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So darf man vergleichen!

Unbe­glei­te­te Flücht­lings­kin­der dür­fen nicht anders behan­delt wer­den wie alle ande­ren Kin­der und Jugend­li­che, die ohne ihre Eltern auf­wach­sen müs­sen. Das Prin­zip der Gleich­be­hand­lung ist z.B. in der UN- Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on fest­ge­legt. Somit soll­te auch für Öster­reich gel­ten, „dass das Prin­zip des Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bots jeg­li­che Benach­tei­li­gung eines [….] unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­lings unter­sagt“. Stimmt das? Wer­den unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Kinder […]

22. Aug 2015

Stimmt das? Wer­den unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Kin­der und Jugend­li­che gleich behan­delt ? Oder wer­den sie gar bes­ser behan­delt, wie bei­spiels­wei­se in dem Schrei­ben „Ja, das darf man ver­glei­chen“ behaup­tet wird?

Het­ze ist noch kein Vergleich:


Dort wird unter­stellt, dass „ein Flücht­lings­kind“ dem Staat 2.850 Euro, ein öster­rei­chi­sches Kind hin­ge­gen „der Bun­des­re­gie­rung pro Monat zwi­schen 109,70und 158,90 Euro“ wert sei.

Das ist falsch! Da wer­den Bir­nen (Kos­ten) mit Äpfeln (Geld­leis­tun­gen) verglichen.

Das ist auch Het­ze auf Kos­ten einer Grup­pe, die auf­grund ihrer oft­mals erleb­ten Trau­ma­ti­sie­rung durch Krieg, Tod, Flucht manch­mal mehr Schutz und Betreu­ung braucht. Sagt die Kin­der- und Jugend­an­walt­schaft. Die Volks­an­walt­schaft sagt: “Wir dür­fen kei­nen Unter­schied machen zwi­schen den Kin­dern, die in Öster­reich leben“.

Und wir sagen: so soll­te es eigent­lich sein!

Die Fakten

Ver­glei­chen kann man den Auf­wand bzw. die Kos­ten für unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge und öster­rei­chi­sche Kin­der bzw. Jugend­li­che, die im Rah­men von Maß­nah­men der Jugend­wohl­fahrt betreut werden.

Der Tag­satz für unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge beträgt ab 1.8.2015 maxi­mal 95 Euro (vor­her maxi­mal 77 Euro), der Tag­satz für öster­rei­chi­sche Kin­der und Jugend­li­che im Rah­men von Maß­nah­men der Jugend­wohl­fahrt liegt bei 120 bis 150 Euro. Mit einem Tag­satz wer­den alle Kos­ten abge­gli­chen, die im Rah­men einer Betreu­ung anfal­len – von der Unter­brin­gung und Ver­pfle­gung in einer betreu­ten Grup­pe bis hin zu the­ra­peu­ti­schen Maß­nah­men. Nicht das unbe­glei­te­te Flücht­lings­kind erhält den Tag­satz, son­dern die Betreu­ungs­ein­rich­tung. Alles klar?

„Ein Wie­ner Kind, das nach den päd­ago­gi­schen und the­ra­peu­ti­schen Maß­stä­ben der Jugend­wohl­fahrt betreut wer­de, kos­tet bis zu 150 Euro am Tag“ (diepresse.com)

Ver­glei­chen kann man natür­lich auch die Fami­li­en­bei­hil­fe. Für Kin­der und Jugend­li­che, die mit Eltern hier um Asyl ansu­chen („Flücht­lings­kin­der“), gibt es kei­ne Fami­li­en­bei­hil­fe, son­dern nur ein Taschen­geld in der Höhe von 40 Euro pro Monat.

Asyl­be­rech­tig­te erhal­ten für ihre Kin­der Fami­li­en­bei­hil­fe in der glei­chen Höhe wie ÖsterreicherInnen.

Öster­rei­chi­sche Eltern (bzw. Gleich­ge­stell­te), die einen Anspruch auf Fami­li­en­bei­hil­fe haben, erhal­ten die­se – alters­ab­hän­gig – in der Höhe von 109,70 bis 158,90 Euro. Dazu gibt es noch einen Kin­der­ab­setz­be­trag für jedes Kind in der Höhe von 58.40 Euro, ein Schul­start­geld, Zuschlä­ge bei meh­re­ren Geschwis­tern und bei Behinderung.

So schaut’s in der Rea­li­tät aus – und die ist für unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge alles ande­re als rosig. Vor allem aber: für sie wird nicht mehr und auch nicht gleich viel auf­ge­wen­det wie für ver­gleich­ba­re öster­rei­chi­sche Kin­der in Ein­rich­tun­gen der Jugend­wohl­fahrt, son­dern weniger!

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