beispielsweise in dem Schreiben „Ja, das darf man vergleichen“ behauptet wird?
Hetze ist noch kein Vergleich:
Dort wird unterstellt, dass „ein Flüchtlingskind“ dem Staat 2.850 Euro, ein österreichisches Kind hingegen „der Bundesregierung pro Monat zwischen 109,70und 158,90 Euro“ wert sei. Das ist falsch! Da werden Birnen (Kosten) mit Äpfeln (Geldleistungen) verglichen.
Das ist auch Hetze auf Kosten einer Gruppe, die aufgrund ihrer oftmals erlebten Traumatisierung durch Krieg, Tod, Flucht manchmal mehr Schutz und Betreuung braucht, sagt die Kinder- und Jugendanwaltschaft. Die Volksanwaltschaft sagt: „Wir dürfen keinen Unterschied machen zwischen den Kindern, die in Österreich leben.”
Die Fakten
Vergleichen kann man den Aufwand bzw. die Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und österreichische Kinder bzw. Jugendliche, die im Rahmen von Maßnahmen der Jugendwohlfahrt betreut werden. Der Tagsatz für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beträgt ab 1.8.2015 maximal 95 Euro (vorher maximal 77 Euro), der Tagsatz für österreichische Kinder und Jugendliche im Rahmen von Maßnahmen der Jugendwohlfahrt liegt bei 120 bis 150 Euro. Mit einem Tagsatz werden alle Kosten abgeglichen, die im Rahmen einer Betreuung anfallen – von der Unterbringung und Verpflegung in einer betreuten Gruppe bis hin zu therapeutischen Maßnahmen. Nicht das unbegleitete Flüchtlingskind erhält den Tagsatz, sondern die Betreuungseinrichtung. „Ein Wiener Kind, das nach den pädagogischen und therapeutischen Maßstäben der Jugendwohlfahrt betreut werde, kostet bis zu 150 Euro am Tag.“ (diepresse.com, 27.7.15)
Vergleichen kann man natürlich auch die Familienbeihilfe. Für Kinder und Jugendliche, die mit Eltern hier um Asyl ansuchen („Flüchtlingskinder“), gibt es keine Familienbeihilfe, sondern nur ein Taschengeld in der Höhe von 40 Euro pro Monat. Asylberechtigte erhalten für ihre Kinder Familienbeihilfe in der gleichen Höhe wie ÖsterreicherInnen.
Österreichische Eltern (bzw. Gleichgestellte), die einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, erhalten diese altersabhängig in der Höhe von 109,70 bis 158,90 Euro. Dazu gibt es noch einen Kinderabsetzbetrag für jedes Kind in der Höhe von 58.40 Euro, ein Schulstartgeld, Zuschläge bei mehreren Geschwistern und bei Behinderung.
Zusammengefasst: Für unbegleitete Flüchtlingskinder wird nicht mehr und auch nicht gleich viel aufgewendet wie für vergleichbare österreichische Kinder in Einrichtungen der Jugendwohlfahrt, sondern weniger!