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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Korneuburg/Laa an der Thaya: Strafen für die „Nationale Revolution“

Am Lan­des­ge­richt Kor­neu­burg wur­de am 9.7. gegen den öster­rei­chi­schen Admi­nis­tra­tor des Neo­na­zi-Forums „Natio­na­le Revo­lu­ti­on“ ver­han­delt. Mit ihm waren eben­falls wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ange­klagt sei­ne frü­he­re Freun­din, sei­ne Mut­ter und ein Gesin­nungs­ka­me­rad. Weil sich alle mit Aus­nah­me der Mut­ter von Beginn an schul­dig bekann­ten, wur­de das Ver­fah­ren im Eil­tem­po abge­wi­ckelt. Ein Pro­zess­be­richt von Karl Öllinger.

10. Juli 2015

Ein Sym­pa­thi­sant der Ange­klag­ten begrüßt mich freund­lich vor Beginn der Haupt­ver­hand­lung („Stoppt die Rech­ten ist immer ziem­lich gut infor­miert“), wäh­rend mich die ande­ren eher skep­tisch beäu­gen. Dann geht’s auch schon los. Zunächst ist der Rich­ter dran, der die Per­so­na­li­en der Ange­klag­ten auf­nimmt. Haupt­an­ge­klag­ter ist Ron­ny N. (29), im Forum „Nord­glanz“ , Zweit­an­ge­klag­te sei­ne frü­he­re Freun­din Jani­ne S. (27), im Forum „OnMyOwn“ dann fol­gen die Mut­ter des Haupt­an­ge­klag­ten, Sabi­ne N. (55) und Andre­as H. (28). Alle aus der Gegend um Laa/Thaya.

Der Staats­an­walt trägt die Ankla­ge ziem­lich gerafft vor. Die audio­vi­su­el­le Ein­la­ge, das Video eines Lie­der­abends, bei dem der Haupt­an­ge­klag­te den Song „Gift­gas“ von „Kom­man­do Freis­ler” vor­trägt, miss­lingt, weil der Ton im Saal kaum zu hören ist. Der Staats­an­walt ver­weist dar­auf, dass ein­zel­ne Tex­te spä­ter noch im Detail erör­tert würden.

Die Bedeu­tung des Forums „Natio­na­le Revo­lu­ti­on“ kommt nur unzu­rei­chend zur Spra­che. Immer­hin gab es zu den Glanz­zei­ten des Forums 3.000 regis­trier­te Use­rIn­nen, auch wenn das Gros davon völ­lig oder weit­ge­hend inak­tiv war. Ab 2007 bestand das Forum, aber die Glanz­zeit, die dau­er­te nur kurz. Nach der Abschal­tung von Thia­zi, das mit über 30.000 Use­rIn­nen und zahl­rei­chen Grup­pen und Unter­grup­pen ganz ande­re Dimen­sio­nen erreicht hat­te, ging es kurz auf­wärts mit der „Natio­na­len Revo­lu­ti­on“, bevor im Okto­ber 2014 dann Schluss war. Die Ver­bin­dung mit den deut­schen Mit­be­trei­bern des Forums wur­de nur ganz kurz ange­spro­chen, als die Mit­an­ge­klag­te und dama­li­ge Freun­din erklärt, ihr sei­en die Admi­nis­tra­to­ren- und Mode­ra­to­ren­rech­te vom deut­schen Mit­be­trei­ber und Admi­nis­tra­tor zuer­kannt wor­den und nicht von „Nord­glanz“.


„OnMyOwn“

Ihr Ver­tei­di­ger hat­te vor­her den ange­sichts ihres Schuld­ein­ge­ständ­nis­ses etwas selt­sa­men Ver­such unter­nom­men, die sub­jek­ti­ve Tat­sei­te unter Hin­weis auf die Lie­be zu „Nord­glanz“ weg­zu­re­den. Der vor­sit­zen­de Rich­ter woll­te von den Ange­klag­ten nicht all­zu­viel wis­sen, aber bei der Frau genüg­ten weni­ge kur­ze Fra­gen, bis sie selbst klar­stell­te, dass sie ihre Pos­tings vom „jüdi­schen Gebrab­bel” und der „wei­ßen Ras­se” selbst­stän­dig for­mu­liert und auch ihre Admi­nis­tra­to­ren- und Mode­ra­to­ren­rech­te ohne Anlei­tung ihres Freun­des aus­ge­übt hatte.

Wer­ner Toma­nek, der die ande­ren drei Ange­klag­ten ver­tritt, ist als Alter Herr der Bur­schen­schaft Olym­pia abge­klärt: „Umer­zie­hen wird man ihn nicht kön­nen”, for­mu­liert er in ein­schlä­gi­ger Dik­ti­on über den Erst­an­ge­klag­ten, um dann hin­zu­zu­fü­gen: „Er wird sich sei­nen Teil wei­ter­hin den­ken, aber halt nicht mehr laut.“


14Wo­tan88-OÖ im Forum „Natio­na­le Revolution”

Für die Geschwo­re­nen macht er die­se schon für die Zukunft ver­mu­te­te Hal­tung sei­nes Schütz­lings dadurch deut­lich, dass er sich stell­ver­tre­tend von der Ver­gan­gen­heit distan­ziert, sym­bo­lisch auf ihr her­um­tram­pelt: „Ver­trot­tel­te, schia­che Tex­te“ sei­en es gewe­sen, die der da ver­brei­tet habe, „wider­wär­tig“ und „gschis­sen“. Aber „die Mama“ habe nicht gewusst, was drin ist in der Post, die sie ver­schickt hat, und der Vier­t­an­ge­klag­te, den er auch noch ver­tritt, der sit­ze über­haupt nur da wegen einem „schia­chen Lei­berl“. Der vor­sit­zen­de Rich­ter stellt klar, dass das „schia­che Lei­berl“ die Inschrift trug „Gut – bes­ser – Hit­ler“. Getra­gen wur­de es bei dem Lie­der­abend mit dem „Giftgas“-Song. An wie vie­len Lie­der­aben­den er teil­ge­nom­men habe, dar­an woll­te sich der Vier­t­an­ge­klag­te nicht so recht erin­nern, aber ein paar dürf­ten es schon gewe­sen sein.

Nur das Aller­not­wen­digs­te war aus den Ange­klag­ten her­aus­zu­be­kom­men und selbst das so lei­se, dass es kaum zu hören war. Auch als der Staats­an­walt sei­ne Power­Point-Prä­sen­ta­ti­on über die „Natio­na­le Revo­lu­ti­on“ mit vie­len Bil­dern auf­fah­ren ließ, hiel­ten sie den Blick zu Boden gesenkt. Ob das nun eine gespiel­te Unter­wer­fungs­ges­te oder so etwas wie ein Anflug von schlech­tem Gewis­sen war, lässt sich nicht wirk­lich einschätzen.

Am ein­deu­tigs­ten ist es beim Haupt­an­ge­klag­ten, der schon vier Vor­stra­fen von der Kör­per­ver­let­zung bis zur Sach­be­schä­di­gung in die Cau­sa mit ein­bringt. Sie­ben Jah­re sei­nes Lebens wid­me­te er der „Natio­na­len Revo­lu­ti­on“, schrieb weit über 10.000 Bei­trä­ge, in denen er von Rezen­sio­nen über Nazi­mu­sik und ‑Kon­zer­te über prak­ti­sche Tipps („Wo krie­ge ich in Öster­reich Sze­ne-Kla­mot­ten“) bis hin zu kla­ren Nazi-Posi­tio­nen („Juden beherr­schen Öster­reich“) das übli­che Reper­toire abdeck­te. Seit er 14, 15 Jah­re alt war, habe er sich über älte­re Kame­ra­den immer mehr der NS-Ideo­lo­gie ange­nä­hert, erklär­te er. Wer die Älte­ren waren, wird nicht gefragt. Nach unse­ren Recher­chen hat­te er jeden­falls schon früh Kon­takt zur Kame­rad­schaft Ger­ma­nia.


„Skar­burz” im Forum „Natio­na­le Revolution”

Rosen­krieg spiel­te ver­mut­lich mit, als er sei­ne frü­he­re Freun­din „OnMyOwn“ belas­te­te. Den ers­ten Kon­takt zu ihr habe es gege­ben, als sie auf der Suche nach einer Aus­ga­be von „Mein Kampf“ war. Das spricht nicht gera­de für die The­se des Ver­tei­di­gers, die Frau habe weder vor der Bezie­hung noch danach rechts­extrem getickt. Aber eigent­lich ist es auch egal. Jani­ne S. war über meh­re­re Jah­re im Forum und dort in ver­ant­wort­li­cher Position.

Bei Sabi­ne N. ist das anders. Sie führ­te gemein­sam mit ihrem Sohn ein Kon­to, über das die Ein­nah­men und Aus­ga­ben von NR lie­fen, sie brach­te die Packerl mit den Nazi-CDs zur Post, sie emp­fing auch die Post. Sie ist Post­be­diens­te­te, sorg­te über die Jah­re der Tätig­keit ihres Sohns auch für des­sen Unter­halt, woll­te aber in all die­sen Jah­re weder von einer rechts­extre­men Gesin­nung noch von sei­ner doch ziem­lich inten­si­ven neo­na­zis­ti­schen Akti­vi­tät etwas gewusst oder mit­be­kom­men haben. Auch als sie der Vor­sit­zen­de befrag­te, was sie denn zu der von ihr ver­schick­ten SMS an einen Bestel­ler („Wel­che Far­be soll’s haben, Dein „Alpen-Donau“-Leiberl“) sage, gab sie sich ahnungs­los. War­um sie auf Face­book ein Foto von sich mit ört­li­chen und deut­schen Neo­na­zis mit „Our Fami­ly“ titelt, das wur­de sie nicht gefragt. Ver­mut­lich hat sie auch davon kei­ne Ahnung.

Vom vier­t­an­ge­klag­ten Andre­as S. woll­te nie­mand Genaue­res wis­sen. Mit sei­nem „schia­chen Lei­berl“ lie­fer­te er eine Steil­vor­la­ge für die Staats­an­walt­schaft, er bekann­te sich schul­dig, das war’s dann auch schon.

Zeu­gen wur­den kei­ne mehr ein­ver­nom­men, alle ver­zich­te­ten dar­auf. Das mag pro­zess­öko­no­misch güns­tig sein, trug aber nicht zur Auf­klä­rung, zum bes­se­ren Ver­ständ­nis, was da wirk­lich gelau­fen ist, bei. Für zwei Tage war der Pro­zess anbe­raumt, nach nicht ein­mal drei Stun­den war schon das Ende ein­ge­läu­tet. Zu Mit­tag zog sich das Gericht zur Vor­be­rei­tung der Fra­gen an die Geschwo­re­nen zurück. Am spä­ten Nach­mit­tag, nach Bera­tung der Geschwo­re­nen, dann das Urteil: drei Jah­re unbe­dingt für „Nord­glanz“, zwei Jah­re bedingt für „OnMyOwn“, ein Jahr bedingt für den Vier­t­an­ge­klag­ten und ein Frei­spruch für die Mut­ter. Die Ver­ur­teil­ten nah­men die Stra­fe an, der Staats­an­walt über­legt noch.

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Schlagwörter: Kamerad-/Bruderschaften | Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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