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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Hinausgeratene Nebentätigkeiten der FPÖ-Generalsekretäre

Ob Her­bert Kickl, der FPÖ-Gene­ral­se­kre­tär, ein Mit­ei­gen­tü­mer der Wer­be­agen­tur „ideen.schmiede” oder der „text­a­cy” ist, die im Ver­dacht ille­ga­ler Par­tei­en­fi­nan­zie­rung steht, wer­den wir hier nicht klä­ren kön­nen. Am Bei­spiel der FPÖ-Gene­ral­se­kre­tä­re Kickl und Vilims­ky lässt sich aller­dings gut zei­gen, wie schwer sie und ihre Par­tei sich mit der Offen­le­gung ihrer Ein­künf­te tun.

31. Juli 2015

Im Novem­ber 2007 müs­sen die Man­da­ta­re der FPÖ viel gelacht haben. Da haben sie näm­lich ihre Bezü­ge ver­öf­fent­licht. Angeb­lich auf den Cent genau! „Die Man­da­ta­re der FPÖ im Natio­nal­rat legen hier­mit ihren auf den Cent aus­ge­wie­se­nen Net­to­be­zug als Natio­nal­rat sowie den auf den Cent aus­ge­wie­se­nen Net­to­be­zug von öffent­li­chen Rechts­trä­gern offen. Damit ist maxi­ma­le Trans­pa­renz für den Steu­er­zah­ler gege­ben“ , ver­sprach die FPÖ damals.

Her­bert Kickl schien als einer der blau­en Bil­lig­löh­ner in der frei­heit­li­chen Tabel­le auf: 3.201,91 € ver­blie­ben dem Gene­ral­se­kre­tär dem­nach net­to monat­lich im Bör­serl. Schaut um eini­ges bes­ser aus als der Brut­to­be­zug, der 2007 bei € 8.023,30 lag! Die Par­tei­steu­er war beim Net­to­be­trag auch schon abge­zo­gen, obwohl Kickl – so wie alle ande­ren – die Hälf­te davon über den Steu­er­aus­gleich wie­der zurück­er­hal­ten hat. Da lacht der blaue Mandatar!

In Sum­me war das aber das gerings­te Pro­blem. Denn unter „pri­va­ten Bezü­gen“ war bei Kickl nur „FPÖ-Wien“ ange­führt, aber kein Betrag. Weder brut­to noch net­to. Maxi­ma­le Trans­pa­renz à la FPÖ halt! Mitt­ler­wei­le wis­sen wir, dass die­se „pri­va­ten Bezü­ge“ von der FPÖ Wien 2014 monat­lich mehr als 10.000 € betra­gen. Brut­to, ver­steht sich. Was bedeu­tet eigent­lich „pri­va­te Bezü­ge“, wenn sich der Arbeit­ge­ber (die FPÖ Wien) fast aus­schließ­lich von öffent­li­chen Mit­teln finanziert?

„Kein ein­zi­ger Man­da­tar der FPÖ ist in sei­nem pri­va­ten Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis in Abhän­gig­keit von einem Unter­neh­men, das öffent­li­cher Auf­trag­neh­mer ist“, ver­sprach die FPÖ damals. Wie wäre das, wenn Kickl für eine Wer­be­agen­tur tätig gewe­sen wäre, die öffent­li­che Auf­trä­ge erhal­ten hat? Blöd für Kickl und die FPÖ ver­mut­lich, aber wir kön­nen das nicht klä­ren – und die Öffent­lich­keit ver­gisst ohne­hin schnell!


Die FPÖ belohnt ehr­li­che Arbeit?

Auch der zwei­te Gene­ral­se­kre­tär der FPÖ, Harald Vilims­ky, zähl­te sich damals zu den Nied­rig­löh­nern – trotz Mehr­fach­jobs: 3.477,17€ net­to ver­dien­te er als Abge­ord­ne­ter laut FPÖ-Tabel­le, als Ver­trags­be­diens­te­ter der Gemein­de Wien schuf­te­te er für wei­te­re 675,14€ monat­lich, und was ihm die FPÖ-Wien zahl­te, blieb damals – so wie bei Kickl – in der Tabel­le sein Geheimnis.

Nicht ganz, denn Vilims­ky plau­dert – im Unter­schied zu Kickl – ger­ne, und so klag­te er dem „Kurier“ (17.11.2007) sein Leid mit der Arbeit („Aus finan­zi­el­lem Inter­es­se zahlt sich das ange­sichts des enor­men Arbeits­auf­wands nicht aus“) und den Ein­kom­men („Ich bekom­me zusätz­lich zu mei­ner Abge­ord­ne­ten-Ent­loh­nung 875 Euro aus Neben­ein­kom­men”). Wenn das gestimmt hät­te, dann wäre Vilims­ky von der FPÖ Wien für sei­nen Job als Gene­ral­se­kre­tär mit nur 200 Euro monat­lich ent­lohnt wor­den. Jetzt kann Vilims­ky zwar nicht so schö­ne Rei­me schmie­den wie der Kickl, aber nur 200 Euro? Das wäre ziem­lich unfair gewe­sen von der FPÖ Wien! Wobei: War­um zahlt die FPÖ-Wien die bei­den Gene­ral­se­kre­tä­re? Und ande­re Fra­ge: Wofür zahl­te die Gemein­de Wien damals Vilims­ky ein Gehalt als Ver­trags­be­diens­te­ter? Schließ­lich: War­um erklär­te Vilims­ky dem „Kurier“ damals, dass ihm net­to nur 3.300 Euro blie­ben? Maxi­ma­le Trans­pa­renz sieht anders aus.

Die Tabel­le – das sah die FPÖ damals rasch ein – war nicht wirk­lich geeig­net, um die maxi­ma­le Trans­pa­renz der FPÖ zu demons­trie­ren und ver­schwand des­halb bald wie­der aus dem Inter­net. Für den ande­ren Gene­ral­se­kre­tär Kickl hat­te das einen ungüns­ti­gen Effekt. 2011 mel­de­te die „Klei­ne Zei­tung“, dass Kickl sei­ner Ver­pflich­tung zur Offen­le­gung sei­ner Ein­künf­te nicht nach­ge­kom­men sei. Kickl selbst bot eine ziem­lich eigen­wil­li­ge Erklä­rung dafür an: Bei sei­nem Ein­tritt in den Natio­nal­rat 2006 habe er „selbst­ver­ständ­lich“ sei­ne Neben­tä­tig­keit gemel­det. „Im Zuge des Wech­sels der Regie­rungs­pe­ri­ode ist das schein­bar hin­aus­ge­ra­ten, ich habe das nicht selbst kon­trol­liert“, schwur­bel­te Kickl.

„Hin­aus­ge­ra­ten“ ist da gar nichts! Nach jeder Natio­nal­rats­wahl muss unmit­tel­bar neu gemel­det wer­den; wenn es Ände­run­gen gibt, auch danach. Die Mel­dung muss von den Abge­ord­ne­ten per­sön­lich gezeich­net wer­den. Die Recht­fer­ti­gung von Kickl („Ich habe das nicht selbst kon­trol­liert“) war also völ­lig danebengeraten.

Mitt­ler­wei­le sind die Bestim­mun­gen für die Offen­le­gung etwas ver­schärft wor­den, und so wis­sen wir, dass Kickl 2014 mehr als 10.000 Euro monat­lich von der FPÖ Wien erhält. Über den „Fal­ter“ (Nr. 30/2015) erfah­ren wir aller­dings auch, dass Kickl irgend­wann 10.000 Euro Pro­vi­si­on von der Agen­tur „ideen.schmiede“ erhal­ten hat. Kickl dazu: „Da das schon so lan­ge her ist, kann ich mich nicht kon­kret erin­nern. Ich wer­de in mei­nen Unter­la­gen nach­se­hen. Mir kommt jedoch das Wort ‚Pro­vi­si­on’ selt­sam vor.” (Fal­ter)

Stimmt! Soll­te die Pro­vi­si­on oder das Hono­rar oder was auch immer sonst im Zeit­raum der Abge­ord­ne­ten­tä­tig­keit von Kickl, also seit 2006, ange­fal­len sein, so hät­te Kickl das mel­den müs­sen. Extra und unter Anga­be der Her­kunft die­ses Hono­rars! Aber viel­leicht ist auch die­se Neben­tä­tig­keit von Kickl „hin­aus­ge­ra­ten“? Es wäre zwar ein ekla­tan­ter Ver­stoß gegen eine Ver­fas­sungs­be­stim­mung (Bezü­ge­be­gren­zungs­ge­setz), der aber (lei­der) sank­ti­ons­los ist.

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