Villach/Klagenfurt: Ein halbes Jahr für Hetze und neue Anzeigen

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In den letz­ten Tagen haben eini­ge gro­ße Unter­neh­men auf Hetz­bot­schaf­ten ihrer Mit­ar­bei­te­rIn­nen mit Ent­las­sung, Kün­di­gung oder auch Abmah­nung reagiert. Bei all dem soll­te man nicht ver­ges­sen, dass Hetz­bot­schaf­ten auch vor ein ordent­li­ches Gericht gehö­ren. In Kla­gen­furt stand die­se Woche ein arbeits­lo­ser Vil­la­cher (53) vor Gericht. Er hat­te auf einer frem­den­feind­li­chen Face­book-Sei­te mitgehetzt.

Frem­den­feind­li­che Face­book-Sei­ten und – Pos­ter gibt es lei­der vie­le. In den letz­ten Wochen hat aller­dings die Zahl der het­ze­ri­schen Pos­tings und Pos­ter eine Dimen­si­on erreicht, die Öster­reichs Gerich­te lahm­le­gen wür­de, wür­den sie alle ange­klagt wer­den. Es soll­te sich aller­dings nie­mand sicher füh­len – so wie der Vil­la­cher, der es mit den übli­chen Aus­re­den ver­such­te. Zor­nig sei er gewe­sen, „weil es so vie­le belei­di­gen­de Pos­tings von Mus­li­men auf Face­book gege­ben hat“ (Klei­ne Zei­tung, 30.7.2015) , ver­sucht er dem Gericht zu erklä­ren. Schreibt man des­we­gen: „Tötet die Ungläu­bi­gen! Egal wo sie gese­hen wer­den! Tötet sie!“? Sicher nicht.

Vor Gericht hat sich auch bei die­sem Ange­klag­ten so etwas wie Ein­sicht bemerk­bar gemacht, wenn man ihm denn glau­ben darf: „Mir tut das alles leid. Ich hab mich von die­sen Sei­ten schon abge­mel­det, weil sie mir zu radi­kal gewor­den sind. Ich kom­men­tie­re auf Face­book auch nichts mehr“ (Klei­ne Zeitung).

Sechs Mona­te beding­ter Haft und die Kos­ten für das Ver­fah­ren fass­te der Ange­klag­te aus. Wenn er bei sei­nem Vor­satz bleibt und sich der Kom­men­ta­re ent­hält, dann hat er etwas gelernt. Andern­falls muss er hin­ter Gitter.

In einem Kom­men­tar in der „Wie­ner Zei­tung“ heißt es zu dem Anstieg der Het­ze im Internet:

„Die Wel­le der Hass-Pos­tings ist zutiefst ver­stö­rend. Noch ver­stö­ren­der ist, dass kaum etwas unter­nom­men wird, um die­se Wel­le zu bre­chen. War­um wird es von Fami­lie, Schu­le, Medi­en und Freun­des­kreis ver­ab­säumt, Mit­men­schen die grund­le­gen­den Benimm­re­geln in sozia­len Medi­en beizubringen?“

Benimm­re­geln sind schon o.k., aber was sol­len sie bewir­ken, wenn sie zum Bei­spiel für eine gan­ze Par­tei und deren Funk­tio­nä­re nicht gel­ten? Wenn Stra­che eine Mel­dung zur angeb­li­chen „Biki­ni-Affä­re“ in Frank­reich online stellt, in der mus­li­mi­sche Frau­en beschul­digt wer­den, eine ande­re Frau atta­ckiert zu haben, weil die in einem öffent­li­chen Park einen Biki­ni trug, dann kön­nen nicht ein­mal etli­che Pos­ter, die dar­auf hin­wei­sen, dass die Mel­dung so nicht stimmt, ver­hin­dern, dass sich die Stra­che-Pos­ter immer wei­ter und hef­ti­ger erregen.

„Des gsindl keat glei ver­gast!“, pos­te­te Maja W. dazu. In die­sem Fall lösch­ten Stra­ches Admins das Posting.

Die unzäh­li­gen ande­ren Pos­tings, in denen alle Mus­li­mas sofort nach Hau­se geschickt (wo sind Mus­li­mas eigent­lich zuhau­se?) oder beschimpft wer­den, blei­ben ste­hen. Auch das Pos­ting von Ger­hard B., in dem die­ser kurz und bün­dig for­dert: „Die 5 an die Wand“.


Eine straf­recht­li­che Ver­ant­wor­tung für die Het­ze sei­ner User trifft Stra­che nicht, wohl aber eine poli­ti­sche (von der mora­li­schen ganz zu schwei­gen). Jetzt wol­len wir aber trotz­dem wis­sen, ob die bei­den Het­ze­rIn­nen – so wie der Vil­la­cher – zur straf­recht­li­chen Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den. Anzeige!