Auf der Webseite der FPÖ, Bezirk Landstraße in Wien, findet sich bis zum vergangenen Wochenende unter der Rubrik „Dafür stehen wir“ ein Kapitel „Überfremdung“. Darin finden sich Forderungen, die zwischen denen des 25-Punkte-Programms der NSDAP und dem 5‑Punkte-Plan der NPD zur „Ausländerrückführung“ angesiedelt sind. Wer ist dafür verantwortlich? Der Internet-Beauftragte, sagt die FPÖ. Und? War das alles?
25-Punkte-Programms der NSDAP
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Auf die Seite der FPÖ Landstraße aufmerksam wurde die breite Öffentlichkeit nach der Demonstration freiheitlicher Funktionäre des Bezirks am 3. Juni. Vor der Flüchtlingsunterkunft Erdberg hielten sie den Asylsuchenden ihre Taferln entgegen: „Nein zum Asylantenheim“. Da haben sich offensichtlich mehrere Personen gefragt, was denn die FPÖ im Bezirk sonst noch so vertritt zum Thema Asyl und Migration.
5‑Punkte-Plan der NPD zur „Ausländerrückführung“
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Im FPÖ-Bezirk Landstraße ist schließlich Strache der Bezirksparteiobmann (BPO). Was die FPÖ Landstraße auf ihrer Seite vertritt, entspricht wohl auch der Meinung des Bundesparteivorsitzenden (BPV) Strache , möchte man meinen.
Seit dem vergangenen Wochenende, als die ersten Zitate von der Webseite der blauen Landstraßler öffentlich wurden, ist alles anders. Der BPV wusste von nichts, der BPO natürlich auch nicht, weil – so Landesparteisekretär Jenewein und BPV Strache unisono – der Internetbeauftragte des Bezirks einfach seine „Privatmeinung“ zum Besten gegeben habe, die durch keine Beschlüsse, keine Anträge und kein Programm legitimiert sei. Der Internetbeauftragte also! Von ihm gibt es keinen Namen und keine sonstigen Spuren, die uns diese schillernde Persönlichkeit erschließen würden.
Freundlicherweise hat die FPÖ Landstraße ihre Rubrik „Dafür stehen wir“, die mittlerweile komplett gelöscht ist, aber vorgestellt –durch einen gewichtigen Bezirksfunktionär. Mag. Werner Grebner, der Klubobmann der FPÖ im Bezirk und Stellvertreter von Strache als BPO ist, stellt die Rubrik „Dafür stehen wir“ vor als „Allgemeine Leitgedanken FPÖ Landstraße“- und freut sich auf „Fragen und Anregungen“. Es gibt also nicht bloß den anonymen Prügelknaben Internetbeauftragten, sondern den Mag. Werner Grebner, der um die „Allgemeinen Leitgedanken FPÖ Landstraße“ Bescheid weiß und uns sicher die Frage beantworten kann, was den Unterschied ausmacht zwischen den Rückführungsforderungen der NSDAP, der NPD und denen der FPÖ Landstraße bis zum Wochenende. Da hieß es unter „Überfremdung“ zur Begründung:
„Als geeigneten Ansatz zur Lösung des Überfremdungsproblems sehen wir nicht die Forderung nach rein äußerlichen Integrationsgesten der Masse der weder assimilationsfähigen und/oder ‑willigen kulturfremden legalen und illegalen Zuwanderer, die sich heute in Österreich befinden, sondern nur den der nachhaltigen Rückführung dieser unsere kulturelle Identität bedrohenden Massen“.

Klingt nicht ganz so schroff wie der Punkt 8 des 25-Punkte-Programms der NSDAP: „Jede weitere Einwanderung Nicht-Deutscher ist zu verhindern. Wir fordern, daß alle Nicht-Deutschen, die seit 2. August 1914 in Deutschland eingewandert sind, sofort zum Verlassen des Reiches gezwungen werden“.
Punkt 8 des 25-Punkte-Programms der NSDAP
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Aber was ist damit? Das steht bzw. stand auf der Seite der FPÖ-Landstraße unter dem Titel „Rückführung“: „Die Rückführung der bisher legal aufhältigen Fremden!“. Im nächsten Satz werden dann zwar Ausnahmen definiert für die Ausländer der angrenzenden Länder, bevor dann wieder ein sehr heftiger und erinnerungsschwerer Satz folgt:“ Der Aufenthalt kann auf Antrag um bis zu 6 Monate zur Veräußerung des im Inland gelegenen nicht ins Heimatland transferierbaren Vermögens verlängert werden“.

Also: bei jenen Ausländern, die beispielsweise ein Haus gebaut haben in Österreich, kann die sofortige Abschiebung um bis zu 6 Monate hinausgezögert werden, bis ihre Hütte ari… ähm…..zu günstigen Konditionen weiterveräußert wurde. Aber aufgepasst! Wer nach 6 Monaten noch immer im Land ist, wird — wie im Kapitel Abschiebung vorgesehen – wie ein Illegaler behandelt, also mit der Mindeststrafe von drei Jahren Gefängnis.
So detailliert war das im NSDAP-Programm gar nicht ausgeführt, aber so ähnlich wurde es dann durchgeführt bei den Juden. Auch im Parteiprogramm der neonazistischen NPD heißt es nur: „Rückkehrpflicht statt Bleiberecht“ bzw. eine gesetzliche Regelung zur „Rückführung“, aber was mit den Vermögen der Abzuschiebenden passieren soll, wird dezenterweise nicht näher behandelt.
Werner F. Grebner, der Stellvertreter Straches im Bezirk Landstraße, der sich so gefreut hätte über „Fragen und Anregungen“ zu den „Allgemeinen Leitgedanken FPÖ Landstraße“ ist nach eigenen Angaben Jurist und Historiker. Als Historiker hat er im extrem rechten Ares-Verlag ein Buch publiziert: “Der Gefreite Adolf Hitler 1914–1920“.

Im Jahr 2012 bestätigte Grebner seinem Chef Strache „als Historiker und Jurist“, dass dessen Vergleich am Burschiball „Wir sind die neuen Juden“ „funktional“ stimme. Der Blog RFJ-Watch hat damals die Postings gesichert, darunter auch die bezeichnenden Sätze Grebners:
“Im übrigen habe ich im engeren Kreis, wenn sich alle über die ungerechte Behandlung durch den Staat beklagt haben, schons seit ca. 1 Jahr gesagt, daß es uns halt heute so geht, wie den Juden in den 30igern. Und davon ist meine Vorhaut noch nicht einmal um einen Mikrometer weniger geworden.” (Fehler in den Zitaten im Original).
Werner Grebner ist Stellvertreter Straches im Bezirk. Er hat die „Allgemeinen Leitgedanken FPÖ Landstraße“, die seit dem Wochenende verschwunden sind, auf der Webseite der FPÖ Landstraße präsentiert. Als Historiker und Jurist wird er ja wohl gewusst haben, was er da präsentierte!